Barrierefrei: Bauen für die Zukunft

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Barrierefreiheit für eine moderne, inklusive Gesellschaft

Mit dem Begriff »Barrierefreies Bauen« verbinden viele immer noch eine Bauweise, die sich nur nach den Bedürfnissen der älteren Bevölkerungsgruppe und von Menschen mit Behinderungen richtet. Barrierefreiheit ist jedoch längst viel mehr: Die bebaute Umwelt soll für alle Nutzergruppen geeignet, flexibel und nachhaltig sein.

Barrierefreiheit und damit die Teilhabe für alle am gesellschaftlichen Leben ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft © Thomas Reimer, stock.adobe.com
Barrierefreiheit und damit die Teilhabe für alle am gesellschaftlichen Leben ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft © Thomas Reimer, stock.adobe.com

Aufgrund dieser gesamtgesellschaftlichen Ausrichtung wird diese Bauweise mittlerweile auch verbreitet als »Bauen für Alle« oder »universelles Bauen« bezeichnet. Gebäude, aber auch Dienstleistungen und Alltagsgegenstände so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen aller Nutzer gerecht werden, stellt Planer, Designer und Ausführende vor große Herausforderungen. Ziel ist es, jedem Menschen, unabhängig von Alter, körperlicher Verfassung und Lebenssituation, ein eigenständiges und sozial aktives Leben zu ermöglichen.

Die folgenden drei Kriterien zeichnen die barrierefreie Bauweise als zukunftsorientierte Bauweise aus:

  1. Barrierefrei bauen heißt nachhaltig bauen:
  2. Der Trend zum nachhaltigen Bauen hält an und hat auch viel mit Barrierefreiheit zu tun. Denn Nachhaltigkeit bedeutet aber nicht nur, Gebäude möglichst energieeffizient zu gestalten, um die Ressourcen des gesamten Planeten langfristig zu schonen, ein Gebäude muss auch einen dauerhaften Nutzen für die Gesellschaft haben. Wird eine Immobilie schon nach einem kurzen Zeitraum wieder abgerissen, weil sie nicht mehr den Ansprüchen der Bewohner gerecht wird, stellt dies eine hohe Verschwendung von Rohstoffen und damit eine Belastung der Umwelt dar.

    Kritisch sind auch Gebäude, die durch ihre Struktur und Ausstattung bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Familien, Senioren oder Behinderte als Bewohner ausschließen. Gebäude müssen also so geplant oder umgebaut werden, dass sie auch zukünftige Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen und möglichst viele Nutzergruppen mit einschließen. Hierfür erweist sich die barrierefreie Bauweise als besonders geeignet und nachhaltig im Sinne einer dauerhaften und flexiblen Nutzbarkeit.

  3. Barrierefrei bauen heißt gebrauchstauglich bauen:
  4. Eine barrierefreie Gestaltung, die sich an alle Nutzergruppen richtet, zeichnet sich durch ihre universelle Gebrauchstauglichkeit aus. Das heißt, jeder kann die Gebäude und Einrichtungen nutzen, ohne spezielle Kenntnisse oder Fähigkeiten haben zu müssen. Im Mittelpunkt stehen die einfache Nutzbarkeit und die persönliche Sicherheit. Typische Alltagsbewegungen wie Treppensteigen, das Öffnen von Türen und Fenstern oder das Greifen nach einem Handlauf werden durch ihre Häufigkeit meist unbewusst und ohne nachzudenken ausgeführt.

    Daher müssen sich die Maße der gebauten Umwelt nach den Gewohnheiten und Körpermaßen des Menschen richten. Dies dient nicht nur dem komfortablen Gebrauch, sondern auch der Sicherheit, da Unfälle, die durch Unaufmerksamkeit passieren, so verhindert werden können. So bietet ein Handlauf, der auf einer für jeden (auch körperlich beeinträchtigte Personen) gut erreichbaren Höhe angebracht ist und gleichzeitig durch einen der menschlichen Hand angepassten Durchmesser voll umfasst werden kann, ein Höchstmaß an Griffsicherheit. Ein ansprechendes Design erhöht dabei die Akzeptanz und erreicht ein breites Nutzerspektrum.

    Wer heute generationsgerecht baut, sorgt für die Zukunft der Kinder und Enkelkinder vor © fotomarf, stock.adobe.com
    Wer heute generationsgerecht baut, sorgt für die Zukunft der Kinder und Enkelkinder vor © fotomarf, stock.adobe.com

  5. Barrierefrei bauen heißt generationsgerecht bauen:
  6. Wie die Gesellschaft von heute handelt, das wirkt sich unweigerlich auch auf die zukünftigen Lebensumstände der nächsten Generation aus. Generationsgerecht bauen bedeutet heute so zu handeln, dass die kommenden Generationen nicht unter den Einscheidungen und dem Handeln der jetzigen leiden. Der drohenden Verknappung der Ressourcen muss daher durch einen schonenden Umgang mit den Rohstoffen Rechnung getragen werden.

    Aufs Bauen bezogen bedeutet das, Gebäude so zu errichteten, dass sie auch für künftige Generationen sinnvoll nutzbar sind. Hierfür erweist sich die barrierefreie Bauweise als besonders geeignet, da sie im besten Fall alle Nutzergruppen, unabhängig von körperlicher Verfassung, Alter und Lebenssituation, einschließt. Existieren in einem Wohnumfeld Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebote sowohl für die ganze Familie als auch für Menschen mit Behinderungen und Senioren, erhöht dies die Generationsgerechtigkeit zusätzlich.

Wichtig:
Beim barrierefreien Bauen geht es darum, die beste Lösung für alle Menschen zu finden und gleichzeitig die Unabhängigkeit und Würde des Einzelnen zu wahren.
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Barrierefreies Bauen – Ergonomie und Komfort

Seit den Anfängen des Bauens versucht der Mensch, Maß- und Proportionssysteme auf der Grundlage des menschlichen Körpers zu entwickeln. Hier steht die Prämisse im Vordergrund, dass sich die gebaute Umwelt nach den Bedürfnissen der Nutzer richtet. Die barrierefreie Bauweise orientiert sich daher vor allem an den Körperrichtmaßen des jeweiligen Nutzers und dem hieraus ermittelten Platzbedarf. Ziel ist es, Menschen mit körperlichen Einschränkungen die gleiche Bewegungsfreiheit zu bieten wie allen anderen und ihnen somit die selbstständige Teilhabe am Alltag zu ermöglichen. Neben dem grundsätzlichen Verzicht auf Schwellen und Stufen sind die drei wichtigsten Maßanforderungen große Bewegungsräume, angemessene Durchgangsbreiten und angepasste Greifräume.

Bewegungsfreiheit ist für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ein wichtiger Faktor für eine hohe Lebensqualität und die Möglichkeit zur Teilhabe am Leben © magann, stock.adobe.com
Bewegungsfreiheit ist für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ein wichtiger Faktor für eine hohe Lebensqualität und die Möglichkeit zur Teilhabe am Leben © magann, stock.adobe.com

Die drei Grundmaße des barrierefreien Bauens lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Bewegungsflächen und Bewegungsräume:

  • Menschen, die auf Hilfsmittel zur Fortbewegung wie Gehhilfen oder den Rollstuhl angewiesen sind, benötigen mehr Raum, um sich uneingeschränkt bewegen zu können. Am meisten Fläche, um Dinge des Alltags zu verrichten oder die Richtung zu wechseln, benötigt ein Rollstuhlfahrer. Daher gilt sein Platzbedarf als ein Mindestmaß bei der barrierefreien Bauweise. Sein Wendekreis wird mit einem Durchmesser von 150 cm bemessen. Auch für Menschen mit Gehilfen und Eltern mit einem Kinderwagen ist dieses Maß geeignet, um sich komfortabel bewegen zu können. Beim Bau einer barrierefreien Wohnung sollte dieser Wendekreis in jedem Raum mindestens einmal vorhanden sein.

  • Bewegungsbreiten:

  • Wie breit Flure, Türöffnungen und andere Durchgänge sein müssen, damit sie uneingeschränkt genutzt werden können, wird von den jeweiligen Nutzergruppen bestimmt. Ein Rollstuhlfahren benötigt eine Türöffnungsbreite von mindestens 90 cm, um bequem hindurchfahren zu können. Begegnen sich zwei Rollstuhlfahrer auf einem Flur, muss dieser sogar 180 cm breit sein, damit sie parallel aneinander vorbeifahren können. Die Breiten dürfen zudem nicht durch Handläufe, Mauervorsprünge oder ähnliche Bauteile eingeschränkt sein.

  • Greifräume und Sichtbereiche:

  • Der Sicht- und Greifbereich wird durch die Körpergröße des Einzelnen und seine Beweglichkeit beeinflusst. Das Sichtfeld und der Greifraum von Kleinkindern, Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit und Rollstuhlfahren sind begrenzter und niedriger als bei einem gesunden, normalgroßen Erwachsenen. Damit die Bedienung und die Greifbarkeit für Objekte und Ausstattungen für alle Nutzer gewährleistet ist, müssen Kompromissmaße gefunden werden. Sind Handläufe, Lichtschalter, Türgriffe und andere zu greifende Objekte in einer Höhe von 85 cm angebracht, sind sie sowohl für einen Rollstuhlfahrer als auch für ein Kleinkind und alle übrigen Benutzer komfortabel erreichbar.

Für den ungehinderten Blick nach draußen benötigen Rollstuhlfahrer niedrige Fensterbrüstungen © olga_demina, stock.adobe.com
Für den ungehinderten Blick nach draußen benötigen Rollstuhlfahrer niedrige Fensterbrüstungen © olga_demina, stock.adobe.com
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde der Begriff der Barrierefreiheit konkretisiert und die Gleichstellung von Menschen mit Handicaps vorangetrieben © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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