Förderung

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Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung für barrierefreies Bauen

Selbstbestimmtes Wohnen bedeutet nicht nur Lebensqualität, sondern ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention, die auch von Deutschland ratifiziert wurde, vereinbart ist. Ziel des Übereinkommens ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen – ob mit oder ohne körperliche oder geistige Einschränkungen – am gesellschaftlichen Leben. Um diesen Vorsatz in die Tat umzusetzen und in Zukunft die Folgen des demografischen Wandels aufzufangen, unterstützt die öffentliche Hand auf verschiedenen Ebenen die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum und die Anpassung von bestehenden Wohnungen an die Anforderungen der Barrierefreiheit. Entsprechende Anreize für Bauherren und Unterstützung für Betroffene bieten der Staat, die Bundesländer und die Kommunen durch zahlreiche Förderprogramme. Zuschüsse bei akutem Bedarf und einer bereits vorliegenden Pflegestufe können bei der Pflegekasse beantragt werden.

Fördermittel nutzen © Doc Rabe Media, fotolia.com
Fördermittel nutzen © Doc Rabe Media, fotolia.com

So fördert die öffentliche Hand barrierefreie Baumaßnahmen

Ob barrierefreier Badumbau oder die Modernisierung eines gesamten Wohngebäudes mit dem Ziel Barrierefreiheit zu schaffen, die öffentliche Hand fördert durch Kredite oder Zuschüsse unterschiedlichste Projekte. Bekannt sind vor allem die Förderprogramme der KfW-Bank zum altersgerechten Umbau, aber auch die zahlreichen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen der Bundesländer und Kommunen sind für viele Bauherrn geeignet.

Während einige Länder und Gemeinden ihre Förderungen zum barrierefreien Umbau weiter ausbauen, haben andere manche Programme bereits wieder eingestellt. Dies ist nicht zuletzt auf die jeweilige Haushaltslage zurückzuführen. Bauherren sollten daher auf der Suche nach einer geeigneten Förderung immer auf die Aktualität des angestrebten Programms achten. Zu beachten ist auch: Oft handelt es sich bei den Darlehen und Zuschüssen um einkommensabhängige Förderungen, die nur bis zu einem bestimmten Verdienst infrage kommen. Die Website baufoerderer.de bietet eine Fördermittelsuche, mit der Sie die passenden Produkte an ihrem Wohnort finden können. Ob eine Förderung gewährt wird, muss im Einzelfall geklärt werden, da jede Situation höchst individuell ist.

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Förderprogramme der KfW-Bank

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, hat als staatliche Förderbank den Auftrag, den Wandel zu unterstützen und zukunftsweisende Ideen voranzutreiben. Bauweisen wie das energieeffiziente und barrierefreie Bauen, die den Wohnungsmarkt auf gesellschaftliche Veränderungen in der Zukunft vorbereiten, werden von ihr daher im besonderen Maße gefördert. Barrierefreies Wohnen unterstützt die Bank durch die Förderprogramme zum altersgerechten Umbauen. Es existiert sowohl eine Zuschussvariante als einmaliger Betrag als auch Förderkredite mit niedrigen Zinsen. Beantragt wird ein KfW-Darlehen über die Hausbank, der Zuschuss wiederum direkt bei der KfW-Bank. Wichtig ist, dass die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erfolgt und die spezifischen technischen Anforderungen hinsichtlich der Umsetzung, die die KfW in ihren technischen Merkblättern festlegt, eingehalten werden. Detaillierte Informationen bietet der folgende Artikel auf dieser Website zu den Förderprogrammen der KfW-Bank zum altersgerechten Umbauen.

Pflegekassen unterstützen Verbesserungen im Wohnumfeld

Menschen, die pflegebedürftig sind und eine entsprechende Pflegestufe haben, können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bei der Pflegekasse beantragen. Die Maximalhöhe des Betrages ist momentan auf 4000 Euro festgesetzt. Die tatsächliche Höhe hängt dabei vom Zustand des Betroffenen und vom Ermessen der Pflegekasse ab. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine häusliche Pflege erst durch den Umbau ermöglicht wird bzw. diese erleichtert wird oder, dass durch die Maßnahme eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt wird.

Pflegekasse fördert bei Pflegestufe © agenturfotografin, fotolia.com
Pflegekasse fördert bei Pflegestufe © agenturfotografin, fotolia.com

Die Beantragung erfolgt in der Regel mit einem Kostenvoranschlag der geplanten Maßnahmen vor Beginn der Umbauarbeiten direkt bei der Pflegekasse. Gefördert werden nur Maßnahmen, die der Wohnraumanpassung dienen. Energetische Sanierungen, Brandschutzmaßnahmen sowie Schönheitsreparaturen werden nicht unterstützt. Nachzulesen sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen im § 40 SGB XI Sozialgesetzbuch, im elften Buch zur sozialen Pflegeversicherung.

Folgende bauliche Veränderungen zählen unter anderem zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen:

Maßnahmen außerhalb der Wohnung:

  • Einbau eines Personenaufzugs im Haus
  • Anpassung von bestehenden Aufzugsanlagen
  • Schaffung eines ebenerdigen Zugangs
  • Treppenumbauten und Errichtung von Rampen und Treppenliften
  • Türvergrößerungen

Maßnahmen innerhalb der Wohnung:

  • Einbau eines Treppenlifts in der Wohnung
  • Versetzen von Schaltern, Steckdosen und Heizungsventilen in Greifhöhe
  • Abbau von Türschwellen und Türvergrößerung
  • Einrichtung eines Hausnotrufes

Maßnahmen in der Küche:

  • Einbau von mit Rollstuhl unterfahrbaren Küchenmöbel
  • Einbau motorisch absenkbarer Küchenoberschränke
  • Verlegung rutschhemmender Bodenbeläge

Maßnahmen im Bad:

Maßnahmen im Schlafzimmer:

  • barrierefreier Bettzugang
  • Verlegung rutschhemmender Bodenbeläge
  • Einbau von aus dem Bett heraus erreichbarer Steckdosen und Schaltern
Zusammensetzung Baukosten © Eisenhans, fotolia.com
Finanzierung

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