Barrierefreiheit auf dem Grundstück
Barrierefreies Bauen bedeutet, sich bei der Gestaltung der gebauten Umwelt an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen, aber auch von Kindern sowie von Personen mit Kinderwagen und Gepäck zu orientieren, ohne durch diese Bauweise neue Hindernisse für andere Nutzergruppen zu schaffen. Im Unterschied zu privaten Wohnräumen steht bei der Planung eines barrierefreien Außenraums daher nicht die Anpassung an individuelle Anforderungen im Vordergrund, sondern die Nutzbarkeit für alle. Gemeint ist hiermit nicht nur jeder Bewohner einer Wohnimmobilie, sondern auch Gäste und Besucher.
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Ein umfassend barrierefrei gestaltetes Grundstück einer Wohnanlage oder eines Hauses weist folgende Ausstattungsmerkmale auf:
- Alle Wege auf dem Grundstück, insbesondere die, die zum Hauseingang oder zu den Parkplätzen führen, müssen barrierefrei sein.
- Alle Bedienelemente am Hauseingang wie Klingelanlagen und Briefkästen, aber auch die Haustüranlage selbst müssen barrierefrei sein.
- Alle Bauteile, Bereiche und Objekte wie Müllsammelplätze und Nebengebäude zum Unterstellen von Kinderwägen, Fahrräder und Mobilitätshilfen aller Art müssen barrierefrei sein.
Barrierefreie Zuwegung zum Hauseingang
Das barrierefreie Wegenetz im Außenraum beginnt am Zugang aufs Grundstück und umfasst die gesamte Wegeführung bis unmittelbar vor den Hauseingang. Wie sich diese Zuwegung barrierefrei gestalten lässt, ist abhängig von der jeweiligen Grundstücks- und Bausituation. Ziel ist es in jedem Fall, diesen Weg schwellen- und stufenlos auszuführen, um Menschen, die mit dem Kinderwagen oder viel Gepäck unterwegs sind oder auf eine Mobilitätshilfe angewiesen sind, den Eingang ohne Hindernis erreichbar zu machen. Ebenso wichtig ist ein funktionierendes Leitsystem für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung.
Im Idealfall liegen die Oberkante des Fertigfußbodens im Innenbereich und das Wegenetz im Außenraum auf gleichem Niveau. Oftmals existiert aber, aufgrund des natürlichen Geländeverlaufs oder der Planung des Gebäudes mit einem Kellergeschoss, das über die Geländeoberkante herausragt, ein Höhenunterschied zwischen dem Zugang auf das Grundstück und dem direkten Hauseingang. Bei konventionellen Wohnanlagen wird dieser über eine oder mehrere Treppenanlagen überwunden.
Die barrierefreie Bauweise hingegen sieht für diese Bausituation Rampenanlagen vor, die, um von jedem nutzbar zu sein, bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Je nach den Gegebenheiten vor Ort ist aber auch die Kombination von Rampen und Treppenanlagen eine mögliche Lösung, um dem Nutzer die Wahl zu überlassen. Alternativen für die barrierefreie Sanierung sind mobile Rampen und Liftsysteme für den Außenbereich, die den speziellen Bedürfnissen von Menschen im Rollstuhl angepasst sind.
Für barrierefreie Rampen gelten folgende Anforderungen:
- Die Rampe darf höchstens ein Gefälle von 6% und dabei kein Quergefälle aufweisen. Das bedeutet, um einen Höhenunterschied von 30 cm zu überwinden, benötigt man bei dieser Steigung eine Rampe in 5 m Länge.
- Spätestens nach einer Rampenlänge von 6 m sind Zwischenpodeste in Rampenbreite und mit einer Länge von 1,50 m anzuordnen. Diese dienen zum kurzweiligen Ausruhen, da das Befahren einer Rampe einen hohen Kraftaufwand erfordert.
- Zur uneingeschränkten Befahrung mit einem Rollstuhl muss die Rampe eine nutzbare Breite von 1,20 m Handläufe und andere Bauteile dürfen nicht in diesen Bewegungsraum hineinragen.
- Am Anfang und am Ende der Rampe sind Bewegungsflächen vorzusehen, die eine Abmessung von 150 cm x 150 cm
- Beidseitig der Rampe und der Podeste sind Radabweiser in einer Höhe von 10 cm vorzusehen, es sei denn, es gibt Seitenwände.
- Zu beiden Seiten der Rampe ist ein Geländer mit Handlauf
Barrierefreie Rampen haben einen hohen Platzbedarf. Welche Rampenlänge sich ergibt, ist abhängig von dem zu überwindenden Höhenunterschied, der Steigung und den eventuell notwendigen Zwischenpodesten. Einen Online-Rechner zur Bestimmung der Rampenlänge bietet die Seite nullbarriere.de.
Barrierefreie Oberflächengestaltung von Wegen und Rampen
Auch für die Gestaltung der Oberflächen von Rampen und Gehwegen gibt es hinsichtlich einer barrierefreien Nutzung einiges zu beachten. Hier steht die Vermeidung von Stürzen und Unfällen besonders im Vordergrund. Grundsätzlich müssen Wege und Rampen bei jeder Witterung sicher begehbar und befahrbar. Dies gewährleisten Beläge, die hart, eben und rutschfest sind. Geeignet sind Pflasterbeläge mit schmalen, gleichmäßigen Fugen sowie bestimmte Asphaltsorten. Beide müssen auch bei Nässe ausreichend rau sein, um ein Ausrutschen zu vermeiden.
Die Ausleuchtung der Wege mit Sockelleuchten, die nach oben abgedunkelt sind und ihr Licht auf den Boden werfen, ist ebenfalls empfehlenswert, um die Orientierung bei Dunkelheit zu erleichtern. Blinde Menschen profitieren von Bodenindikatoren in Form von Rippen- und Noppenplatten, wie sie auch im öffentlichen Wegebau zum Leiten und Orientieren eingesetzt werden. Treppen im Außenbereich werden zudem von allen Nutzern besser wahrgenommen, wenn sie mit farblich abgesetzten Stufenmarkierungen versehen werden.
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Barrierefreie Müllplatzgestaltung
Zu den barrierefreien Gestaltungselementen auf einem Wohngrundstück zählt neben der notwendigen Wegeführung auch ein Müllplatz. Gerade die Entsorgung des Hausmülls gehört zu den alltäglichen Aufgaben der Bewohner einer Wohnanlage oder eines Hauses. Auch Menschen mit Behinderungen, Senioren oder Kinder sollten diese Aufgabe ohne fremde Hilfe bewältigen können. Um Kindern und Rollstuhlfahrern das Einwerfen des Mülls in die hauseigenen Müllcontainer oder Abfalltonnen zu ermöglichen, sind die Höhenverhältnisse entscheidend. In ihrer Standardausführung haben Mülltonnen je nach Fassungsvermögen eine Einwurfhöhe zwischen 85 cm bis 100 cm. Um diese Höhe für die Betroffenen auf ein bequemes Maß von ca. 70 cm zu verringern, kann beispielsweise eine erhöhte Fläche auf der Einwurfseite errichtet werden, die über eine Rampe zu erreichen ist.
Eine andere Möglichkeit ist die Planung sogenannter Unterflursysteme, bei denen die Müllbehälter teilweise in der Erde versenkt werden. Welches System infrage kommt, ist allerdings abhängig vom Müllentsorgungskonzept am jeweiligen Standort. Weiterhin gilt: Die Sammelplätze müssen über barrierefreie Wege und eventuelle Rampen erreichbar sein. Der Platz vor den Mülltonnen sollte zudem genügend Bewegungsfläche bieten, über einen rutschsicheren Belag verfügen und eine ausreichende Beleuchtung aufweisen.
Barrierefreier Hauseingang
Barrierefreier Hauseingang: Gestaltung für mehr Komfort und Zugänglichkeit Der ideale Hauseingang kann von jedem Bewohner ohne fremde Hilfe genutzt werden.… weiterlesen