Barrieren überwinden – Grundlagen und Planungstipps
Im Idealfall ist die Erschließung eines Wohngebäudes so ausgeführt, dass sie von allen potenziellen Bewohnern – ob Kleinkind, Rollstuhlfahrer oder Senior mit Alterseinschränkungen – uneingeschränkt genutzt werden kann. Barrierefreie Erschließung meint dabei den Weg von der Grundstückgrenze bis zur eigenen Wohnungstür. Eine individuelle Betrachtung der Situation vor Ort ist dabei unverzichtbar, um die bestmögliche Lösung im Hinblick auf die Nutzbarkeit, aber auch auf die Wirtschaftlichkeit zu finden. Das Platzangebot und die zu überwindenden Höhenunterschiede spielen dabei eine wesentliche Rolle.
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Eine barrierefreie Erschließung besteht im Wohnungsbau aus folgenden Elementen:
- einer barrierefreien Wegeführung von der Grundstückgrenze bzw. einem barrierefreien Pkw-Stellplatz bis zum Hauseingang
- einem schwellenlos und barrierefrei gestalteten Hauseingangsbereich
- barrierearm gestalteten Treppenhäusern und Hausfluren
- einer barrierefreien Erschließung von barrierefreien Wohneinheiten in höher gelegenen Geschossen durch entsprechende Beförderungssysteme
Möglichkeiten einer barrierefreien Erschließung
Grundsätzlich gibt es zwei bauliche Maßnahmen, um eine Erschließung mit Höhenunterschieden so zu gestalten, dass sie selbst von Rollstuhlfahrern uneingeschränkt nutzbar ist: Rampen und Aufzüge. Daneben ist es notwendig, Treppen barrierearm zu gestalten, damit sie an die Bedürfnisse von eingeschränkt bewegungsfähigen Menschen und Sehbehinderten angepasst sind.
Bei der barrierefreien, bzw. barrierearmen Ausbildung von Rampen und Treppen steht vor allem eine hohe Sicherheit im Gebrauch im Mittelpunkt. Beidseitige Handläufe in greifbarer Höhe, ein rutschsicherer Belag sowie ein angepasstes Steigungsverhältnis sind die wichtigsten Vorgaben aus der Norm zum barrierefreien Bauen. Besondere Bedingungen gelten auch für Aufzüge und Lifte. Die Einbauten zur barrierefreien Überwindung von Höhenunterscheiden lassen sich wie folgt einteilen:
- Rampen: fest installiert Rampen in massiver Bauweise oder mobile Rampen aus vorgefertigten Bauteilen in Leichtbauweise
- Senkrechtaufzüge: Personenaufzüge mit Kabine und Schächten in massiver Bauart
- Treppenschrägaufzüge: dem Treppenlauf folgende Sitzlifte, Plattformlifte und Rollstuhl-Hängelifte
- vertikale Plattformlifte: senkrecht befördernde, kabinenlose Hebebühne und Hublifte
Barrierefreie Erschließung
Barrierefreie Erschließung von Haus und Wohnung Für Wohngebäude mit barrierefreien Wohneinheiten ist neben den privaten Räumen die barrierefreie Gestaltung des… weiterlesen
Vorgehen bei der Planung einer barrierefreien Erschließung
Die Planung einer barrierefreien Erschließung kann durchaus komplex sein. Zum einen, weil zahlreiche Vorschriften hinsichtlich ihrer Gestaltung existieren. Zum anderen, weil unterschiedliche Lösungen möglich sind, aus denen sich die Beste erst nach Betrachtung unterschiedlicher Aspekte, wie der Umsetzbarkeit vor Ort, herauskristallisiert. In einem ersten Schritt ist es daher empfehlenswert, sich mit den Grundlagen der Norm zum barrierefreien Bauen auseinanderzusetzen. Informationsportale wie www.nullbairiere.de oder online-wohnberatung.de liefern umfangreiche Tipps für die Planung in Anlehnung an die DIN.
Sinnvoll ist es immer, sich fachlichen Rat einzuholen, da barrierefreie Baumaßnahmen aus einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen bestehen, die aufeinander abgestimmt und kombiniert werden müssen. Die gewählte Lösung hat dabei ebenfalls Einfluss auf die Möglichkeiten der Finanzierung, da beispielsweise nicht jede Maßnahme finanziell bezuschusst wird.
Bei der Planung einer barrierefreien Erschließung kann folgendermaßen vorgegangen werden:
Schritt 1: Bauliche Situation klären:
Grundsätzlich beansprucht ein barrierefreies Erschließungselement vor allem aufgrund der erforderlichen Bewegungsfreiheit von Menschen, die auf Mobilitätshilfen angewiesen sind, mehr Raum als eine konventionelle Lösung. Werden sie nachträglich errichtet oder eingebaut, schränken sie die vorhandenen Flächen zusätzlich ein. Ein Beispiel: Eine Rampe zur äußeren Erschließung des Hauseingangs muss bei Beachtung der Mindestvorgaben aus der Norm zum barrierefreien Bauen bei einem zu überwindenden Höhenunterschied von 45 cm schon 7,50 m lang sein. Treppenschrägaufzüge wiederum, die an der Wand bzw. seitlich auf den Treppenstufen montiert sind, beanspruchen viel Platz und schränken die nutzbare Breite des Treppenlaufs ein.
Ob Neubau oder Umbau einer barrierefreien Erschließung, vor der Planung die exakten Maße vor Ort aufzunehmen bzw. festzulegen hilf, die ideale Erschließungsvariante zu finden. Sowohl die zu überwindenden Höhenunterschiede als auch das vorhandene Platzangebot müssen ermittelt werden und mit dem Platzbedarf und Möglichkeiten unterschiedlicher Varianten einer barrierefreien Erschließung abgeglichen werden.
Zur Schaffung einer barrierefreien Erschließung im Außenbereich spielen in erster Linie der Geländelauf sowie die Abmessungen des Grundstücks eine Rolle. Für ein professionelles Aufmaß sollte ein Vermessungsbüro beauftragt werden. Bei kleineren Bauaufgaben erledigen die Baufirmen das Aufmessen selbst. Auch in Innenräumen gilt es, noch vor der Planung genau Maß zu nehmen. Anbieter von Treppenschrägaufzügen nehmen die Maße in der Regel selbst vor Ort.
Für beengte bauliche Situationen bieten sich folgende platzsparende Alternativen zu konventionellen Lösungen an:
- vertikale Plattformlifte direkt am Eingangspodest des Hauseingangs statt Rampen auf dem Grundstück
- deckengeführte Rollstuhl-Hängelifte statt wandmontierter Treppenlifte bei internen Treppen und in Treppenhäusern
- Leichtbaulifte Hauslifte statt Personenaufzügen mit massivem Schacht
Schritt 2: Bedarf klären:
Eine Erschließung von Beginn an so zu planen und zu erreichen, dass sie barrierefrei und damit auf die Bedürfnisse aller Bewohner zugeschnitten ist, stellt im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit einer Immobilie die bestmögliche Lösung dar. Oftmals ist es allerdings so, dass eine körperliche Einschränkung plötzlich auftritt. Zu diesem Zeitpunkt kann es unter Umständen unklar sein, ob der Zustand dauerhaft anhält oder durch den Heilungsprozess oder entsprechende Therapien verbessert werden kann. Anderseits ist zu hinterfragen, ob bei einer dauerhaften Verschlechterung auf längere Sicht ein Umzug in eine medizinische Einrichtung oder eine speziell gestaltete Wohnung am sinnvollsten ist. In diesem Fall sind für die barrierefreie Erschließung schnelle Lösungen für den Übergang erforderlich.
Folgende Tipps helfen, bei der Entscheidung für oder gegen eine barrierefreie Erschließung flexibel zu bleiben:
- Verwendung von mobilen Systemen, z. B. mobile Rampen, Treppensteighilfen
- Treppenlifte zeitlich begrenzt mieten statt kaufen
- Einsatz von Hilfsmittel, die rückbaubar sind, z. B. Steckrampen, Systemrampen aus Leichtmetall
Schritt 3: Fachlichen Rat einholen:
Je nach barrierefreier Erschließungsvariante gibt es unterschiedliche Ansprechpartner, bei denen man sich zum Thema barrierefreie Erschließung beraten lassen kann, bzw. die mit der Planung beauftragt werden können. Geht es um größere Eingriffe, die die gesamte Erschließung betreffen, ist ein Architekt für die Maßnahme geeignet. Dieser übernimmt die Planung, die Rücksprache mit Behörden und überwacht die Baustelle. Die Einbeziehung von Behörden ist vor allem dann angebracht, wenn in die Statik des Gebäudes eingegriffen wird. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, stellt die Denkmalschutzbehörde unter Umständen ebenfalls Anforderungen an die Gestaltung der Erschließung.
Bei kleineren Maßnahmen, wie dem Einbau eines Treppenlifts, wird die fachliche Beratung und Planung von vielen Herstellern direkt angeboten. Auf dem Treppenliftmarkt agieren zahlreiche Anbieter, die auch in Konkurrenz zueinanderstehen. Nicht bei jedem steht der einzelne Kunde oder die Qualität im Vordergrund. Eine objektive Beratung zum Thema Treppenlifte, aber auch zu allen anderen Belangen des barrierefreien Bauens bieten Wohnberatungsstellen.
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Schritt 4: Finanzierung klären:
Finanzierungsüberlegungen erfordern vorab eine Kostenplanung. Die Kostenschätzung für die geplante Maßnahme übernimmt bei größeren Bauvorhaben ein Architekt. Alternativ lässt man sich zu den verschiedenen Varianten Angebote von Treppenliftherstellern oder, im Falle einer Rampe, von einem Außenanlagenbauer zukommen. Die Finanzierung kann, falls nicht ausreichende Eigenmittel vorhanden sind oder Förderungen zur Kostenübernahme nicht möglich sind, über die Hausbank erfolgen.
Auch Bauherrn, die selbst über ein ausreichendes Baubudget verfügen, sollten allerdings die Möglichkeit, Zuschüsse und Förderungen zu erhalten, nicht außer Acht lassen. Finanzielle Unterstützung bietet die öffentliche Hand beispielsweise über die KfW-Bank. Bei Hilfsmitteln wie Treppenliften oder mobilen Rampen ist im Falle einer vorliegenden Pflegestufe die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner
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