FAQ Barrierefreies Bauen

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FAQ Barrierefreies Bauen

Hier haben wir Fragen zum Thema barrierefrei bauen, die uns häufig von Leser erreichen nochmals kompakt beantwortet.

FAQ © asiln, fotolia.com
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Inhalt

1. Barrierefreies Bauen – was bedeutet das?
2. Was sind die gesetzlichen Grundlagen zum barrierefreien Bauen?
3. Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht?
4. Welche barrierefreien Wohnformen gibt es?
5. Für wen eignet sich die barrierefreie Bauweise?
6. Wie erkenne ich, ob eine Wohnung barrierefrei ist?
7. Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein barrierefreies Zuhause?
8. Wer sind meine Ansprechpartner, wenn ich barrierefrei bauen will?
9. Kostet barrierefreies Bauen mehr?
10. Wie wird das barrierefreie Bauen in Deutschland gefördert?

1. Barrierefreies Bauen – was bedeutet das?

Barrierefreiheit bedeutet, die Umgebung so zu gestalten, dass allen Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – die uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. In diesem Sinne ist es das Hauptziel der barrierefreien Bauweise, bauliche Anlagen so zu plane und auszuführen, dass sie auch mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen möglichst selbstständig nutzbar sind. Hiervon profitiert sowohl die Gesellschaft als Ganzes, da Menschen mit Behinderung auf weniger Unterstützung angewiesen sind, als auch der Einzelne, da er seine Eigenständigkeit und damit seine persönliche Freiheit behält.

2. Was sind die gesetzlichen Grundlagen zum barrierefreien Bauen?

Hinter den konkreten Anforderungen, die in Deutschland an das barrierefreie Bauen seitens des Gesetzgebers gestellt werden, steht eine lange gesellschaftliche Entwicklung. Dass kein Mensch aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf, wurde bereits im Jahr 1994 mit der Aufnahme des Artikels 3 Absatz 3 in das Grundgesetz (GG) festgelegt. Was Barrierefreiheit konkret bedeutet, definierte allerdings erst das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), beschlossen im Mai 2002. Um dieses Gesetz auch auf Landesebene umzusetzen, haben die einzelnen Bundesländer anschließend eigene Landesgleichstellungsgesetze eingeführt. In denen verpflichten sich die Länder unter anderem zur Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr. Als Kosequenz daraus wurden diese Anforderungen durch die Einführungen einzelner Abschnitte zum barrierefreien Bauen in die Landesbauordnungen der Länder konkret formuliert.

Die wichtigsten Normen zum barrierefreien Bauen, die DIN 18024 – Teil 1 + 2 und die DIN 18025 Teil 1 + 2 entwickelten sich parallel dazu. Seit Oktober 2012 wurden beide Normen schrittweise durch die dreiteilige DIN 18040 zum barrierefreien Bauen ersetzt. Grundsätzlich ist eine Norm allerdings erst dann rechtlich verbindlich, wenn sie in den jeweiligen Bundesländern als technische Baubestimmung eingeführt ist. In der Praxis bedeutet dass, wer wissen will, welche gesetzlichen Vorgaben zum barrierefreien Bauen existieren, der muss zum einen die entsprechenden Artikel in der jeweiligen Landesbauordnung beachten. Zum anderen muss er in der Liste der technischen Baustimmungen des jeweiligen Bundeslandes nachschlagen, welche Abschnitte der Norm zum barrierefreien Bauen in den technischen Baubestimmungen enthalten und damit rechtskräftig sind.

3. Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht?

Nicht immer werden die Begriffe barrierefrei und rollstuhlgerecht sauber voneinander getrennt benutzt, obwohl es gerade für einen Rollstuhlfahrer einen großen Unterschied macht, welcher Standard vorliegt. Vor allem braucht ein Rollstuhlfahrer in jedem Raum ausreichend Platz, um die Richtung zu wechseln. Auch die Norm zum barrierefreien Bauen differenziert hier zwischen dem Basisstandard »barrierefrei« und dem erhöhten Standard »rollstuhlgerecht«, dessen Anforderungen im Normtext jeweils mit einem »R« gekennzeichnet sind. Grundsätzlich gilt: Wohnungen, die als rollstuhlgerecht ausgezeichnet werden, müssen uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Allerdings ist es für einen gesunden Menschen wenig sinnvoll, eine Wohnung vollständig rollstuhlgerecht zu gestalten, nur weil in ferner Zukunft ein Bedarf vorliegen könnte. Im Idealfall wird eine barrierefreie Wohnung aber so geplant, dass sie komplett zu einer rollstuhlgerechten Wohnung nachrüstbar bzw. umbaubar ist.

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4. Welche barrierefreien Wohnformen gibt es?

Jeder Mensch hat unterschiedliche Vorstellungen davon, wie er wohnen möchte. Menschen mit Behinderungen und Alterseinschränkungen sind dabei auf speziell ausgestattete Wohnräume angewiesen, haben aber je nach Krankheitsbild und gesundheitlicher Verfassung unterschiedliche Bedürfnisse dahin gehend, welche Hilfsmittel und Angebote sie als Unterstützung im Alltag brauchen. Entsprechend dieser Individualität gibt es auf dem Wohnungsmarkt eine Vielzahl an barrierefreien Wohnformen. Viele der Wohnprojekte und Wohnformen haben allerdings gemeinsam, dass sie auf eine möglichst hohe und dauerhafte Selbstständigkeit des Bewohners abzielen.

Ist eine Wohnung barrierefrei gestaltet, reduziert dies in der Regel den Bedarf an Unterstützung und Betreuung. Wird der Pflegebedarf trotzdem größer, kann ein ambulanter Pflegedienst die individuelle Unterstützung übernehmen. Eine Alternative ist hier der Umzug in eine Anlage des betreuten Wohnens, in der eine angepasste Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst von Beginn an vorgesehen ist. Daneben existieren noch alternative Wohnformen wie Mehrgenerationshäuser und Senioren-WGs, in denen sich die Bewohner gegenseitig unterstützen.

5. Für wen eignet sich die barrierefreie Bauweise?

Da sich die barrierefreie Bauweise grundsätzlich an alle Menschen richtet und zum Ziel hat, allen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, eignet sie sich grundsätzlich für jeden Menschen in jeder Lebensphase. Nicht nur Personen, die einen akuten Bedarf an barrierefreiem Wohnraum haben, kommt ein barrierefreies Umfeld zugute. Auch junge Familien profitieren beispielsweise von dem erhöhten Platzangebot, dem Wohnkomfort und der Schwellenlosigkeit eines barrierefreien Hauses oder einer barrierefreien Wohnung. Viele Fördermöglichkeiten, wie die Zuschüsse und Kredite zum altersgerechten Umbau der Kreditanstalt für Wiederaufbau setzen keine Behinderung als Förderbedingung voraus. Hier geht es darum, es jedem Bauherren zu ermöglichen, sein Zuhause durch die barrierefreie Bauweise zukunftsorientiert zu gestalten. Tritt eine körperliche Beeinträchtigung auf, ob durch einen Unfall oder das Alter, kann so ein Umzug vermeiden werden. Außerdem lohnt sich barrierefreies Bauen dank der hohen Nachfrage auch im Hinblick auf den Werterhalt einer Immobilie.

6. Wie erkenne ich, ob eine Wohnung barrierefrei ist?

Viele Wohnungen werden heute in Immobilienanzeigen als seniorengerecht, altersgerecht oder barrierefrei angepriesen. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass die Merkmale einer barrierefreien Wohnung durch die Norm zu barrierefreien Bauen definiert sind. Was mit seniorengerecht oder altengerecht gemeint ist, liegt meist im Ermessen des Einzelnen. Trotz allem sollte man eine als barrierefrei gekennzeichnet Wohnung vor Ort genau unter die Lupe nehmen. Gegebenenfalls kann es dabei sinnvoll sein, einen Fachmann für barrierefreies Bauen zu der Besichtigung mitzunehmen. Checklisten helfen dabei, kein wichtiges Merkmal zu übersehen. Folgende Fragen sollten in jedem Fall mit ja beantwortet werden können, da die erforderlichen Umbauarbeiten kostenintensiv wären:

Erschließung: Ist die Wohnung schwellenlos erreichbar und auch so gestaltet?
Raumgrößen: Existieren in jedem Raum Wendemöglichkeiten für einen Rollstuhlfahrer?
Innentüren: Sind die Türen schwellenlos ausgeführt und verfügen über eine lichte Öffnungsbreite von mindestens 90 cm?
Bedienelement: Sind die Steckdosen, Lichtschalter und Griffe auf einer Höhe von ca. 85 cm angebracht?
Bad: Sind im Bad eine bodengleiche Dusche, ein unterfahrbarer Waschtisch sowie Stütz- und Haltegriffe am WC vorhanden oder nachrüstbar?

7. Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein barrierefreies Zuhause?

Viele Menschen haben schon früh im Leben den Plan, mit einer Immobilie für das Alter vorzusorgen. Im Mittelpunkt steht dabei der Wunsch, im Rentenalter keine Miete mehr zu zahlen bzw. eine eigene Immobilie als Wertanlage zu besitzen. Gerade wer seine Wohnung auch im hohen Alter noch selbst nutzen will, der sollte zudem schon beim Kauf oder der Errichtung darauf achten, dass sie barrierefrei gestalten ist, oder aber mit wenig Aufwand zu einem späteren Zeitpunkt barrierefrei umrüstbar ist. In ein barrierefreies Zuhause zu investieren oder beim Immobilienkauf von vornherein auf eine barrierefreie Gestaltung zu achten, ist zu jedem Zeitpunkt im Leben sinnvoll. Auch junge Familie profitieren von der schwellenlosen und großzügigen Gestaltung einer barrierefreien Wohnung. Letztendlich steht barrierefreies Bauen auch immer für einen hohen Wohnkomfort.

8. Wer sind meine Ansprechpartner, wenn ich barrierefrei bauen will?

Der Bau oder der Kauf einer Immobilie ist heute eine komplexe Angelegenheit. Zahlreiche Anforderungen wie allgemeine technische Baurichtlinien, eine energiesparende Bauweise aber auch die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen müssen in Einklang gebracht werden. Ob bei der Planung eines neuen barrierefreien Eigenheimes, einer entsprechenden Umbaumaßnahme oder dem Kauf einer barrierefreien Wohnung, bei jedem Vorhaben empfiehlt es sich, fachlichen Rat einzuholen.
Es lohnt sich in jedem Fall, bei jeder dieser Maßnahmen fachlichen Rat einzuholen. Dies vermeidet Folgekosten durch spätere Umbauarbeiten und schützt vor Fehlinvestitionen. Ein guter fachlicher Berater, der die gewünschte Maßnahme auch begleiten kann, ist ein Architekt. Bei der Auswahl sollte darauf geachtet werden, dass dieser bereits Erfahrungen und Referenzen mit dem barrierefreien Bauen vorweisen kann. Um eine bestehende Wohnung an die Bedürfnisse bei einer körperlichen Beeinträchtigung anzupassen, kann es sinnvoll sein, eine Wohnberatungsstelle aufzusuchen. Kleine Maßnahmen wie ein barrierefreier Badumbau können auch Handwerksbetriebe, die sich auf barrierefreie Modernisierungsmaßnahmen spezialisiert haben, umsetzen.

9. Kostet barrierefreies Bauen mehr?

In der Bauphase kann die barrierefreie Bauweise zu Mehrkosten führen. Dies ist auf den erhöhten Flächenbedarf und spezielle Ausstattungsdetails wie eine schwellenlose Terrassentür und bodengleiche Dusche zurückzuführen. Langfristig gesehen werden die Kosten allerdings meistens wieder aufgefangen. Zum einen, da der Bewohner bei einer eintretenden körperlichen Beeinträchtigung auf weniger Pflege und Unterstützung angewiesen ist. Zum anderen lässt sich eine barrierefreie Immobilie beim Verkauf, dank der hohen Nachfrage und uneingeschränkte Nutzbarkeit, gut am Markt positionieren. Wie bei allen Bauprojekten gilt zudem: Eine durchdachte Planung im Voraus kann Mehrkosten verhindern.

10. Wie wird das barrierefreie Bauen in Deutschland gefördert?

Zukunftsorientierte Bauweisen wie das energieeffiziente Bauen und die barrierefreie Bauweise werden in Deutschland von Bund, Länder und Gemeinden gefördert. Vor allem im Hinblick auf den demografischen Wandel ist es sinnvoll, die bauliche Umwelt so zu gestalten, dass Menschen auch mit körperlichen Einschränkungen im hohen Lebensalter möglichst selbstständig in ihr zurechtkommen. Liegt ein akuter Bedarf, also eine Behinderung samt Pflegestufe, vor, gewährt die Pflegeversicherung Zuschüsse. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes wie Umbauten in Bad und Küche, der Abbau von Türschwellen und der Einbau eines Treppenlifts.
Aber auch Menschen, bei denen keine Behinderung vorliegt, die aber für den Fall, das etwas passiert, vorsorgen wollen, können Förderungen zum barrierefreien Bauen und Umbauen beantragen. Die Kreditinstitut für Wiederaufbau bietet mit ihren Zuschuss- und Kreditprogrammen zum altersgerechten Umbauen ein passendes Produkt. Unterstützt wird sowohl der Barrieren reduzierende Umbau der eigenen vier Wände als auch der Erwerb von barrierefreiem Wohnraum.

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