Barrierefreier Wohnraum

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Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden

Selbstbestimmtes Wohnen in allen Lebensphasen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Selbstbestimmung bedeutet in diesem Zusammenhang unabhängig vom Alter und der persönlichen Lebenssituation in den eigenen vier Wänden, ohne fremde Hilfe dauerhaft zurechtzukommen. Damit dies allen Nutzern, ob körperlich eingeschränkt oder nicht, gelingt, muss eine Wohnung bestimmte Anforderungen erfüllen, die wiederum die Grundlagen des barrierefreien Bauens sind.

Stufen stellen eine Barriere in den eigenen vier Wänden dar © VisualProduction, stock.adobe.com
Stufen stellen eine Barriere in den eigenen vier Wänden dar © VisualProduction, stock.adobe.com

Eine barrierefreie Wohnung muss:

  • vom Bewohner selbstständig verlassen und betreten werden können
  • dem Nutzer in allen Räumen uneingeschränkte Bewegungsfreiheit bieten
  • die Durchführung der Körperhygiene ohne fremde Hilfe ermöglichen
  • so gestaltet sein, dass der Haushalt selbstständig bewältigt werden kann

Neben den offensichtlichen Vorteilen einer barrierefreien Wohnung im Alltag bedeutet selbstständig leben im eigenen Zuhause auch gleichzeitig über einen geschützten und privaten Raum zu verfügen. In der eigenen Wohnung aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung jeden Tag und bei den kleinsten Dingen auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, das empfinden die Betroffenen häufig als unangenehm. Dieses Gefühl resultiert nicht nur aus der Scheu und der Angst, der Gesellschaft zur Last zu fallen, sondern auch daraus, dass der Pflegende in die Intimsphäre des Betroffenen eindringt. Selbst die tägliche Körperpflege und der Gang auf die Toilette sind bei einer schlechten körperlichen Verfassung davon betroffen. Die Barrierefreiheit der eigenen vier Wände dient also auch dem langfristigen Schutz der Privatsphäre.

Wichtig: Eine barrierefreie Wohnung ermöglicht es Menschen mit Einschränkungen durch eine selbstständige Lebensweise, in Würde zu leben.
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Grundanforderungen an eine barrierefreie Wohnung

Eine barrierefreie Wohnung hat verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, um für alle Bewohner uneingeschränkt nutzbar zu sein. Die drei Grundprinzipien lauten: Sie darf im Inneren keine Schwellen oder Stufen aufweisen, muss genügend Fläche bieten, damit sich der Betroffene frei bewegen kann, und muss eine selbstständige Haushaltsführung und Köperhygiene ermöglichen. Hieraus resultieren Anforderungen an die Ausführung von Bauelementen wie Türen und Ausstattungsobjekte, aber auch an die Größe der Wohnräume.

Viele dieser Bedingungen lassen sich im Nachhinein nur mit großem Aufwand herstellen. Technische Hilfsmittel wiederum wie Treppenlifte oder Badewannenlifter, die es körperlich einschränkten Menschen ermöglichen, typische Barrieren wie einen hohen Badewannenrand oder eine Treppe innerhalb der Wohnung zu überwinden, können immer nur Kompromisslösungen sein. In der Praxis haben sie nur eine begrenzte Lebensdauer, da sie Wartung und Pflege benötigen, veralten oder kaputt gehen können.

Auf der Suche nach einer barrierefreien Immobilie sowie bei der Planung eines barrierefreien Hauses, sind folgende Merkmale besonders wichtig: 1. Schwellenlose Gestaltung der Wohnung
Für ältere Menschen, deren Muskelkraft nachlässt, für Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, aber auch für Kleinkinder stellen Schwellen eine bauliche Barriere dar. Neben internen Treppen sind dies innerhalb des privat genutzten Wohnbereichs Schwellen an Innentüren, Terrassentür- und Balkontürschwellen und Schwellen, die zwischen Bodenbelägen mit unterschiedlicher Aufbauhöhe entstehen können. Existieren solche Schwellen in einer Wohnung und können diese nicht durch bauliche Maßnahmen beseitigt werden, ist die Wohnung nicht für jeden Menschen nutzbar. Zudem stellen gerade kleine Schwellen Stolperfallen dar und erhöhen das Unfallrisiko für jeden Bewohner.

  1. Platzbedarf in einer barrierefreien Wohnung:

  2. Die Abmessungen der Räume in einer barrierefreien Wohnung werden maßgeblichen durch die benötigten Bewegungsflächen einer körperlich eingeschränkten Person beeinflusst. Die größten Raumabmessungen erfordert eine rollstuhlgerechte Gestaltung der Wohnung. Ein Rollstuhlfahrer benötigt eine Fläche mit einem Durchmesser von 150 cm, um sich aus dem Rollstuhl umzusetzen, den Rollstuhl abzustellen oder zu wenden. Eine Auswirkung auf die Raumgröße hat auch die Einrichtung, da die Möbel so aufgestellt werden müssen, dass vor und neben den Möbelstücken die benötigten Bewegungsflächen zur Verfügung stehen. Möbelstellflächen und Bewegungsflächen sollten sich zudem nicht überlappen, Bewegungsflächen können sich überlappen, wenn dies die Nutzbarkeit nicht einschränkt.

    Eine unterfahrbare Küchenplatte sichert die Erreichbarkeit der Armaturen in der Küche © Andrey Popov, stock.adobe.com
    Eine unterfahrbare Küchenplatte sichert die Erreichbarkeit der Armaturen in der Küche © Andrey Popov, stock.adobe.com
  3. Barrierefreie Ausstattung in Bad und Küche:

  4. Ein barrierefreies Bad und eine barrierefreie Küche sind die Voraussetzung dafür, dass eine körperlich eingeschränkte Person sich innerhalb der Wohnung selbst versorgen kann und die Körperhygiene allein bewältigen kann. Ein Bad ohne Barriere zeichnet dadurch aus, dass der Waschtisch unterfahrbar und die Dusche ohne Schwelle ausgeführt ist. Zusätzlich wird neben der Toilette eine Bewegungsfläche von mindestens 90 x 70 cm benötigt, in die ein Rollstuhlfahrer rückwärts hineinfahren und sich mittels Haltegriffen auf die Toilette umsetzen kann.

    Ein Wendekreis von 150 cm Durchmesser muss möglichst mittig im Raum angeordnet sein, damit der Rollstuhlfahrer von hier aus sowohl die Tür als auch alle Sanitärobjekte erreicht. Dieser Wendekreis ist in jedem Fall auch in der Küche vorzusehen. Alle Schränke, Einbaugeräte und Arbeitsplatten müssen im Küchenbereich so geplant werden, dass ein Rollstuhlfahrer, sie bequem aus Sitzposition, erreicht.

    Barrierefreies Badezimmer © Jörg Lantelme, stock.adobe.com
    Barrierefreies Badezimmer © Jörg Lantelme, stock.adobe.com
  5. Barrierefreie Bedienelemente innerhalb der Wohnung

  6. Türen, Fenster und Bedienelemente wie Schalter werden im Gegensatz zu vielen anderen Konsumgütern und Produkten über einen langen Zeitraum und oft genutzt. Ihre Handhabung sollte deshalb einfach, sicher und komfortabel sein. Barrierefreie Griffe von Fenstern und Türen zeichnen sich dadurch aus, dass sie intuitiv und den typischen Gewohnheiten entsprechend geöffnet oder geschlossen werden können und auch von Kleinkindern und Rollstuhlfahrern bequem erreicht werden können. Für eine komfortable Bedienung sollten sie des Weiteren leichtgängig sein, sodass auch Kinder und ältere Menschen diese Bauelemente ohne viel Kraftaufwand betätigen können. Schwere Türen wie Eingangstüren können mit einem elektrischen Antrieb versehen werden. Eine einfache Lösung für Innentüren sind Low-Energy Antriebe, die sich durch einen geringeren Widerstand, beispielsweise durchs Festhalten, jederzeit anhalten lassen und dadurch sehr sicher sind.

    Möbel können Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer stark einschränken © bnenin, stock.adobe.com
    Möbel können Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer stark einschränken © bnenin, stock.adobe.com
  7. Barrierefreie Möblierung der Wohnräume:

  8. Wie sich ein Mensch in seinem Zuhause einrichtet, das ist immer auch von dem individuellen Geschmack abhängig. Grundeinrichtungen wie Betten, Stauraummöbel, Esszimmermöbel sowie Badobjekte und die Arbeitsmöbel und Haushaltsgeräte in der Küche sollten aber möglichst von allen Bewohnern dauerhaft nutzbar sein. Handelsübliche Möbel sind unflexibel und richten sich nach der Ergonomie des gesunden Durchschnittsmenschen.

    Nutzer mit einschränken Mobilität besitzen häufig weniger Kraft, einen geringeren Aktionsradius und benötigen mehr Bewegungsfläche. Arbeitsflächen und Schränke aller Art sollten so gestaltet sein, dass sie aus dem Rollstuhl erreicht werden können. Eine gute Lösung für alle sind höhenverstellbare Möbel wie Schränke und Arbeitsflächen, die sich herunterfahren lassen. Ess- und Arbeitstische sind für einen Rollstuhlfahrer nur nutzbar, wenn er sie unterfahren kann. Für alle Möbel gilt zudem, sie müssen genügend Stabilität ausweisen, da sich Menschen mit wenig Muskelkraft oft an ihnen aufrichten und sie dürfen die Bewegungsflächen des Rollstuhlfahrers nicht einschränken.

Tipp: Um die Räume einer Wohnung auf ihre Barrierefreiheit zu prüfen, hilft es, in einem ersten Schritt die notwendige Möblierung inklusive der benötigten Bewegungsflächen vor und neben den Möbelstücken in den Grundriss zeichnerisch einzutragen. Überlappen sich diese nicht, ist das Platzangebot groß genug.
Stufen als Barriere im Treppenhaus © wernerimages, stock.adobe.com
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