Barrierefreie Umbau: Außenraum

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Barrierefreie Umbaumaßnahmen im Außenraum

Auch außerhalb der Wohnung muss Barrierefreiheit geschaffen werden, um Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Zuwegung zu ihrer Wohnung zu ermöglichen. Die wichtigsten Elemente eines barrierefreien Außenraumes sind daher bauliche Anlagen, die die schwellenlose Überwindung von Niveauunterschieden auf dem Weg zum Eingang möglich machen. Ebenfalls notwendig sind behindertengerechte Parkplätze in Wohnungsnähe, die durch die Nutzbarkeit eines Autos die Selbstständigkeit und Mobilität von körperlich einschränkten Menschen erhalten. Als Leitfaden für die Planung des Außenraumes kann die Norm zum barrierefreien Bauen zur Hand genommen werden, in der die wichtigsten Anforderungen zur Beschaffenheit von Wegen, zur Ausbildung von Rampen und des Hauseingangs sowie zur Errichtung von barrierefreien Pkw-Stellplätzen enthalten sind.

Splittbelag ist nicht barrierefrei © ChiccoDodiFC, fotolia.com
Splittbelag ist nicht barrierefrei © ChiccoDodiFC, fotolia.com


Barrierefreie Ausstattungsmerkmale einer Außenanlage auf einem Wohngrundstück sind:

  • eine Wegeführung von der Grundstücksgrenze bis zum Hauseingang, bei der alle Höhenunterschiede stufenlos und mit wenig Kraftaufwand überwunden werden können
  • ausreichend breite Gehwege, auf denen Rollstuhlfahrer und andere Nutzer ungehindert aneinander vorbeikommen
  • Wegbeläge, die erschütterungsarm sind, wenig Fugen aufweisen und auch bei Nässe rutschsicher sind
  • eine barrierefreie Haustüranlage mit schwellenlosem Durchgang sowie eine leichtgängige oder automatisch öffenbare Tür
  • Klingel- und Gegensprechanlagen sowie Briefkastenanlagen und andere Bedieneinrichtungen, die auf einer Höhe von 85 cm angebracht sind
Barrierefreier Außenbereich: Rampen statt Stufen
Barrierefreier Außenbereich: Rampen statt Stufen

Schwellenlose Wegeführung im Außenraum

Die wichtigste Anforderung der barrierefreien Bauweise, das gebaute Umfeld schwellenlos zu gestalten, gilt auch für Wege auf dem Grundstück und den Eingangsbereich. Schwellen und Stufen auf dem Grundstück entstehen durch Höhenunterschiede. Diese anders überwindbar zu machen, muss das Ziel einer barrierefreien Umgestaltung des Außenraums sein. Meist müssen hierzu die Zuwegung und die Eingangssituation völlig neu überdacht werden. Im Idealfall wird die bereits vorhandene Wegeführung, bestehend aus Treppen und Stufen, um eine barrierefreie Alternative ergänzt, sodass alle Nutzergruppen berücksichtigt werden. Allerdings ist dies bei den vorhandenen baulichen Gegebenheiten im Außenraum von bestehenden Wohngebäuden nicht immer möglich, sodass Kompromisse gefunden werden müssen.

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Folgende Maßnahmen zur nachträglichen Errichtung einer barrierefreien Zuwegung lassen sich unterscheiden:

1. Errichtung von nachträglichen, fest installierten Rampen

Die Errichtung einer nachträglichen Rampe in massiver Bauweise ist allen anderen barrierefreien Baumaßnahmen zur Überwindung von Höhenunterschieden vorzuziehen. Eine solche Rampe lässt sich in die vorhandene Gestaltung einbinden, besitzt eine hohe Lebensdauer und muss im Unterschied zu technischen Hilfsmitteln wie Hubliften nicht gewartet werden. Die wichtigsten Planungsgrundlagen für Rampen lauten: Sie dürfen nur ein Maximalgefälle von 6% aufweisen, nach 6 m Rampenlänge ist ein Zwischenpodest erforderlich und beidseitig der Rampe müssen Radabweiser und Handläufe vorhanden sein. Zusätzlich muss die Entwässerung des Wegbelags sichergestellt sein.

Barrierefreie Rollstuhlrampe ©Svt, fotolia.com
Barrierefreie Rollstuhlrampe ©Svt, fotolia.com

Aufgrund der Vorgaben zur Abmessung und zur maximalen Steigung nehmen Rampen auf dem Grundstück je nach zu überwindendem Höhenunterschied viel Platz ein. Eine geschickte Anordnung ist gerade bei kleinen Grundstücken umso wichtiger. Podeste können beispielsweise auch zum Richtungswechsel genutzt werden, sodass die Rampe nicht in voller Länge nur in einer Richtung ausgeführt werden muss.

Tipp: Alternativ zur massiven Bauweise lassen sich fest installierte Rampe auch aus Systembauteilen herstellen. Diese bestehen aus Aluminium- oder Leichtmetallelementen, die vor Ort ohne viel Aufwand zusammengebaut werden können. Diese Rampenart ist in der Regel kostengünstiger und erfüllt ihren Zweck, ist allerdings meist unattraktiv in der Optik.
Barrierefreier Hauszugang © Robert Kneschke, fotolia.com
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2. Anschaffung einer mobilen Rollstuhlrampe

Ob es bei einer barrierefreien Umbaumaßnahme möglich ist, eine fest installierte Rampenanlage auf dem Grundstück zu errichten, darüber entscheidet zum einen das zur Verfügung stehende Platzangebot auf der Außenanlage, zum anderen das vorhandene Umbaubudget. Gerade bei geringen Höhenunterschieden, die durch Podeste mit wenigen Stufen vor der Haustür entstehen, gibt es zu fest installierten Rampen eine Alternative, die wenig Platz braucht, kostengünstig ist und nur im Bedarfsfall eingesetzt wird. Diese Systeme werden mobile Rampen genannt.

Mobile Rampe © bill45, fotolia.com
Mobile Rampe © bill45, fotolia.com

Mobile Rampen sind allerdings immer nur eine provisorische Lösung, denn, da sie meist kein Geländer aufweisen und ihre Neigung je nach Einsatzort 6 Prozent überschreitet, entsprechen sie nicht den Anforderungen an barrierefreie Rampenanlagen aus der Norm zum barrierefreien Bauen. Mobile Rampen sind beispielsweise als klappbare Systeme erhältlich, die sich bei Bedarf mit wenigen Handgriffen vor Ort montieren lassen. Eine weitere Variante, die einen schnellen Rückbau erlaubt, sind Steckrampensysteme.

Ein idealer Zugang zum Wohnbereich
Ein idealer Zugang zum Wohnbereich

3. Nachträglicher Einbau eines Lifts

Sowie innerhalb von Gebäuden lassen sich auch im Außenbereich Stufenanlagen und Treppen vor der Haustür durch einen Aufzug überwinden. Liftsysteme für dieses Einsatzgebiet gibt es in zahlreichen Ausführungen. Sie sind unter anderem unter den Bezeichnungen Hebebühnen, Plattformaufzüge und Treppenlifte bekannt. Die Nachrüstung bei einem barrierefreien Umbau kann direkt seitlich an dem vorhandenen Eingangspodest erfolgen. Aber auch nachträglich einen neuen Zugang zu einer höher gelegenen Erdgeschosswohnung über einen Balkon mittels eines Lifters zu schaffen ist möglich. Eine barrierefreie Zuwegung, die zu der Hubanlage führt, ist allerdings unverzichtbar. Die Nachteile von Liftsystemen liegen vor allem im hohen Anschaffungspreis und im Wartungsaufwand.

Treppenlift am Hauseingang © photographee.eu, fotolia.com
Treppenlift am Hauseingang © photographee.eu, fotolia.com

Barrierefreier Pkw-Stellplatz

Bei einer körperlichen Einschränkung oder im hohen Lebensalter mobil zu bleiben, ist von höchster Bedeutung für die Selbstständigkeit des Betroffenen. Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, erhalten durch ein behindertengerechtes Auto, das speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, langfristig ihre Unabhängigkeit außerhalb der eigenen vier Wände. Bei dem barrierefreien Umbau einer Wohnanlagen oder eines Einfamilienhauses ist daher die Errichtung eines barrierefreien Pkw-Stellplatzes immer Teil des Gesamtkonzeptes. Besonders zu beachten ist die Mindestgröße der Parkfläche. Benötigt wird eine Abmessung von 5,00 m x 3,50 m, da ein Rollstuhlfahrer oder ein Mensch mit Gehhilfen einen erhöhten Platzbedarf beim Ein- und Aussteigen aus dem Auto hat.

Sicherheit und Komfort bieten behindertengerechte Stellplätze, die über eine Überdachung und einen rollstuhlgerechten Belag verfügen. Die Wegeführung von der Parkfläche bis zum Hauseingang muss dabei ebenfalls barrierefrei ausgeführt werden. Bei barrierefreien Stellplätzen in Garagen ist neben dem Platzbedarf zu beachten, dass hier sowohl das Tor als auch die Beleuchtung elektrisch per Fernbedienung oder Sensor steuerbar sein muss.

Hinweis: Auch Umbaumaßnahmen zur Herstellung eines barrierefreien Außenbereichs auf dem Grundstück sowie die Errichtung eines barrierefreien Pkw-Stellplatzes sind förderfähig und werden von der öffentlichen Hand finanziell unterstützt. Die KfW-Bank ist hier ein möglicher Ansprechpartner.
Rollstuhlfahrer steigt in Pkw © Andrey Popov, fotolia.com
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