Barrieren in Altbauten

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Barrieren in Altbauten und bei bestehenden baulichen Anlagen

Kaum ein bestehendes Gebäude, das älter als zehn Jahre ist, weist umfassende Merkmale einer barrierefreien Gestaltung auf. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Barrierefreiheit und die damit einhergehende Zielstellung, jedem Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben zu ermöglichen, gerade erst begonnen hat sich als Gestaltungsprinzip in der Gesellschaft durchzusetzen. In der Regel müssen Altbauten daher zunächst den Planungsgrundsätzen der barrierefreien Bauweise angepasst werden, um von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen nutzbar zu sein.

Bei der Altbau Sanierung Barrieren abbauen © ArTo, fotolia.com
Bei der Altbau Sanierung Barrieren abbauen © ArTo, fotolia.com

Je nach Bauepoche, Bauzustand und vorhandener Ausstattung muss jedes Gebäude im Rahmen eines barrierefreien Umbaus individuell betrachtet werden. Wer ein älteres Haus oder eine Wohnung entsprechend umgestalten will, sollte in einem ersten Schritt die vorhandene Bausubstanz und Struktur untersuchen. Hierfür hilft es, sich bewusst zu machen, was bauliche Barrieren überhaupt sind.

Was sind bauliche Barrieren?

Der Begriff Barriere beschreibt ein Hindernis, das den Zugriff oder den Weg versperrt. Im Zusammenhang mit dem barrierefreien Bauen sind Barrieren bauliche Gegebenheiten, die Menschen daran hindern, Bewegungen, Aktionen und Handlungen uneingeschränkt oder überhaupt durchzuführen. Zusammenfassen lassen sich alle Barrieren, die in der gebauten Umwelt vorkommen und vor allem für körperlich beeinträchtigte Menschen ein Hindernis darstellen, unter dem Begriff raumwirksame Barrieren. Was von wem als Barriere oder Hindernis wahrgenommen wird, ist abhängig von den individuellen Fähigkeiten des Einzelnen, seiner körperlichen und geistigen Verfassung sowie der damit einhergehenden Leistungsfähigkeit. Pauschal formuliert bedeutet das, je mehr Einschränkungen eine Person aufweist, auf desto mehr Hindernisse stößt sie im Alltag.

Folgende raumwirksame Barrieren, die in der gebauten Umwelt auftreten, werden unterschieden:

  • vertikale Barrieren, z.B. hohe Bordsteine, Treppenstufen, hohe Badewannenränder
  • horizontale Barrieren, z. B. geringe Flur- und Türbreiten und enge Durchgänge
  • räumliche Barrieren, z. B. geringe Bewegungsräume durch einschränkende Bauteile
  • ergonomische Barrieren, z. B. fehlende oder nicht griffsichere Handläufe
  • anthropometrische Barrieren, z. B. nicht erreichbare Schalter, Griffe u. Schrankfächer
  • sensorische Barrieren, z. B. nicht lesbare Schilder, schlecht hörbare Durchsagen

Typische Barrieren in Altbauten

Grundsätzlich weisen Altbauten sowohl Barrieren auf, die der Bauweise zum Zeitpunkt ihrer Errichtung geschuldet sind, als auch solche, die durch Umbaumaßnahmen in der Nutzungsphase zusätzlich entstanden sind. Viele ergonomische, anthropometrische und sensorische Barrieren lassen sich in bestehenden Gebäuden relativ unkompliziert beseitigen. Hierfür werden die betroffenen Ausstattungselemente gegen ihre barrierefreie Variante ausgetauscht oder entsprechend nachgerüstet bzw. ihre Position wird so verändert, dass sie auch für einen körperlich eingeschränkten Menschen erreichbar und damit nutzbar sind. So lassen sich beispielsweise schlecht greifbare Knäufe, Griffe und Handläufe ohne viel Aufwand gegen griffsichere Produkte auswechseln.

Anders sieht es mit vertikalen, horizontalen und räumlichen Barrieren aus. Diese resultieren nicht zuletzt oft aus der Konstruktion des Gebäudes, den Abmessungen einzelner Bauteile und Bauelemente sowie den begrenzenden Innen- und Außenwänden einer Wohnungen. Häufig treten in Altbauten dabei mehrere Probleme zur selben Zeit auf, die die barrierefreie Nutzbarkeit stark einschränken. So weisen Zimmer in bestehenden, älteren Wohngebäuden oft nur eine geringe Raumgröße auf, was es für einen Menschen mit Mobilitätshilfe schwierig macht, sich innerhalb des Raumes frei bewegen zu können oder die Richtung zu wechseln. Gleichzeitig sind die Zugänge zu den entsprechenden Räumen oft schmal und im schlimmsten Fall mit Türschwellen ausgebildet. Beides entspricht nicht den Anforderungen an eine barrierefreie Wohnung und muss bei einem Umbau mit dem Ziel, umfassende Barrierefreiheit zu schaffen, geändert werden.

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Altbauten weisen folgende typische Barrieren auf:

1. Enge Flure und Treppenhäuser

Besonders Wohngebäude, die in Zeiten großer Wohnungsnot entstanden sind, weisen oft schmale Eingangsbereiche und enge Treppenhäuser auf. Ein Beispiel hierfür sind die Mietshäuser aus der Nachkriegszeit, die durch die vorherrschende Wohnungs- und Materialknappheit unter der Prämisse der Flächeneffizienz und der Sparsamkeit errichtet worden sind. Auf großzügige Flure und Treppenhäuser wurde zugunsten einer hohen Anzahl von Wohnungen verzichtet. Auch die Wohnungen selbst aus dieser Zeit sind häufig knapp bemessen.

Enges Treppenhaus ohne Aufzug © Frank Gärtner, fotolia.com
Enges Treppenhaus ohne Aufzug © Frank Gärtner, fotolia.com

Enge Hausflure stellen für Menschen, die auf den Rollstuhl oder Gehhilfen angewiesen sind, ein Problem dar. Besonders, wenn der Flur zusätzlich durch abgestellte Kinderwägen oder Fahrräder eingeschränkt wird, ist es für die Betroffenen schwierig hindurchzugelangen. Auch vor der Haustür sowie der eigenen Wohnungstür benötigen sie Bewegungsräume zum Rangieren und Wenden bzw. um die Mobilitätshilfe abzustellen oder zu wechseln. Enge Treppenhäuser hingegen sind für alle Bewohner hinderlich. Einkäufe oder sperrige Möbelstücke bei einem Umzug durch ein schmales Treppenhaus zu transportieren, stellt jeden vor Schwierigkeiten.

Bestehende Flure und Treppenhäuser zu vergrößern, ist immer nur bedingt möglich, da die umgebenden Wände meist Teil des Tragwerks sind. Zudem sind solche Maßnahmen äußerst kostenintensiv. Abhilfe kann ein von außen angebauter oder ins Treppenauge integrierter Aufzug schaffen. Die Treppe durch griffsicher Handläufe, rutschfeste Bodenbeläge und Stufenmarkierungen sicherer zu gestalten, ist ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme bei einem barrierefreien Umbau.

2. Kleine, enge Bäder

Heute gehört ein Bad, das dem Komfort der Wohnung angemessen ist, zur Grundausstattung jedes Zuhauses. Mittlerweile scheint dies selbstverständlich, bis zur zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren separate Badezimmer innerhalb jeder Wohneinheit allerdings die Ausnahme. Gebadet wurde in einer aufgestellten Wanne in der Küche oder Waschküche. Die Toilette befand sich auf dem Hof oder auf dem Treppenabsatz, sodass das WC von allen Bewohnern eines Hauses gleichermaßen genutzt werden konnte. Dies ist der Grund, warum Bäder vor allem in Altbauten, die älter als 60 Jahre sind, erst im Laufe der Zeit nachgerüstet wurden. Um nicht zu viel der vorhandenen Wohnfläche zu verschwenden, wurden zudem vor allem platzsparende Raumlösungen bevorzugt, die nur so viel Bewegungsraum bieten, dass es gerade ausreichend ist. Will man ein solches Bad barrierefrei umbauen, kommt man oft um eine Raumerweiterung nicht herum. Dies wiederum führt zu einem Raumverlust in den angrenzenden Nebenzimmern und zu einem hohen Umbauaufwand.

Altes Bad umbauen © megakunstfoto, fotolia.com
Altes Bad umbauen © megakunstfoto, fotolia.com
Tipp: Wer eine unsanierte Immobilie mit dem Ziel, diese barrierefrei umzubauen, erwerben will, sollte vor Abschluss des Kaufvertrages sicherstellen, ob sich alle gewünschten Maßnahmen auch in die Tat umsetzen lassen. Die Begehung des Objektes vor dem Kauf mit einem Architekten oder Baugutachter, der Erfahrung mit der barrierefreien Bauweise besitzt, ist in jedem Fall empfehlenswert.
Badplanung © megakunstfoto, fotolia.com
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3. Verwinkelte Räume

Altbauten entsprechen in erster Linie dem Anspruch an den Wohnkomfort und dem Stand der Technik zum Zeitpunkt ihrer Errichtung. Ändern sich die Anforderungen der Bewohner, werden entsprechende Umbaumaßnahmen vorgenommen. Diese führen, wenn der Maßnahme kein durchdachtes Gesamtkonzept zugrunde liegt, oft zu unpraktischen Lösungen. Die Vergrößerung von Räumen wie Bad und Küche, die in Altbauten oft sehr beengt sind, führt im Umkehrschluss zu Raumverlusten in den anderen Zimmern. Häufig entstehen aufgrund der vorhanden Baustruktur Nischen oder Versätze in den Wänden. Diese finden sich ebenfalls gehäuft in Altbauten, wenn diese technisch aufgerüstet wurden und daher zusätzliche Versorgungsschächte durch alle Geschosse eingebaut wurden. Die Folge sind verwinkelte Raumzuschnitte, die die Bewegungsflächen einschränken.

4. Schmale Türöffnungen mit Schwellen

Türschwellen existieren in Altbauten teilweise aus konstruktiven Gründen, etwa wenn ein Gebäude in Holzrahmenbauweise errichtet worden ist, oder, um den Durchgang bei geschlossenem Türblatt gegen Zugluft zu sichern. Weiterhin ergeben sich in Altbauten Türschwellen oft aus dem Umstand, dass bei Renovierungsmaßnahmen Bodenbeläge mit unterschiedlicher Höhe in den jeweiligen Räumen eingebaut werden, ohne an die Folgen zu denken. Beispielsweise liegt das Bodenniveau in Räumen mit dem original Boden häufig tiefer als der neue Fliesenbelag in nachträglich eingebauten Bädern und Küchen.

Türschwelle im Altbau © Verband Privater Bauherren
Türschwelle im Altbau © Verband Privater Bauherren

Eine vorhandene Türschwelle auszubauen, um eine bestehende Wohnung schwellenlos und damit barrierefrei zu gestalten, ist nicht in jedem Fall möglich, da die Schwelle Teil der Tragkonstruktion der Wand sein kann. Höhenunterschiede zwischen Räumen lassen sich durch das Angleichen der Bodenbelagshöhen beseitigen. Wird eine Türschwelle, die nicht konstruktiv notwendig ist, entfernt, kommt man allerdings um eine Verlängerung des Türblattes oder gar einen Austausch nicht herum. Eine häufige Barriere in Altbauten sind zudem Balkontürschwellen. Ein Türschwellenkeil schafft in diesem Fall schnell Abhilfe. Türen zu Nebenräumen sind in Altbauten zudem oft sehr schmal ausgeführt. Auf eine Verbeiterung der Türöffnung kann bei sehr geringen Türbreiten nicht verzichtet werden.

5. Barrieren im Außenraum einer Wohnanlage

Auch der Weg von der Grundstückgrenze bis hin zum Eingang kann bei bestehenden Gebäuden voller Hindernisse sein. Liegen deutliche Höhenunterschiede zwischen dem öffentlichen Bürgersteig und dem Fußbodenniveau des Erdgeschosses des Gebäudes vor, werden oft Stufenanlagen zu deren Überwindung eingesetzt. Um hier Barrierefreiheit zu schaffen, müssen nachträglich Rampenanlagen errichtet werden. Beläge auf den Wegen, die bei Nässe nur unsicher begehbar sind oder schlecht mit dem Rollstuhl oder einer Gehhilfen nutzbar sind, gelten ebenfalls als nicht barrierefrei.

Nicht zuletzt muss die Haustüranlage nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit ausgetauscht oder umgestaltet werden. Maßnahmen wären hier, den Türgriff auf eine Höhe von 85 cm zu versetzen und schwergängige Türen mit einem elektrischen Antrieb auszustatten. Ebenso stellen fehlende Behindertenparkplätze für Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine Barriere im Außenraum dar, denn viele der Betroffenen sind gerade wegen ihrer Behinderung auf ein Auto angewiesen, um mobil zu bleiben.

Vorausschauend planen beim Hausbau © Marina Lohrbach, fotolia.com
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