Barrierefreiheit im Wohnungsbau: Ein Qualitätskriterium mit Einfluss
Da Barrierefreiheit heute im Wohnungsbau ein wichtiges Qualitätskriterium darstellt und auch Einfluss auf den Wert und die Nutzbarkeit einer Immobilie hat, sollte grundsätzlich jeder Umbau genutzt werden, um Barrieren zu reduzieren. Auch bei einer energetischen Sanierung oder Modernisierung der Wohnungsausstattung lassen sich barrierefreie Gestaltungsmerkmale mit einbeziehen. So können bei einer anstehenden Renovierung des Bades gleichzeitig barrierefreie Elemente integriert werden.
Hausbau-Kataloge:
Bungalows, barrierearme und barrierefreie Häuser entdecken!
Welches Ausmaß eine barrierefreie Baumaßnahme annimmt, bestimmen zum einen die Ziele, die mit dem Umbau verfolgt werden und das zur Verfügung stehende Budget, zum anderen der Zustand der vorhandenen Bausubstanz. Da jedes Gebäude, insbesondere ein Altbau, individuell ist, ist eine umfassende Analyse des Bauzustandes noch vor dem Baubeginn unverzichtbar. Schon vorab sollte man sich zudem klarmachen, welche Einzelmaßnahmen eine barrierefreie Umgestaltung der Wohnung beinhalten kann. Dies schärft den Blick für notwendige Umbauten schon während der Bestandsanalyse.
Checkliste: Barrierefreies Wohnen
Barrierefreies Wohnen - Ein Leitfaden zur Umsetzung Sie suchen eine barrierefreie Wohnung, wollen barrierefrei umbauen oder nur einzelne Maßnahmen zur… weiterlesen
Ein barrierefreier Umbau einer Wohnung beinhaltet folgende Maßnahmen:
- die Beseitigung von Schwellen und Stolperfallen innerhalb der Wohnung sowie an allen Zu- und Ausgängen
- die Schaffung von Bewegungsflächen in jedem Raum, die das Wenden und Rangieren mit einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe ermöglichen
- die Umrüstung oder den Austausch von Fenster und Türen gegen barrierefreie Einbauelemente, die leicht erreichbar und bedienbar sind
- die Verbreiterung von engen Durchgängen auf mindestens 90 cm, um diese mit dem Rollstuhl oder einer Gehhilfe passierbar zu machen
- das Versetzen von Schaltern und Steckdosen an Positionen, die aus dem Rollstuhl erreichbar sind
- die Überwindung von Treppen, beispielsweise durch den Einbau von Treppenliften
- den Austausch von Bodenbelägen gegen ihre rutschsicheren Varianten
- den Einbau von Stütz- und Haltegriffen, das Treffen von Maßnahmen zu deren späterer Nachrüstung
- die barrierefreie Umgestaltung des Bades durch barrierefreie Sanitärobjekte und Ausstattungselemente und die Schaffung von Bewegungsflächen
- die barrierefreie Umgestaltung der Küche durch die Unterfahrbarkeit der Arbeitsflächen und die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller Bedienelemente aus der Sitzposition
- die Ummöblierung der Räume zur Schaffung von Bewegungsflächen und den Bedarfsweisen Austausch der Möbel gegen ihre barrierefreie Variante
Barrierefreier Umbau – Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierung?
Barrierefreiheit ist vom Grundsatz her ein umfassendes Gestaltungsprinzip, daher ist eine Gesamtmaßnahme immer gegenüber vielen kleinen Einzelschritten zu bevorzugen. Ist nur ein Teil einer Wohnung barrierefrei nutzbar, bringt dies einem Bewohner, der auf eine barrierefreie Gestaltung angewiesen ist, wenig. Anderseits ist der Umfang der Maßnahme auch immer eine Frage des Budgets. Sind die finanziellen Möglichkeiten zum aktuellen Zeitpunkt gering, sollte die Planung mögliche weitere Umbaumaßnahmen in der Zukunft mit berücksichtigen. So kann die Nachrüstung mit barrierefreien Ausstattungselementen ohne viel Aufwand zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Im Idealfall lässt sich das Ziel Barrierefreiheit mit einer Steigerung des Wohnkomforts und der Energieeffizienz im Rahmen einer Komplettsanierung kombinieren.
Besonderheiten bei Umbaumaßnahmen in Mietwohnungen
Grundsätzlich sollte auch der Vermieter ein Interesse daran haben, wenn ein Mieter eine Wohnung barrierefrei umgestalten will, da dies aufgrund der hohen Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum den Wert und die Vermietbarkeit der Immobilie steigert. Trotzdem gilt wie bei jeder Mietwohnung der Grundsatz, dass Eingriffe in die Bausubstanz mit dem Vermieter abgesprochen werden müssen. Ausgenommen sind Ausstattungselemente, die jederzeit rückgebaut werden können, ohne Schäden zu hinterlassen.
Will ein Mieter allerdings eine Wohnungsanpassung im Sinne der Barrierefreiheit vornehmen, kann er sich auf § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) berufen. Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen […] dienen. Nachzulesen in www.gesetze-im-Internet.de.
Einsparpotenziale bei barrierefreien Umbaumaßnahmen
Sowohl beim Neubau als auch bei Umbaumaßnahmen bietet sich für Bauherren die Möglichkeit, durch Eigenleistungen auf der Baustelle Geld für die Ausführung durch einen Handwerker einzusparen. Während die Durchführung von Tapezier- und Malerarbeiten für die meisten Bauherren mit ein bisschen Handwerkergeschick kein Problem darstellt, benötigt man für andere Arbeiten, beispielsweise das Verlegen von Fliesen oder den Austausch eines Fensters, Erfahrung und daher meistens einen qualifizierten Handwerker. Vorteil bei der Erbringung der Leistungen durch einen Handwerker ist, dass er hierfür eine Gewährleistung gibt. Treten Mängel während der Gewährleistungsfrist auf, hat der Bauherr Anspruch auf deren Beseitigung zulasten des Handwerkers.
Wer nur über ein geringes Baubudget verfügt, kann zudem durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln statt durch die Durchführung aufwendiger Umbaumaßnahmen viel erreichen. Diese Hilfsmittel orientieren sich an den Bedürfnissen von Menschen im hohen Lebensalter oder mit körperlichen Einschränkungen. Eine sinnvolle Lösung sind Liftsysteme. Sie sind in vielen Ausführungen erhältlich. So erleichtert ein Wannenlift das Ein- und Aussteigen in und aus der Badewanne. Garderobenstangen in einem Kleiderschrank lassen sich durch die Nachrüstung eines Garderobenlifts auf eine aus dem Rollstuhl erreichbare Höhe herunterfahren und Treppenlifte machen die Treppe auch für nicht mehr gehfähige Personen nutzbar.
Barrierefreier Umbau: Vorgehensweise
Vorgehensweise bei einer barrierefreien Umbaumaßnahme Wie bei jeder Baumaßnahme gilt auch bei einem barrierefreien Umbau der Grundsatz: Erst Planen, dann… weiterlesen