Tipps für die Treppenliftauswahl
Wenn Sie sich für einen Treppenlift entscheiden, ist das immer auch eine Entscheidung für mehr Selbstbestimmung, Mobilität und Sicherheit. Mit den folgenden Tipps möchten wir Sie bei der Auswahl und Entscheidung unterstützen, damit Sie möglichst einfach einen passenden Anbieter und ein passendes Modell finden.
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Tipp 1: Klären Sie ab, ob Sie einen Treppenlift einbauen lassen dürfen.
Als Mieter in einer Mietwohnung sind Sie verpflichtet, Ihren Vermieter um Erlaubnis zu fragen, bevor Sie einen Treppenlift einbauen. Lassen Sie sich die Genehmigung unbedingt schriftlich geben, um auf der sicheren Seite zu sein. Das gilt auch, wenn Sie in einer Eigentumswohnung leben, die sich in einem Haus mit mehreren Eigentümern befindet. Dann brauchen Sie für den geplanten Lift das Einverständnis der Eigentümerversammlung.
Tipp 2: Lassen Sie sich mit der Entscheidung ausreichend Zeit.
Ein Treppenlift ist eine hohe Investition, über die Sie wohlüberlegt entscheiden sollten. Lassen Sie sich daher Zeit für den Auswahlprozess und den wichtigen Vergleich verschiedener Angebote. Auf keinen Fall sollten Sie sich von einem Anbieter oder Vertreter unter Druck setzen und zu einer übereilten Entscheidung drängen lassen, auch nicht durch vermeintliche Sonderangebote, die nur noch wenige Tage gültig sind. Ein seriöser Anbieter wird Sie nicht unter Druck setzen, sondern Ihnen die Zeit gewähren, die Sie für die Entscheidung benötigen.
Tipps 3: Lassen Sie sich verschiedene Angebote unterbreiten.
Sie sollten für einen Vergleich mindestens drei Angebote verschiedener Anbieter einholen. Das ist ein gängiges Vorgehen, das überdies auch von der Stiftung Warentest und der Landesberatungsstelle der Verbraucherzentralen empfohlen wird. Nur so können Sie die Kosten und Leistungen überblicken und sich auch einen verlässlichen Eindruck von der Service- und Beratungsqualität der einzelnen Anbieter verschaffen.
Tipps 4: Beratung braucht Zeit.
Eine umfassende und persönliche Beratung ist ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl. Planen Sie für jedes Beratungsgespräch mit einem Anbieter am besten einen Nachmittag ein und nehmen Sie sich in dieser Zeit auch nichts anderes vor. Schreiben Sie sich Ihre Fragen im Vorfeld am besten auf und legen Sie diese Liste neben sich, wenn Sie mit dem Berater sprechen. So vergessen Sie keine Frage und können die Antworten ebenfalls direkt notieren, um sie später zu vergleichen.
Tipp 5: Vier Ohren hören mehr als zwei.
Bei einem Beratungsgespräch sollten Sie sich Unterstützung holen, etwa durch Ihren Partner, einen nahen Verwandten, einen Freund oder einen Nachbarn, dem Sie vertrauen. Damit können Sie die Dokumentation des Gespräches vereinfachen und haben eine zweite Meinung. Außerdem können Sie so selbstsicherer und souveräner in das Gespräch mit dem geschulten Verkäufer gehen.
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Tipp 6: Vertrauen Sie nicht nur den Werbeversprechen.
Ein seriöser Anbieter für Treppenlifte wird Ihnen sicher gerne einen oder mehrere Referenzkunden nennen, bei denen Sie sich direkt nach der Zufriedenheit mit dem Treppenlift selbst und mit der Kundenbetreuung erkundigen können. Fragen Sie daher bereits im Vorfeld oder spätestens im Gespräch danach und nutzen Sie diesen Kontakt für ein Gespräch von Käufer zu Interessent. Ein zufriedener Kunde ist die beste Referenz, das wissen auch die Anbieter werden Ihnen daher sicher entsprechende Informationen zur Verfügung stellen. Mindestens jedoch sollten Sie das gewünschte Modell des Anbieters „probefahren“ – denn ob es wirklich in allen Belangen zu Ihnen passt, können Sie nur durch Ausprobieren ermitteln.
Tipp 7: Die Gesamtkosten müssen transparent sein.
Bei den Kosten für den Treppenlift sollten Sie auf einer detaillierten Aufschlüsselung bestehen. Die Gesamtsumme setzt sich zusammen aus den Kosten für den Lift selber, für Lieferung und Montage sowie für Service und Wartung. Sollten Sie einzelne Positionen nicht nachvollziehen können, fragen Sie sofort nach – und lassen Sie sich alles so lange erklären, bis Sie es wirklich verstanden haben. Wenn der Anbieter Ihnen nur einen groben Richtpreis nennen will und keinen verbindlichen, nach Positionen aufgeschlüsselten Angebotspreis, geben Sie sich damit nicht zufrieden, sondern haken Sie nach und bleiben Sie hartnäckig, wenn Ihr Gesprächspartner versucht, Ihnen bei einer Frage auszuweichen oder Sie auf einen späteren Zeitpunkt zu vertrösten.
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Tipp 8: Zuschüsse und Fördermöglichkeiten ausschöpfen.
Um einen Treppenlift zu finanzieren, können Sie auf verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreifen. Welche das im Einzelnen sind, die für Sie und Ihre Situation in Frage kommen, erklärt Ihnen ein guter Berater gerne und verständlich. Dennoch sollten Sie sich auch selbst frühzeitig darum kümmern, indem Sie etwa bei Ihrer Krankenkasse, Renten- oder Pflegeversicherung nachfragen, ob und in welcher Höhe Sie gegebenenfalls mit finanzieller Unterstützung rechnen können. In einem separaten Artikel stellen wir Ihnen die generellen Fördermöglichkeiten für Treppenlifte hier ausführlich vor.
Tipp 9: Gebrauchte Treppenlifte sind eine kostengünstige Alternative.
Sofern Sie mit der Finanzierung eines neuen Treppenlifts trotz aller Förderungen Ihre Möglichkeiten überschreiten würden, können Sie immer noch einen gebrauchten Treppenlift in Erwägung ziehen und damit Geld sparen. Wenn Sie ein Gebrauchtgerät bei einem großen deutschen Hersteller erwerben, haben Sie dabei die Sicherheit, dass Sie Qualität erwerben, und profitieren zusätzlich von Leistungen wie der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 12 Monaten und eventuell sogar einer Garantie Bestehen Sie zudem darauf, dass Sie über das Alter des Gebrauchtgerätes aufgeklärt werden und dieses auch im Kaufvertrag dokumentiert wird.
Tipp 10: Mieten statt kaufen.
Für den Fall, dass Sie nicht dauerhaft auf einen Treppenlift angewiesen sind, können Sie das Gerät bei vielen Anbietern auch einfach für einen bestimmten Zeitraum mieten. Klären Sie diese Möglichkeit bereits im Vorfeld ab und lassen Sie sich ein schriftliches Mietangebot unterbreiten. Dieses sollte die Kosten für Anlieferung, Montage und die monatlichen Mietgebühren beinhalten. Ebenso sollte darin stehen, ob Ihnen Kosten im Servicefall (Wartung, Reparatur) berechnet werden – und falls ja, in welcher Höhe.
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