Betreutes Wohnen

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Das betreute Wohnen bildet die Schnittstelle zwischen dem vollkommen selbstständigen Wohnen in den eigenen vier Wänden und der Unterbringung in einer stationären Einrichtung aufgrund einer hohen Pflegebedürftigkeit. Es basiert auf dem Konzept der ambulanten Pflege, bei dem das Pflegepersonal den Betroffenen in seinen privaten Wohnräumen zu festen Tageszeiten aufsucht. Ziel aller Formen des betreuten Wohnens ist es, dem Bewohner ein eigenständiges Leben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen, ihn aber dort, wo er auf Hilfe angewiesen ist, zu unterstützen. Sehr viele Angebote des betreuten Wohnens richten sich vor allem an Senioren. Aber auch für junge Menschen mit Behinderungen bietet diese Wohnform eine Alternative zum Pflegeheim, wenn sie aufgrund ihrer Einschränkungen nicht mehr vollkommen selbstständig in einer Einzelwohnung zurechtkommen.

Betreutes Wohnen © shootingankauf, fotolia.com
Betreutes Wohnen © shootingankauf, fotolia.com

Unterschieden werden kann in:

  • Betreutes Wohnen in den eigenen vier Wänden
  • Betreutes Wohnen in einer dafür konzipierten Wohnanlage und Einrichtungen

Voraussetzungen für das betreute Wohnen im eigenen Zuhause

Ob und auf welche Art das betreute Wohnen im eigenen Zuhause umsetzbar ist, das richtet sich vor allem nach den individuellen Bedürfnissen und dem Ausmaß an benötigter Betreuung des Betroffenen. Beeinflusst wird die Entscheidung aber auch durch die Lage des bewohnten Objektes. Ist das vor Ort vorhandene ambulante Pflege- und Serviceangebot, also die Betreuungsstruktur, für Senioren oder Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend, ist der Umzug in eine betreute Wohnanlage oder eine andere Betreuungsform unumgänglich.

Eine weitere Rolle spielt die vorhandene Ausstattung der Wohnung. Besonders geeignet für das betreute Wohnen ist eine barrierefrei gestaltete Wohnung. Sie bietet die idealen Voraussetzungen für die Betreuung durch professionelles Pflegepersonal. Braucht der Betroffene beispielsweise Unterstützung bei der Körperpflege, erleichtert ein barrierefreies Bad durch seine spezielle Ausstattung und sein großzügiges Platzangebot der Pflegekraft die Arbeit. Eine barrierefreie Wohnung trägt dabei immer dazu bei, die Selbstständigkeit des Bewohners auch bei körperlichen Einschränkungen im Alter zu erhalten und so den Aufwand und die Kosten für die Pflege gering zu halten. Mieter, Hauskäufer und Bauherren, die von vornherein auf eine barrierefreie Immobilie gesetzt haben, brauchen im Fall der Pflegebedürftigkeit nur wenig in den Umbau der Wohnräume zu investieren.

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Wie funktioniert betreutes Wohnen im eigenen Zuhause?

Das betreute Wohnen zu Hause ist eine Betreuungsform, die im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung stattfindet. Sie richtet sich an Menschen, die zwar auf ein gewisses Maß an Hilfe im Alltag angewiesen sind, allerdings keinen permanenten Pflegebedarf haben oder aufgrund des geistigen oder gesundheitlichen Zustandes dauerhaft überwacht werden müssen. Das betreute Wohnen im eigenen Zuhause trägt vor allem dem Wunsch vieler Senioren Rechnung, in ihren eigenen vier Wänden alt zu werden. Gerade im Alter scheuen sich viele davor, in eine neue Wohnung umzuziehen. Hier spielen finanzielle Aspekte eine Rolle, vor allem aber droht der Wegfall des gewohnten Umfelds. Dieser Verlust kann je nach Persönlichkeit sowohl körperlich wie psychisch negative Auswirkungen haben.

Ältere Menschen benötigen Hilfe im Alltag © Peter Maszlen, fotolia.com
Ältere Menschen benötigen Hilfe im Alltag © Peter Maszlen, fotolia.com

Ein großer Vorteil des betreuten Wohnens ist, das die Betroffenen in ihrem sozialen Umfeld verbleiben, aber gleichzeitig durch eine organisierte und kontinuierliche Betreuung die Sicherheit vermittelt bekommen bei Bedarf Unterstützung zu erhalten. Ein gewohntes Umfeld, in dem man sich problemlos orientieren und zurechtfinden kann und in dem man soziale Kontakte pflegt, trägt zudem dazu bei, dass Menschen im Alter aktiv bleiben. Die positiven Effekte, die dies auf die Gesundheit des Betroffenen hat, sollten nicht verachtet werden.

Umsetzung des betreuten Wohnens zu Hause

Im Grunde lässt sich das Konzept des betreuten Wohnens auch durch den Betroffenen selbst oder seine Angehörigen organisieren. Dies funktioniert über die Beauftragung der benötigten Hilfsdienste bei verschiedenen Dienstleistern. Eine andere Möglichkeit ist es, dauerhaft eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft im eigenen Zuhause unterzubringen. Diese meist als 24-Stunden-Pflege bezeichnete Betreuungsform ist allerdings kostenintensiv und erfordert auch den entsprechenden Platz dafür. Bequemer und auch effizienter ist es, sich an einen professionellen Ansprechpartner zu wenden, der einen umfassenden ambulanten Service bereithält. Anbieter solcher kompletter Betreuungsangebote der ambulanten Pflege sind ortsabhängig beispielsweise die Kommune, Vereine, ambulante Dienstleister, soziale Einrichtungen aber auch Wohnungsgesellschaften. Mit diesen wird ein sogenannter Betreuungsvertrag geschlossen, der die Leistungen des Anbieters gegenüber dem Kunden regelt.

Hinweis: Beim betreuten Wohnen im eigenen Zuhause ist zu beachten, dass die vorhandenen Wohnräume unter Umständen noch barrierefrei hergerichtet werden müssen. Dies kann zu erheblichen Kosten führen, die die eines Umzugs in eine andere betreute Wohnanlage übersteigen.

Betreutes Wohnen in betreuten Wohnanlagen

Das Grundprinzip des betreuten Wohnens in einer dafür konzipierten Wohnanlage ist genau wie beim betreuten Wohnen zu Hause, das eigenständige Wohnen in einer abgeschlossenen Wohneinheit auch bei Einschränkungen zu verwirklichen. Ermöglicht wird dies auch hier durch ein umfassendes Betreuungs- und Pflegekonzept. Vorteile bietet diese Wohnform unter anderem dadurch, dass die Wohnungen in solchen Wohnanlagen von vornherein altersgerecht bzw. barrierefrei geplant und errichtet sind. Eventuelle Umbaukosten wie beim barrierefreien Umbau einer konventionellen Wohnung entfallen.

Im Alter wird oft Pflege notwendig © Gina Sanders, fotolia.com
Im Alter wird oft Pflege notwendig © Gina Sanders, fotolia.com

Ein anderer positiver Aspekt dieser Form des betreuten Wohnens ist die Ausrichtung auf die Gemeinschaft. Die Einrichtungen verfügen oft über Gemeinschaftsräume, in denen der kommunikative Austausch der Bewohner untereinander stattfindet. Da in einer solchen Wohnanlage Menschen wohnen, die sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden, herrscht in der Regel ein Klima von Verständnis und Rücksichtname. Die Bewohner besitzen zudem übereinstimmende Interessen und können gemeinsame Aktivitäten durchführen. Ein Servicebüro, das einen direkten Ansprechpartner vor Ort bietet, ist ebenfalls oft vorhanden. Aber auch diese Wohnform schützt nicht davor, noch mal in ein Pflegeheim umziehen zu müssen, wenn der gesundheitliche Zustand dies erfordert.

Ferner schwanken die Kosten je nach Lage, Leistungsangebot und Ausstattung der Wohnung beträchtlich. Auch bei diesem Konzept des betreuten Wohnens schließt der Bewohner einen Betreuungsvertrag mit dem Anbieter ab. Eine Weiterentwicklung dieser Betreuungsform, die sich immer größerer Beliebtheit erfreut, sind betreute Wohngemeinschaften.

Betreuungsverträge für das betreute Wohnen

Betreuungsverträge stellen den rechtlichen Rahmen für betreutes Wohnen dar. In ihnen wird die dauerhafte Pflege des Betroffenen durch professionelle Pflegekräfte vereinbart und der Umfang der vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen definiert. Die Verträge können sowohl mit einem entsprechenden Anbieter für das betreute Wohnen im eigenen Zuhause als auch für das Leben in einer betreuten Wohnanlage abgeschlossen werden. Hier ist der Abschluss eines solchen Vertrages sogar in vielen Fällen Pflicht und die Voraussetzung für den Einzug.

Vertrag für betreutes wohnen © agenturfotografin, fotolia.com
Vertrag für betreutes wohnen © agenturfotografin, fotolia.com

Jeder Vertrag umfasst Grundleistungen und Wahlleistungen, die je nach Anbieter stark variieren. Zu den Grundleistungen gehören in der Regel Beratungs- und Informationsleistung sowie eine Notrufsicherung, beispielsweise durch einen Notrufknopf innerhalb der Wohnung, über den der Pflegedienst im Notfall alarmiert wird. Zusätzlich werden Wahlleistungen wie Essenslieferungen, Reinigungsdienste und individuelle Pflegeleistungen angeboten, die vom Kunden separat beauftragt werden können. Die Abrechnung der Grundleistungen erfolgt über eine monatliche Betreuungspauschale, während die Wahlleistungen zusätzlich bezahlt werden müssen.

Hinweis: Die Grundleistungen aber auch die Gebühren von Wahlleistungen können bei unterschiedlichen Anbietern erheblich voneinander abweichen. In jedem Fall ist es ratsam, die unterschiedlichen Dienstleister vor einer Entscheidung genau unter die Lupe zu nehmen. Auch die Kosten für die Miete sollten nicht außer Acht gelassen werden.
Gewohntes Umfeld erhöht Selbstständigkeit © Ingo Bartussek, fotolia.com
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