Die Eigentümerquote liegt in Deutschland immer noch weit unter dem europäischen Durchschnitt. Besonders in größeren Städten ist die Anzahl an Mietwohnungen hoch. Mit dem steigenden Bedarf an barrierefreiem Wohnraum, der vor allem durch den demografischen Wandel bedingt wird, kommt auch der barrierefreien Mietwohnung auf dem Immobilienmarkt eine zentrale Rolle zu. Nicht nur Menschen mit Behinderungen spricht dieser neue Wohnungstyp an, Familien mit Kindern profitieren von dem großzügigen Raumangebot und der schwellenlosen Ausführungen von Mietwohnungen, die nach den Planungsvorgaben der Norm zum barrierefreien Bauen errichtet sind.
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Hauptmerkmale einer barrierefreien Mietwohnung sind:
- barrierefreie äußere Erschließung
- barrierefreie innere Erschließung
- barrierefreie Wohnräume mit ausreichend Bewegungsflächen
- barrierefreies Bad nach den Anforderungen der Norm zum barrierefreien Bauen
- barrierefreier Zugang zum Balkon oder der Terrasse
Wie bei allen barrierefreien Wohnimmobilien spielt neben der barrierefreien Erschließung und Ausstattung der Wohnung auch die Lage des Objektes eine Rolle. Eine gute Infrastruktur vor Ort ist für einen Menschen mit Behinderungen die Voraussetzung für eine uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben.
Wege zur eigenen barrierefreien Mietwohnung
Mieter, die auf der Suche nach einer barrierefreien Wohnung sind, haben zwei Möglichkeiten: Sie wählen eine Wohnung, die bereits die Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung erfüllen oder sie passen eine bestehende Mietwohnung durch eine barrierefreie Ausstattung und einzelne Umbaumaßnahmen entsprechend an. Diese Form der Wohnungsanpassung bietet auch Bewohner einer Mietwohnung, die durch eine Erkrankung, einen Unfall oder körperliche Behinderungen im hohen Lebensalter ihre Wohnung nur noch eingeschränkt nutzen können, die Möglichkeit, weiterhin in ihrer bisherigen Wohnung zu verbleiben. Anders als bei Eingriffen in der eigenen Immobilie gelten bei Umbaumaßnahmen in einer Mietwohnung besondere Bedingungen.
Barrierefreie Umbaumaßnahmen in Mietwohnungen
Grundsätzliche haben nicht nur Mieter, sondern auch Vermieter ein Interesse an barrierefreien Umbaumaßnahmen in ihrer Mietwohnung. Ein Grund ist, dass die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum wächst. Vermieter steigern also durch einen Umbau hin zu mehr Barrierefreiheit die Vermietbarkeit und auch die Attraktivität ihrer Wohnimmobilie. Trotzdem kann man als Mieter Umbaumaßnahmen nicht ohne Weiteres in Eigenregie vornehmen. Hier gilt: Bauarbeiten innerhalb einer Mietwohnung, die in die Bausubstanz eingreifen, bedürfen immer der Zustimmung des Vermieters. Nicht betroffen sind Ausstattungsgegenstände, die jederzeit wieder ausgebaut werden können und dabei keinen Schaden an der Bausubstanz hinterlassen.
Der barrierefreien Wohnungsanpassung kommt dabei seit Einführung des § 554a in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Zuge der Mietsrechtsreform im Jahr 2001 allerdings eine Sonderstellung zu. Stimmt der Vermieter einer baulichen Veränderung, die für die behindertengerechte Nutzung und den barrierefreien Zugang zur Wohnung notwendig ist, nicht zu, kann der Mieter sie auf Grundlage dieses Gesetzes theoretisch verlangen. Voraussetzung ist, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse hat. Ob dies vorliegt, muss im Einzelfall geklärt werden. Im Gegenzug ermöglicht der § 554a BGB dem Vermieter eine angemessene zusätzliche Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands für den Fall, dass der Mieter auszieht, zu verlange. Hat der Vermieter seine Zustimmung zu der Umbaumaßnahme erteilt, besitzt er auch bei der Ausführung Mitspracherechte.
Finanzierung einer Wohnungsanpassung
Ein wichtiger Aspekt bei der barrierefreien Wohnungsanpassung auf dem Mietermarkt ist auch die Finanzierung. Je nach Maßnahme muss der Mieter hierfür entweder komplett selbst aufkommen oder die Kosten werden zum Teil oder ganz vom Eigentümer, der Krankenkasse, der Pflegekasse oder dem Sozialamt übernommen. Welche Stelle zuständig ist, das hängt vom Einzelfall ab. Bei erforderlichen Umbaumaßnahmen aufgrund Mobilitätseinschränkungen im Alter ist in Abhängigkeit von der vorhandenen Pflegestufe die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner.
Zusätzliche Finanzierungshilfen sind häufig je nach Standort über Landesförderprogramme, die in vielen Fällen zeitlich begrenzt sind, erhältlich. Eine Liste über die möglichen Kostenträger der einzelnen Maßnahmen zur barrierefreien Wohnungsanpassung, die allerdings immer zu jeweiligen Umbauzeitpunkt auf ihre Aktualität und Vollständigkeit geprüft werden sollte, stellt die Website Nullbarriere.de zur Verfügung. Die Beantragung von Zuschüssen und die Einholung der Zustimmung des Vermieters zu den jeweiligen Einzelmaßnahmen sollten in jedem Fall im Vorfeld zur Baumaßnahme erfolgen.
Mieter und Vermieter sollten im Vorfeld zur Wohnungsanpassung eine schriftliche Vereinbarung aufstellen. Vor allem, wer die Kosten trägt und ob nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Rückbau gefordert ist oder nicht, sollte dort geregelt werden.
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Kleine Maßnahmen zur barrierefreien Wohnungsanpassung
Grundsätzlich lässt sich mit den entsprechenden finanziellen Mitteln fast jede herkömmliche Mietwohnung mehr oder weniger barrierefrei nutzbar machen. Da aber eine Mietwohnung auch nach dem Umbau das Eigentum des Vermieters bleibt, möchte nicht jeder Mieter viel Geld in die Maßnahmen investieren. Hinzu kommt, dass der Vermieter immer, wenn von seiner Seite berechtigte Gründe vorliegen, kündigen kann. Dann beginnt die Suche nach einer barrierefreien Wohnung wieder von vorne.
Je nach Art und Grad der Behinderung gibt es aber durchaus Maßnahmen, die in einer herkömmlichen Wohnung die Sicherheit für den Bewohner verbessern und seine Selbstständigkeit erhöhen, ohne hohe Kosten zu verursachen. Viele Möbel und Ausstattungselemente lassen sich ohne Beschädigung der Bausubsatz und mit der Möglichkeit zum Rückbau gegen eine altersgerechte Einrichtung austauschen. Diese Umbaumaßnahmen tragen der eingeschränkten Beweglichkeit und reduzierten Sinneswahrnehmung im Alter Rechnung.
Zu den unproblematischen Maßnahmen der barrierefreien Wohnungsanpassung zählen:
- die Beseitigung von Stolperfallen wie Teppichkanten und unbefestigten Elektrokabeln
- der Einbau eines erhöhten Toilettensitzes, der das Aufstehen erleichtert
- der Austausch der Standardmöblierung gegen erhöhte Sitzmöbel und ein Pflegebett
- das Angleichen der Balkontürschwelle durch Schwellenkeile
- der Einbau eines Badewannenlifters, um den Ein- und Ausstieg in und aus der Wanne zu erleichtern
- die Verbesserung der Beleuchtung, um das verschlechterte Sehvermögen zu kompensieren
Worauf muss ich bei der Wohnungsbesichtigung achten?
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