Treppen

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Barrierefreie Treppen und Treppenhäuser

Obwohl Treppen aufgrund ihrer Geometrie kein barrierefreies Erschließungselement darstellen, können Treppenanlagen bei entsprechender Planung durchaus auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen genutzt werden. Sie so weit wie möglich an die Bedürfnisse aller Nutzer anzupassen, ist umso wichtiger, da sie in vielen Gebäuden die einzige Möglichkeit der Erschließung darstellen.

Stufen als Barriere © Gina Sanders, fotolia.com
Stufen als Barriere © Gina Sanders, fotolia.com

Im Mittelpunkt einer Treppenplanung im Sinne des barrierefreien Bauens stehen die Sicherheit und der Komfort beim Gebrauch. Sowohl für interne Treppen innerhalb von Wohnungen und Einfamilienhäuser als auch für gemeinschaftlich genutzte Treppenhäuser von Mehrfamilienwohnhäusern sowie für Stufenanlagen vor dem Hauseingang gelten in erster Linie die Vorgaben aus der DIN 18065, der aktuellen Norm zur Planung und Ausführung von Gebäudetreppen. Diese beinhaltet unter anderem Maßvorgaben zum Steigungsverhältnis, zur maximalen Stufenanzahl pro Lauf und Mindestmaße zur nutzbaren Treppenlaufbreite. Als besonders komfortables Steigungsverhältnis zählt die Kombination einer Stufenhöhe von ca. 17 cm mit einer Auftrittstiefe von ca. 28 cm.

Die Norm zum barrierefreien Bauen verschärft die Anforderungen an Treppen zusätzlich, damit diese von Menschen mit motorischen Einschränkungen sowie von Blinden oder Sehbehinderten genutzt werden können. Unter anderem trifft sie inhaltliche Vorgaben zur Laufgestaltung und Stufenausbildung, zur Ausführung der Handläufe und zur Gestaltung des Treppenhauses im Hinblick auf eine erleichterte Orientierung.

Wichtig: Das Bauordnungsrecht unterscheidet zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen. Zu den notwendigen Treppen zählen beispielsweise Treppenhäuser im Geschosswohnungsbau, die Teil des Rettungsweges sind. Wie die Treppen und der gesamte Rettungsweg ausgeführt sein müssen, regeln die einzelnen Landesbauordnungen der Bundesländer.
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Laufgestaltung und Stufenausbildung bei barrierefreien Treppen

Grundsätzlich gilt: Barrierefreie Treppenläufe sind gerade auszuführen, denn gewendelte Treppen weisen durch ihre Geometrie asymmetrische Auftritte auf. Bei der Nutzung der Treppe können diese zum Stolpern oder Vertreten und damit zu Unfällen führen. Richtungsänderungen des Treppenlaufs können stattdessen durch Podeste erreicht werden. Zudem müssen barrierefreie Treppenstufen mit Setzstufen ausgestattet sein, sodass der senkrechte Bereich zwischen den Auftrittsflächen jeweils geschlossen ist. Eine Unterschneidung, d. h. ein Überkragen der Auftrittsstufen über die Setzstufe, ist nur bis maximal 2 cm zulässig. Weitere Treppenmaße wie das Steigungsverhältnis sowie die Laufbreite und die Abmessung der Zwischenpodeste müssen der Norm für Gebäudetreppen sowie der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen.

Treppenhandläufe an barrierefreien Treppen

Um beim Treppensteigen mehr Sicherheit zu bekommen und sich im Bedarfsfall abstützen zu können, benötigen Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen Handläufe. Diese sind bei einer barrierefreien Treppenanlage beidseitig auf einer Höhe zwischen 85 cm und 90 cm anzuordnen. Weiterhin gilt es, Unterbrechungen des Geländerholms am Treppenauge und auf den Podesten zu vermeiden. Damit die sichere Nutzung der obersten und untersten Stufe der Treppe bzw. des Treppenlaufes gewährleistet ist, muss der Handlauf hier noch mindesten 30 cm weiter geführt werden. Dies verhindert beispielsweise, dass man beim Verlassen der letzten Stufe auf der Suche nach einer Abstützung ins Leere greift und stürzt.

Auch der Handlauf selbst muss bestimmte Eigenschaften haben, wenn er als barrierefrei gelten soll. Empfehlenswert ist die Verwendung von Materialien, die beim Greifen handwarm und griffsicher sind. Holme aus Holz sind hier nur bedingt geeignet, da sich beim ständigen Gebrauch die Lackierung ablöst und das Holz anfängt zu splittern.

Weitere Anforderungen zur Gestaltung des Handlaufs lauten nach der Norm zum barrierefreien Bauen sinngemäß:

  • Handlaufform: Runde oder ovale Holme mit einem Durchmesser zwischen 3 cm und 4,5 cm lassen sich bequem und sicher umgreifen
  • Anbringung: Bei einer Wandanbringung sollte die Halterung an der Unterseite angebracht werden, um ein Hängenbleiben mit der Hand zu vermeiden
  • Wandabstand: Ein seitlicher Abstand des Handlaufs zur Wand verhindert, dass der Nutzer sich die Hand an der Wand verletzt oder sich diese einklemmt
  • Handlaufenden: Offene Handlaufenden sollten abgerundet sein oder mittels eines weiteren Holmstücks an die Wand oder senkrecht nach unter auf den Boden geführt werden

Orientierungshilfen im barrierefreien Treppenhaus

Menschen mit Sehbehinderungen können je nach Grad und Schwere ihrer Erkrankung die bauliche Umgebung nur verschwommen wahrnehmen. Bei älteren Personen mit abnehmender geistiger Leistungsfähigkeit wiederum kann das Vermögen, sich zu orientieren, nachlassen. Andere finden sich aufgrund einer Demenzerkrankung schwerer zurecht. Ein barrierefreies Treppenhaus sollte diesen Nutzern entsprechende Orientierungshilfen bieten. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die sich im Idealfall ergänzen:

Stufenmarkierung erleichtert Erkennbarkeit © axway, fotolia.com
Stufenmarkierung erleichtert Erkennbarkeit © axway, fotolia.com

1. Stufenmarkierungen und kontrastreiche Gestaltung des Treppenlaufs

Eine einfache Maßnahme, Treppen besser erkennbar zu machen, ist die Markierung der Stufenkanten mittels auffälliger Bodenstreifen. Diese lassen sich im Bedarfsfall zudem schnell nachrüsten. Laut der Norm zum barrierefreien Bauen müssen diese Stufenmarkierungen als durchgängige Streifen ausgebildet sein und sich visuell kontrastreich von den Bodenbelägen auf den Stufen und Podesten abheben. Werden sie auf der horizontalen Trittstufe angebracht, müssen sie von der Vorderkante beginnend 4 cm bis 5 cm breit sein. Stufenmarkierungen auf der Setzstufe sind vorzugsweise 2 cm breit auszuführen. Blendende und spiegelnde Materialien wie Metallschienen sind hier zu vermeiden.

Stufenmarkierung für Sehbehinderte © Andrey Popov, fotolia.com
Stufenmarkierung für Sehbehinderte © Andrey Popov, fotolia.com

Für Sehbehinderte ist es zudem sehr hilfreich, wenn der Bereich vor der ersten Stufe und die Trittfläche der letzten Stufe durch einen Materialwechsel hervorgehoben werden. Im Idealfall wird nicht nur auf einen anderen Belag gewechselt, sonder auch ein starker Farbkontrast erzeugt. Die Fläche am oberen und unteren Ende des Treppenlaufs kann zusätzlich durch Aufmerksamkeitsfelder hervorgehoben werden.

2. Orientierungshilfe Handlauf

Handläufe dienen nicht nur dem Komfort und der Sicherheit beim Gebrauch einer Treppe, sie leiten den Nutzer auch von einem in das nächste Geschoss. Für Blinde oder Sehbehinderte Menschen ist es sinnvoll, die Handläufe mit taktilen Hinweisen auszustatten. Kleine Metallplatten, die mit Brailleschrift, der offiziellen Blindenschrift, beschriften sind, stellen hierfür eine gute Möglichkeit dar. Diese Hinweisschilder sind so anzubringen, dass sie von der ertastenden Hand leicht gefunden und gelesen werden können, zum Beispiel im Bereich der ersten bzw. letzten Stufe und in jedem Geschoss an der gleichen Stelle. Hilfreiche Tipps zur Ausführung dieser Hinweisplaketten bietet der deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband in seiner Broschüre Taktile Beschriftungen. Um bei einer eingeschränkten Sehfähigkeit den Handlauf überhaupt finden und erkennen zu können, ist es zudem sinnvoll, wenn dieser sich durch eine Kontrastfarbe vom Wandbelag absetzt.

Handlauf ergonomisch geformt © Janni, fotolia.com
Handlauf ergonomisch geformt © Janni, fotolia.com

3. Belichtung und Beleuchtung im barrierefreien Treppenhaus

Gute Lichtverhältnisse sind in einem Treppenhaus sowohl bei Tag als auch bei Nacht anzustreben. Schon bei der Planung des Treppenhauses sind die Fenster im Treppenhaus, wenn möglich, so anzuordnen, dass man bei der Nutzung der Treppenläufe nicht direkt ins Licht blickt und somit geblendet wird. Die Ausleuchtung mit Kunstlicht sollte möglichst schattenfrei sein und sowohl die Treppenläufe als auch die Podeste und Antrittszonen gut ausleuchten. Eine Kombination aus Wand- und Deckenleuchten bietet sich hier an. Hinweise zu Beleuchtungsstärken in Gebäuden gibt die DIN 5035, wobei die vorgegebenen Werte im Falle eines barrierefreien Treppenhauses erhöht werden sollten.

Weiterhin ist es wichtig, die Lichtschalter für die Treppenhausbeleuchtung auf einer Höhe von 85 cm anzubringen, damit sie für jeden Nutzer erreichbar sind. Hebt sich der Schalte farblich vom Wandbelag an, ist er für jeden gut zu erkennen. Viele Beleuchtungsanlagen in Treppenhäuser sind zusätzlich mit Bewegungsmeldern ausgestattet und schalten sich vor allem aus Gründen des Energiesparens nach einem gewissen Zeitraum aus. Diese Zeitspanne sollte bei einer barrierefreien Treppe darauf abgestimmt sein, dass Menschen mit körperlichen Einschränkungen mehr Zeit brauchen, um eine Treppe zu bewältigen.

4. Zusatzausstattungen in barrierefreien Treppenhäusern

Kinder und Kleinwüchsige stoßen in konventionell ausgestatteten Treppenhäusern aufgrund ihrer geringen Körpergröße auf Probleme. Ihnen hilft ein zusätzlicher Handlauf, der auf einer Höhe von 65 cm angebracht ist. Sinnvoll ist, gerade für Menschen mit eingeschränkter Körperkraft, ein Sitz zum Ausruhen auf den Zwischenpodesten. Zu beachten ist, dass dieser nicht in die geforderten Laufbreiten und Abmessungen der Treppe hineinragen darf. Bei Treppenhäusern, die Teil des Rettungsweges sind, stellt dies im Evakuierungsfall eine Gefahrenquelle dar. Ein Klappsitz, der an der Wand montiert wird, ist hier eine gute Lösung. Pflanzen und Dekorationsartikel im Treppenhaus gelten ebenfalls als ein vermeidbares Hindernis.

Zusätzlicher Handlauf für Kinder © Matthias Bühner, fotolia.com
Zusätzlicher Handlauf für Kinder und
Kleinwüchsige © Matthias Bühner, fotolia.com
Aufzugstableau mit zusätzlicher Beschriftung in Brailleschrift © epitavi, fotolia.com
Barrierefreie Orientierungshilfen

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