Barrierefreier Stellplatz und Garage

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Fahrzeuge und Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderungen

Gerade für Menschen im hohen Lebensalter oder mit einer körperlichen Beeinträchtigung ist das Auto oft die einzige Möglichkeit, um mobil zu bleiben. Zwar sind die öffentlichen Nahverkehrsmittel hierzulande mehr und mehr behindertengerecht ausgestattet, trotzdem kann schon der Weg zur Haltestelle für viele Menschen mit Behinderungen beschwerlich sein.

Zum Ein- und Aussteigen wird mehr Platz benötigt © didesign, stock.adobe.com
Zum Ein- und Aussteigen wird mehr Platz benötigt © didesign, stock.adobe.com

Zudem ist das Nahverkehrsnetz nicht überall ausreichend ausgebaut und der Betroffene ist in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt, da er von den Betriebszeiten und den angesteuerten Zielen des Verkehrsmittels abhängig ist. Um Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Autoverkehr zu ermöglichen, sind diese sowohl auf individuell angepasste Fahrzeuge als auch auf speziell ausgebildete Parkflächen im öffentlichen und privaten Bereich angewiesen.

Planung und Ausführung von behindertengerechten Stellplätzen

Die wichtigste Voraussetzung, damit ein Stellplatz als behindertengerecht gilt, ist eine ausreichende Größe. Im Unterschied zu gängigen Stellplatzbreiten, die je nach Aufstellung der Fahrzeuge zwischen 2,30 m bis 2,50 m betragen, fordert die Norm zum barrierefreien Bauen eine Breite von mindestens 3,50 m auf eine Länge von 5,00 m. Dieser Platzbedarf resultiert aus dem Rangier- und Bewegungsraum, den vor allem Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, zum seitlichen Ein- und Aussteigen, ob mit oder ohne Hilfsperson, benötigen. Zum direkten Umsetzen vom Fahrersitz in den Rollstuhl muss die Fahrertür weit geöffnet und der Rollstuhl ausgeklappt neben dem Auto platziert werden können.

Barrierefreier Pkw-Stellplatz mit kontrastreicher Markierung © jpldesigns, stock.adobe.com
Barrierefreier Pkw-Stellplatz mit kontrastreicher Markierung © jpldesigns, stock.adobe.com

Daneben fordert die Norm 18040 für behindertengerechte Pkw-Stellplätze im öffentlichen Raum eine Kennzeichnung der Parkfläche sowie eine Lage in Eingangsnähe zu der jeweiligen öffentlichen Einrichtung. Die Anordnung in unmittelbarer Nähe zum Hauseingang ist auch bei Privatparkplätzen von Wohnanlagen sinnvoll. Handelt es sich um größere Wohnkomplexe, kann im Hinblick auf den steigenden Bedarf an ambulanter Betreuung die Anordnung eines gesonderten Stellplatzes für die Fahrzeuge von Pflegedienstmitarbeitern zweckmäßig sein. Bei Wohnungen ohne eigene Parkflächen haben Menschen mit Behinderungen je nach Standort und Grad der Behinderung die Möglichkeit, einen privat zugeordneten Stellplatz in direkter Nähe zu ihrer Wohnung zu erhalten. Ansprechpartner ist hier das zuständige Straßenverkehrsamt.

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Barrierefreie Stellplatzgestaltung bei privaten Parkflächen

Die Abmessungen von 3,50 m auf 5,00 m für die Planung und Ausführung eines barrierefreien Pkw-Stellplatzes gelten auch für Stellflächen auf dem privaten Grundstück. Neben der Größe spielt für die uneingeschränkte Nutzung des Parkplatzes auch der gewählte Belag eine Rolle. Ungeeignet für die Nutzung mit dem Rollstuhl, einem Rollator oder einem Kinderwagen sind Pflaster mit tiefen Rillen und Fugen, beispielsweise Kopfsteinpflaster oder Rasengittersteine. Stattdessen fordert die Norm zum barrierefreien Bauen für die Ausbildung aller Wegeflächen, einen festen, ebenen Belag. Gleichzeitig sollte die Beschaffenheit eher rau sein, um eine gefahrlose Nutzung auch bei schlechter Witterung zu ermöglichen. Hierfür eignen sich bestimmte Asphaltarten sowie strukturierte Platten- und Pflasterbeläge mit gleichmäßigen und schmalen Fugen.

Eine weitere allgemeine Empfehlung zur Gestaltung von barrierefreien Parkplätzen ist die Errichtung einer Überdachung. Vor allem, da das Ein- und Aussteigen einige Zeit dauern kann und ein Dach in diesem Moment vor der Witterung schützt. Auf dem privaten Grundstück sind hier Carports oder Garagen die richtige Lösung. Bei beiden ist bei der Planung darauf zu achten, dass neben dem parkenden Auto ein Streifen von ca. 150 cm als Bewegungsraum frei bleibt.

Hinweis:
Die Errichtung von Garagen und Carports kann je nach Bundesland der Genehmigungspflicht unterliegen. Die Einreichung entsprechender Genehmigungsunterlagen bei der zuständigen Baubehörde ist hier in vielen Fällen Pflicht.

Barrierefreie Garagen mit direktem Zugang zum Haus

Als Ideallösung für barrierefreie Stellplätze gelten Garagen direkt am Haus mit den entsprechenden Abmessungen. Bei der Ausführung dieser Bauwerke gibt es allerdings neben der Größe noch weitere Aspekte zu beachten.

Zu den wichtigsten Ausstattungsmerkmalen barrierefreier Garagen zählt die Ausrüstung des Garagentors mit einem elektrischen Antrieb, sodass es sich per Fernbedienung schließen und öffnen lässt. Ist an der Grundstücksgrenze ein Tor vor der Einfahrt vorhanden, muss diesen sich ebenfalls automatisch bedienen lassen. Eine gute Ausleuchtung des Garageninnenraums sowie ein Bewegungsmelder, der beim Einfahren des Autos das Licht auslöst, sind ebenfalls sinnvoll.

Garage mit direktem Hauszugang © slavun, stock.adobe.com
Garage mit direktem Hauszugang © slavun, stock.adobe.com

Besonderes Augenmerk sollte auf die Beschaffenheit der Zugangstür zwischen Garagenraum und dem Hausinneren gelegt werden. Die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes kann eine Ausführung als Brandschutztür fordern. Solche Türarten weisen oft ein hohes Gewicht auf. Also muss hier, im Sinne der Barrierefreiheit, über einen elektrischen Antrieb nachgedacht werden, damit auch Menschen mit geringer Muskelkraft die Tür bedienen können. Unverzichtbar für die barrierefreie Nutzung ist auch die schwellenlose Ausführung des Durchgangs sowie eine Mindestbreite der Türöffnung von 90 cm. Sowohl bei der Zugangstür als auch bei der Auswahl des Garagentors sollte auf einen hohen Sicherheitsstandard geachtet werden.

Folgende Punkte gelten für alle barrierefreien Stellplatzangebote:

  • Anordnung in Eingangsnähe, wenn möglich überdacht
  • gute Ausleuchtung bzw. Beleuchtung bei Dunkelheit
  • ausreichend Bewegungsflächen auf der Fahrerseite des abgestellten Pkws
  • schwellenloser Übergang zu Gehwegen und anderen Verkehrsflächen
  • Bodenbelag leicht befahrbar und unabhängig von der Witterung sicher nutzbar
Die Rampe macht den Hauseingang barrierefrei © Adam Wasilewski, stock.adobe.com
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