In den eigenen vier Wänden und im gewohnten Umfeld ohne Verlust an Wohn- und Lebensqualität dauerhaft zu leben und alt zu werden, davon träumen viele Menschen. Unverzichtbar für die lebenslange Nutzbarkeit einer Wohnimmobilie ist die barrierefreie Gestaltung der inneren und äußeren Erschließung sowie der Wohnräume. Dies garantiert, dass man die Wohnung auch bei körperlichen Einschränkungen noch selbstständig bewohnen und nutzen kann. Ist die Barrierefreiheit nicht von vornherein gegeben, kann diese in Abhängigkeit von der individuellen Struktur und Substanz des Gebäudes nur mit viel Aufwand hergestellt werden.
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Gerade beim barrierefreien Wohnen macht es zudem einen großen Unterschied, ob man zur Miete wohnt oder in Besitz von Wohneigentum ist. Eigentümer von Wohnraum sind hier deutlich im Vorteil. Während der Gestaltungsspielraum in einem gemieteten Objekt begrenzt ist, kann der Eigentümer eines Gebäudes oder einer Wohnung wesentlich mehr Einfluss auf die Bauweise, die Raumaufteilung und die Ausstattung nehmen. Vor allem Menschen mit Behinderungen und Personen, die aufgrund ihres hohen Lebensalters körperliche oder geistige Einschränkungen aufweisen, sind auf eine Anpassung des Wohnraumes an ihre individuellen Bedürfnisse angewiesen. Ihnen kommt der hohe Grad an Selbstbestimmung, den eine Wohnimmobilie, die im Besitz des Nutzers ist, bietet, zugute. Allerdings existieren auch zwischen den einzelnen Formen des Wohneigentums Unterschiede.
Formen des Wohneigentums für barrierefreies Wohnen
Wer auf der Suche nach Wohneigentum ist, der stößt auf eine Vielfalt an Wohnformen. Diese reichen vom frei stehenden Einfamilienhaus in unterschiedlichsten Preisklassen bis hin zur kleinen Einzimmerwohnung in einem Geschosswohnungsbau. Zu den gängigsten Varianten des selbst genutzten Wohneigentums gehören das Einfamilienhaus in Form eines frei stehenden Hauses oder als Doppel- bzw. Reihenhaus und die Eigentumswohnung. Ersteres besteht aus einer Nutzungseinheit, die Eigentumswohnung hingegen stellt einen abgeschlossenen Wohnbesitz innerhalb einer Wohnanlage mit mehreren Nutzungseinheiten dar.
Während der Einfamilienhausbesitzer über alle baulichen Belange selbst entscheiden kann, solange diese nicht dem öffentlichen oder privaten Bauordnungsrecht oder einzelnen Bauauflagen der Gemeinde widersprechen, ist der Handlungsspielraum des Besitzers einer Eigentumswohnung beschränkt. Grund hierfür ist, dass bei dieser Form des Wohnbesitzes in der Regel nur die Räume innerhalb der Wohnung alleiniges Eigentum des Wohnungsbesitzers sind. Das Grundstück, die Erschließung und konstruktiv notwendige Teile des Gebäudes wie die Außenwände zählen hingegen zum Gemeinschaftseigentum. Sollen beispielsweise Veränderungen an der Fassade vorgenommen werden, entscheidet hierüber in der Regel die Eigentümergemeinschaft, die aus der Gesamtheit aller Wohnungseigentümer eines Wohnhauses oder einer Wohnanlage besteht. Die uneingeschränkte Anpassung des Wohnraumes an die eigenen Bedürfnisse, die zu den Grundvoraussetzungen des barrierefreien Wohnens zählt, ist hier nicht immer in vollem Umfang gegeben.
Folgende Vor- und Nachteile weisen beide Formen des Wohneigentums im Hinblick auf die barrierefreie Nutzbarkeit auf:
1. Barrierefreies Wohnen im Einfamilienhaus
Vorteile:
- Höchstmaß an Selbstbestimmung bei der Gestaltung und damit jederzeit barrierefrei anpassbar
- auch große konstruktive Eingriffe sind möglich
- Höchstmaß an Privatsphäre und persönlicher Entfaltung
- hohes Platzangebot, dadurch viel Bewegungsfreiheit
- Unterbringung von Pflegepersonal in vielen Fällen durch erhöhtes Raumangebot möglich
Nachteile:
- häufig dezentrale Lage am Stadt- oder Ortsrand mit schlechter Anbindung
- hoher Aufwand für die Pflege und Instandhaltung und hohe Bewirtschaftungs- und Nebenkosten
- medizinische Versorgungseinrichtungen unter Umständen schwer erreichbar
- Vereinsamung durch Abgeschiedenheit
- hohe Anschaffungskosten, Baukosten, besonders beim Neubau schlecht kalkulierbar
2. Barrierefreies Wohnen in der Eigentumswohnung
Vorteile:
- gute Anbindung an öffentliche Infrastruktur, da meist innerstädtische Lage
- hohes Angebot und Vielfalt an medizinischen Einrichtungen bei innerstädtischer Lage
- meist auf einer Ebene nutzbar, da keine interne Treppe
- Verwaltung und Bewirtschaftung des Gebäudes durch Hausverwaltung und Hausmeister
- Erwerb zu einem festen Kaufpreis, dadurch hohe Kostensicherheit
Nachteile:
- wenig Bewegungsfreiheit innerhalb der Wohnung, da die innerstädtische Lage von Geschosswohnungen wirtschaftliche und kleine Grundrisslösungen erfordert
- wenig Gestaltungsspielraum durch vorgegebene Baustruktur
- konstruktiven Eingriffen muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen
- Fremdbestimmung durch Hausordnung und andere nachbarschaftliche Vereinbarungen
- das Wohnen Wand an Wand mit den Nachbarn erfordert Rücksichtnahme
- hohes Konfliktpotenzial mit anderen Eigentümern und Nachbarn
Haustypen für das barrierefreie Eigenheim
Ob und wie sich ein barrierefreies Eigenheim errichten oder umbauen lässt, ist letztendlich immer auch eine Kostenfrage. Einige Haustypen zeigen sich im Hinblick auf eine barrierefreie Bewohnbarkeit oder Umbaubarkeit von Vorteil. Unterschieden werden können eingeschossige Bauten, die durch den Verzicht auf die Treppe zu einem Obergeschoss viele Schwierigkeiten im Hinblick auf die Barrierefreiheit von vornherein ausschließen, und Häuser, die sich durch ihr durchdachtes Konzept besonders leicht umnutzen lassen.
Folgende Haustypen erweisen sich für das barrierefreie Wohnen als besonders geeignet:
1. Eingeschossiges Einfamilienhaus oder Bungalow
Als Bungalow bezeichnet man eingeschossige, frei stehende Einfamilienhäuser, die sich in Deutschland seit den sechziger Jahren unter dem Einfluss der USA besonders verbreitet haben. Sie zeichnen sich als barrierefrei aus, da sie keine interne vertikale Erschließung besitzen. Die Anordnung aller Räume auf einer Ebene bewirkt allerdings einen hohen Flächenverbrauch. Einen barrierefreien Bungalow kennzeichnen neben einer schwellenlosen Ausführung, das Vorhandensein eines barrierefreien Bades und die barrierefreie Erreichbarkeit des Hauseingangs. Neben dem klassischen Bungalow mit Satteldach existieren auch architektonisch ansprechende Lösungen wie eingeschossige Atriumhäuser mit Lichthöfen im Inneren, die für ein hohes Maß an Privatsphäre stehen.
2. Barrierefreies Einfamilienhaus nach DIN 18040 für alle Lebensphasen
Ein Haus, das von vornherein nach den Planungsvorgaben der DIN 18040-2, der Norm zur barrierefreien Planung und Ausführung von Wohnungen, geplant ist, bietet für alle Nutzer in allen Lebensphasen Vorteile. Die Erreichbarkeit des Obergeschosses lässt sich durch einen bereits bei der Errichtung mit eingeplanten Aufzugsschacht sicherstellen, der, wenn es erforderlich wird, die Aufzugskabine und die Technik aufnimmt. Er kann in der ersten Nutzungsphase, wenn die Treppe noch uneingeschränkt vom Bewohner nutzbar ist, als Stauraum genutzt werden. Türbreiten von 90 cm und die schwellenlose Gestaltung des Hauses, so wie es die DIN 18040-2 fordert, zeigen sich auch für Familien mit Kleinkindern beim Bewohnen von Vorteil.
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3. Zweigeschossiges Einfamilienhaus mit später vermietbarem Obergeschoss
Dieser Haustyp ist zur Nutzung in allen Lebensphasen konzipiert. In der ersten Phase dient das Obergeschoss als Schlafgeschoss für Eltern und Kinder. Sind die Kinder ausgezogen und kann das Besitzerpaar die oberen Geschosse aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr nutzen, wird diese Ebene zur vermietbaren Einliegerwohnung oder dient zur Unterbringung von Pflegepersonal. Das Erdgeschoss hingegen wird zur barrierefreien Wohnung. Voraussetzung ist, dass die Treppe so angeordnet wird, dass beide Geschosse später jeweils als abgeschlossene Wohneinheit genutzt werden können und, dass bei der Grundrissplanung des Erdgeschosses die spätere Nutzung als komplette, barrierefreie Wohnung bedacht wird.
Wie komme ich an eine barrierefreie Immobilie?
Barrierefreie Immobilie: Bauen oder kaufen Wer barrierefrei in den eigenen vier Wänden leben möchte, kann sich entweder auf die Suche… weiterlesen