Mehrkosten beim barrierefreien Bauen
Was Barrierefreiheit im Wohnungsbau bedeutet, dazu stellt die Norm zum barrierefreien Bauen konkrete Anforderungen. Dies wiederum führt dazu, dass die Bauweise in Teilbereichen von konventionellen Neubauten oder Umbauten abweicht. Wird dies nicht bei der Planung bedacht, können notwendige Änderungen zu Mehrkosten führen. Weiterhin kann die Errichtung oder der Umbau in barrierefreier Bauart teurer sein, da sich der erhöhte Flächenbedarf und die weiteren Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung auf die Baukosten niederschlagen.
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Der Mehrbedarf an Fläche sowie die erhöhten Anforderungen an die Erschließung und die Ausstattung lassen sich durch eine nachhaltige und durchdachte Konzeption allerdings im Hinblick auf die Kosten optimieren bzw. hinsichtlich ihrer Bedeutung relativieren. Schon in der Planungsphase sollte beim barrierefreien Bauen auf folgende drei Kostenfaktoren ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
Kostenfaktor 1: Mehrbedarf an Fläche
Rollstuhlfahrer, Menschen mit Gehhilfen, aber auch Personen mit Kinderwägen und Gepäck haben bei vielen Bewegungsabläufen einen erhöhten Platzbedarf. Überall dort, wo zur Fortbewegung oder Durchführung von Handlungen ein Richtungswechsel erforderlich ist, fordert die Norm zum barrierefreien Bauen daher Bewegungsflächen. Diese müssen für Menschen, die auf Gehhilfen, wie etwa einen Rollator, angewiesen sind, 120 cm x 120 cm groß sein. Rollstuhlfahrer hingegen benötigen zum Wenden eine Fläche von 150 cm x 150 cm.
In einem barrierefreien Wohngebäude muss in jedem Raum mindestens eine diese Bewegungsflächen vorhanden sein, weswegen barrierefreie Wohnungen in der Regel eine größere Grundfläche aufweisen als konventionelle Wohneinheiten. Mehr Fläche bedeutet zum einen erhöhte Baukosten, zum anderen höhere Kaufpreise oder Mieten für die Immobilie. Auffangen lässt sich der erhöhte Flächenbedarf durch eine optimierte Grundrissplanung. Plant man die Wohnräume beispielsweise relativ offen, können sich einzelne Bewegungsflächen überschneiden.
Wie ein innovativer und effizienter Grundriss aus dem Bereich barrierefreier Wohnungsbau aussehen kann, dazu gibt es zahlreiche Beispiele. Um die eigenen Vorstellungen bei der Planung zu konkretisieren, hilft es, in entsprechender Fachliteratur oder dem Internet zu recherchieren.
Kostenfaktor 2: barrierefreie Erschließung
Auch für die barrierefreie Erschließung gilt, eine durchdachte Planung schützt vor späteren Mehrkosten durch Nachrüstarbeiten. Die wichtigste Anforderung aus der Norm zum barrierefreien Bauen lautet, barrierefreie Wohneinheiten müssen schwellenlos erschlossen werden können. Die besten Lösungen stellen Erschließungselemente dar, die von allen Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, uneingeschränkt genutzt werden können. Hierzu zählen Rampen und Aufzugsanlagen, aber auch Treppen, die sich an den Fähigkeiten von Menschen mit körperlichen Einschränkungen orientieren. Statt bei der Auswahl der Erschließung nur auf die eigentlichen Baukosten zu achten, ist es sinnvoll, einen Blick auf die Instandhaltungs- und Betriebskosten in der Nutzung zu werfen.
Ein Beispiel: Ein erhöhter Eingang kann entweder mit einer Rampe, einem Treppenschrägaufzug an der Eingangstreppe oder einem Hublift erschlossen werden. Während Liftanlagen in regelmäßigen Abständen gewartet werden müssen und hohe Stromkosten verursachen, kann eine solide errichtete Rampe aus massiven Baustoffen eine lange Lebensdauer aufweisen und verursacht keine Kosten in der Nutzung.
Für Personenaufzüge im Treppenhaus gilt, je mehr Wohneinheiten mit einem Aufzug erreicht werden können, desto wirtschaftlich ist dieser. In diesem Fall können die Betriebskosten in kleinen Anteilen auf eine hohe Anzahl an Bewohnern umgelegt werden. Bei der Auswahl der Erschließungsvariante für ein barrierefreies Zuhause ist also die Wirtschaftlichkeit und die uneingeschränkte und langfristige Nutzung entscheidender als die einmaligen Baukosten.
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Kostenfaktor 3: barrierefreie Ausstattungselemente
Menschen, die körperlich oder geistig beeinträchtigt sind, kommen in einer konventionell ausgestatteten Wohnung nur schwer oder gar nicht zurecht. Aufgrund der verminderten Körperkraft und der Einschränkungen des Bewegungsapparates benötigen die Betroffenen an zahlreichen Stellen im Haushalt Stützhilfen und Sitzgelegenheiten. Die Bedienelemente wie Schalter und Griffe müssen zudem niedriger und in Greifnähe angebracht sowie griffsicher geformt sein, damit sie von ihnen genutzt werden können.
Statt bei der Gestaltung einer barrierefreien Wohnung auf spezielle Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus zurückzugreifen, sollte die Ausstattung im Idealfall an die Bedürfnisse aller potenziellen Nutzer angepasst sein. Die Mehrkosten werden durch einen erhöhten Wohnkomfort im Gebrauch und damit einer Wertsteigerung der Immobilie sowie geringere Kosten für einen späteren Umbau ausgeglichen. Auch ein Umzug in eine kostenintensive Pflegeeinrichtung oder spezielle Wohnanlage lässt sich durch die problemlose Umrüstung der Wohnung zu einem barrierefreien Zuhause vermeiden oder wenigsten hinauszögern. Der Bewohner bleibt durch eine angepasste Ausstattung lange mobil und selbstständig.
Wohnungsausstattungen und Gebrauchsgegenstände, die alle potenziellen Bewohner und Nutzer ansprechen, sind unter anderem unter den Schlagworten »Design for all« und »Universelles Design« bekannt. Dies bedeutet auf das Bauen bezogen, Gebäude und deren Ausstattung so zu gestalten, dass die Anforderungen und Fähigkeiten aller Bewohner berücksichtigt werden. Weiterhin sollte die Grundrissstruktur der Immobilie leicht zu begreifen sein, um die Orientierung zu erleichtern. Hierzu gehört auch das einfache Verstehen und problemlose Auffinden von Tasten und Hinweisschildern. Informationen und Neuigkeiten über das Konzept, das hinter dem »Design für alle« steckt, bietet die Website www.design-fuer-alle.de
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