Barrierefreier Hausflur

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Barrierefreier Hausflur und vertikale Erschließung

Nicht nur für die äußere Erschließung von Wohnhäusern mit barrierefreien Wohneinheiten gelten hinsichtlich der Gestaltung besondere Bedingungen. Auch an die Planung und Ausführung der Erschließungselemente innerhalb des Gebäudes stellt die barrierefreie Bauweise spezielle Anforderungen. Die öffentlich genutzte Erschließung besteht aus dem innen liegenden Eingangsbereich, dem Treppenhaus, inklusiver des Aufzugs, und den Fluren zu den einzelnen Wohnungen auf der jeweiligen Etage.

Rollstuhlabstellplatz im Hausflur © Paul Vinten, stock.adobe.com
Rollstuhlabstellplatz im Hausflur © Paul Vinten, stock.adobe.com

Im Mittelpunkt der Gestaltung steht die schwellenlose Bauweise sowie ausreichen Bewegungsflächen und die uneingeschränkte Nutzung der Bedienelemente durch Rollstuhlfahrer, Kinder und Menschen mit Sehbehinderungen. Für Treppen gelten ebenfalls Vorgaben hinsichtlich der Barrierefreiheit. Menschen, die ausschließlich auf den Rollstuhl angewiesen sind, können diese zwar nicht nutzen, Kinder, sehbehinderte und eingeschränkt gehfähige Personen unter bestimmten Bedingungen allerdings schon.

Hinweis: Die Anforderungen zur barrierefreien Planung und Ausführung müssen immer mit den geltenden Brandschutzbestimmungen und anderen bautechnischen Normen, die Festlegungen zur sicheren Gestaltung von Fluren, Treppen, Türen und Aufzügen treffen, in Einklang gebracht werden.

Barrierefreie Hausflure in Wohnanlagen

Ausschlaggebend für eine komfortable Nutzung der inneren Gebäudeerschließung ist vor allem ein großzügiges Flächenangebot. Bewegungsflächen vor der Haustür, den Wohnungseingangstüren und dem Aufzug von 150 cm x 150 cm ermöglichen es Rollstuhlfahrern und Personen mit Kinderwagen oder viel Gepäck, die Richtung zu wechseln. Hohe Anforderungen gelten für die Flurbreiten. Eine Orientierung liefert die Norm zum barrierefreien Bauen. Sie fordert für Flure und sonstige Verkehrsflächen eine Mindestbreite von 150 cm, damit diese mit Gehhilfen oder dem Rollstuhl nutzbar sind.

Untergeordnete Flure können in einer Breite von 120 cm ausgeführt werden, wenn sie wenigstens an einer Stelle eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm aufweisen. Flure in barrierefreien Wohnanlagen sollten zudem über separate Nischen als Abstellflächen für Rollatoren, Kinderwagen und Rollstühle verfügen. Ein sogenannter Rollstuhlabstellplatz ist vor oder innerhalb von komplett rollstuhlgerechten Wohnungen sogar durch die Norm vorschrieben. Hier findet oft auch ein Wechsel vom Straßenrollstuhl auf den Zimmerrollstuhl statt.

Die Elemente einer barrierefreien internen Erschließung sind:

  • leichte Orientierung und Überschaubarkeit
  • gute Beleuchtung innerhalb der Hausflure und des Treppenhauses
  • Abstellplätze und Nischen für Gehhilfen, Rollstühle und Kinderwagen
  • Treppen, die von allen Bewohnern und Besuchern sicher genutzt werden können
  • Bewegungsflächen vor Aufzügen und Türen
  • breite Flure mit mindestens einer Bewegungsfläche
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Barrierefreie Treppenhäuser

Obwohl Treppen aufgrund ihrer Geometrie kein barrierefreies Erschließungselement darstellen, können Treppenanlagen bei entsprechender Planung durchaus auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen genutzt werden. Im Mittelpunkt einer Treppenplanung im Sinne des barrierefreien Bauens stehen die Sicherheit und der Komfort bei der Nutzung. Sowohl für interne Treppen innerhalb von Wohnungen und Einfamilienhäuser als auch für gemeinschaftlich genutzte Treppenhäuser innerhalb von Mehrfamilienwohnhäusern gelten in erster Linie die Vorgaben aus der aktuellen Norm zur Planung und Ausführung von Gebäudetreppen (DIN 18040-1 Treppen).

Stufenmarkierung für Sehbehinderte © Andrey Popov, stock.adobe.com
Stufenmarkierung für Sehbehinderte © Andrey Popov, stock.adobe.com

Diese Richtlinie beinhaltet unter anderem Vorgaben zum Steigungsverhältnis, zur maximalen Stufenanzahl innerhalb eines Treppenlaufs und Mindestvorgaben zur nutzbaren Laufbreite der Treppe. Als besonders angenehmes Steigungsverhältnis gilt die Kombination einer Stufenhöhe von ca. 17 cm mit einer Auftrittstiefe von ca. 28 cm. Die Norm zum barrierefreien Bauen erhöht die Anforderungen an Treppen zusätzlich, damit diese von Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie von sehbehinderten Menschen und Kindern sicher genutzt werden können.

Die wichtigsten Anforderungen an barrierefreie Treppen lauten:

  • Laufgestaltung gerade und ohne Wendelungen
  • Handläufe beidseitig und auch am Treppenauge durchgehend
  • geschlossene Treppenstufen als Auftrittsstufe mit Setzstufe
  • Stufenunterschneidung von max. 2 cm
  • im Idealfall Erholungsplätze zwischen den Treppenläufen
  • Orientierungshilfe durch kontrastreiche Gestaltung und Stufenmarkierungen
  • gute Ausleuchtung des Treppenhauses

Barrierefreie Aufzüge

Aufzüge sind für Rollstuhlfahrer unverzichtbar, um ein Gebäude vertikal erschließen zu können, also von einem Geschoss ins andere zu kommen. Aber auch Personen mit Gepäck, schweren Einkaufstaschen oder einem Kinderwagen kommt ein Aufzug innerhalb einer Wohnanlage zugute. Der Aufzug sollte möglichst zentral, das heißt leicht auffindbar und gut erreichbar, angeordnet werden. Zur Nachrüstung kommt sowohl die Installation außerhalb des Gebäudes als auch innerhalb des Gebäudes, beispielsweise im Treppenauge, infrage. Neben den Vorgaben aus der Norm zum barrierefreien Bauen existieren für Aufzüge zahlreiche weitere bautechnische Normen. Mit der Planung der Aufzugsanlage sollte daher immer ein Fachunternehmen beauftragt werden.

Rollstuhlfahrerin am Aufzug © Yakobchuk Olena, stock.adobe.com
Rollstuhlfahrerin am Aufzug © Yakobchuk Olena, stock.adobe.com

Ein barrierefreier Aufzug zeichnet sich durch folgende Ausstattungsmerkmale aus:

  • Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm vor dem Aufzug auf jedem Geschoss
  • bei Anordnung von abwärts führenden Treppen gegenüber dem Aufzug ist ein Mindestabstand von 300 cm zwischen Aufzug und Treppenabgang einzuhalten
  • Aufzugskabine mit einer lichten Fahrkorbtiefe von mindestens 140 cm und einer Breite von 110 cm
  • lichte Türbreite der Aufzugskabine von mindestens 90 cm
  • Erreichbarkeit aller Bedienelemente und Knöpfe innerhalb und außerhalb des Aufzugs aus der Sitzposition heraus, als Idealmaß gilt 85 cm
  • akustische Geschossansagen und Bedienknöpfe mit Beschriftung in Brailleschrift für Blinde und Sehbehinderten
Schwellenloser Hauseingang ohne Barrieren © Photographee.eu, stock.adobe.com
Barrierefreier Hauseingang

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