Barrierefreier Umbau: Türen, Durchgänge und Fenster

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Barrierefreier Umbau von Türen, Durchgängen und Fenstern

Die Bewegungsfreiheit in einer Wohnung wird für einen Menschen mit einer Gehhilfe oder einen Rollstuhlfahrer nicht nur durch kleine Zimmer und eine unangepasste Möblierung und Ausstattung eingeschränkt. Sind Türen und Fenster für eine Person aufgrund eingetretener körperlicher Einschränkungen nicht bedienbar oder nutzbar, ist die Wohnung auch im Ganzen für die Betroffenen kaum mehr selbstständig bewohnbar. Türen und Fenster müssen in diesem Fall ausgetauscht oder umgerüstet werden.

Schmale Innentüren sind nicht barrierefrei © Andrey Popov, stock.adobe.com
Schmale Innentüren sind nicht barrierefrei © Andrey Popov, stock.adobe.com
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Für Rollstuhlfahrer und Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind, stellen zudem Durchgänge, die zu eng zum Passieren mit der Mobilitätshilfe sind, ein Problem dar. Bei sehr schmalen Durchgängen kommt man daher um eine Verbeiterung nicht herum. Damit Türen und Fenster für körperlich eingeschränkte Menschen bedienbar und Durchgänge passierbar sind, stellt die Norm zum barrierefreien Bauen bestimmte Mindestanforderungen, die auch bei Umbaumaßnahmen so weit wie möglich eingehalten werden sollten.

Türen, Fenster und Durchgänge in barrierefreien Wohnungen
Türen, Fenster und Durchgänge in barrierefreien Wohnungen

Die wichtigsten Anforderungen an Türen, Fenster und Durchgänge in barrierefreien Wohnungen lauten:

  • Türen und Fenster müssen mit geringem Kraftaufwand zu öffnen und zu schließen sein.
  • Türöffnungen und Durchgänge müssen mit dem Rollstuhl oder Gehhilfen passierbar sein und daher über eine Mindestbreite von 90 cm verfügen.
  • Tür- und Fenstergriffe müssen im Idealfall auf einer Höhe von 85 cm angeordnet sein, damit sie für jeden Nutzer erreichbar sind.
  • Fenster müssen einen Ausblick aus der Sitzposition heraus ermöglichen.

Barrierefreie Fenster

Je schwerwiegender die körperlichen Einschränkungen einer behinderten Person sind, umso länger am Tag hält sie sich in den eigenen vier Wänden auf. Ein angenehmes Wohnraumklima und ein Sichtbezug zur Außenwelt verschaffen ihr Lebensqualität. Für beides sind Fenster, die an die Bedürfnisse des Betroffenen angepasst sind, unverzichtbar. Die Fenster in bestehenden Gebäuden sind in den seltensten Fällen barrierefrei, sondern weisen gleich mehrere Probleme hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit auf. Zum einen liegen die Fensterbrüstungen konventioneller Fenster meist auf einer Höhe von ca. 90 cm über dem Fußbodenniveau, was den Ausblick aus dem Rollstuhl oder im Sitzen stark einschränkt. Zum anderen sind die Griffe aus der Sitzposition häufig unerreichbar.

Barrierefreie Fenster
Barrierefreie Fenster

Als Maßnahme bei einem barrierefreien Umbau kommt sowohl der Austausch der Fenster infrage, aber auch die Umrüstung der vorhandenen Einbauelemente kann Abhilfe schaffen. Fenster können beispielsweise nachträglich mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet werden, sodass sie auf Knopfdruck geöffnet werden können. Sollen die Fenster im Rahmen einer Umbaumaßnahme ohnehin ausgetauscht werden, ist es sinnvoll, sich vorab bei Fensterherstellern über spezielle Fenster für die barrierefreie Bauweise zu informieren. Es werden z. B. Fenstertypen angeboten, bei denen der Griff am unteren Rahmenteil des Fensterflügels statt seitlich angebracht ist.

Ausblick bei niedriger Brüstung möglich © WavebreakMediaMicro, stock.adobe.com
Ausblick bei niedriger Brüstung möglich © WavebreakMediaMicro, stock.adobe.com

Im Rahmen einer Umbaumaßnahme ist es auch möglich, Fensterbrüstungen durch den Ausbruch von Mauerwerk tiefer anzuordnen, im Idealfall auf einer Höhe von 60 cm. Hier können zusätzliche Arbeiten und damit Baukosten anfallen, da auch die Laibungen und der Putz angearbeitet werden müssen. Die ausgewählten Fenster für den Austausch sollten aber nicht nur behindertengerecht sein. Auch der Wärme-, Schall- und Einbruchschutz spielen eine Rolle für den Komfort und die Sicherheit eines Fensters.

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Türen und Durchgänge barrierefrei umrüsten

Ein großes Hindernis in bestehenden Wohnungen, besonders für Menschen, die auf Mobilitätshilfen angewiesen sind, stellen sehr schmale Durchgänge dar. Sie können, wenn sie die in der Norm zum barrierefreien Bauen geforderte Mindestbreite von 90 cm unterschreiten, nur schwer oder gar nicht mit dem Rollstuhl oder einer Gehhilfe passiert werden. Ist der Flur an sich innerhalb einer Wohnung sehr schmal, kann es helfen, Türen samt Zargen auszubauen, da diese Maßnahme insgesamt mehr Bewegungsfreiheit schafft. Auch die Durchgänge selbst gewinnen an Breite, wenn die Tür und die Zarge entfernt werden. Diese Maßnahme ist allerdings bei den Türen zum Bad sowie zum Schlafzimmer im Regelfall ausgeschlossen.

Barrierefreie Umrüstung von Türen und Durchgängen
Barrierefreie Umrüstung von Türen und Durchgängen

Es ist ebenfalls möglich, Durchgänge durch das Ausbrechen oder Abschlagen von Mauerwerk zu verbreitern. Hier spielt die Länge des vorhandenen Türsturzes eine wesentliche Rolle. Im Zweifelsfall muss auch dieser ausgetauscht werden, da sich die seitlichen Auflageflächen des Sturzes durch die Verbreiterung des Durchgangs verringern. Zu beachten ist, Eingriffe in die Statik eines Gebäudes erfordern in vielen Fällen eine Baugenehmigung sowie die Erstellung von entsprechenden Berechnungen durch einen Statiker. Wird im Anschluss eine neue Tür eingebaut, sollte diese mit geringem Kraftaufwand zu öffnen sein und der Türgriff im Idealfall auf einer Höhe von 85 cm angeordnet sein, damit dieser auch aus dem Rollstuhl heraus oder für kleine Kinder erreichbar ist.

Türverbreiterung © stormpic, stock.adobe.com
Türverbreiterung © stormpic, stock.adobe.com

Barrierefreier Umbau Terrassen- und Balkontür

Besitzt eine Wohnung eine Außentür, die auf eine Terrasse oder einen Balkon führt, gilt diese als barrierefrei, wenn sie schwellenlos ausgeführt ist, der Griff auch für Rollstuhlfahrer erreichbar ist und sie sich mit geringem Kraftaufwand öffnen lässt. Ist eine Schwelle konstruktiv erforderlich, lässt die Norm zum barrierefreien Bauen eine maximale Schwellenhöhe von 2 cm zu. Gerade bei älteren Balkonanlagen und Terrassen existieren allerdings nicht nur Türanlagen mit Anschlagsschwellen, oft ist auch ein Höhenunterschied zwischen dem Bodenbelag im Innenraum und auf dem Freisitz vorhanden. Diesen auszugleichen gelingt meist nur durch einen kompletten Neuaufbau des Terrassen- oder Balkonbelags.

Der barrierefreie Freisitz
Der barrierefreie Freisitz

Der Einbau einer schwellenlosen Terrassentür wiederum erfordert die Montage einer Entwässerungsrinne vor der Tür, um die Innenräume vor eindringendem Niederschlagswasser zu schützen. Auf dem Markt sind Systemlösungen erhältlich, bei denen Magnettürdichtung die Dichtheit der Tür auch bei einer geringen Schwellenhöhe sicherstellen und bei denen Ablaufvorrichtungen am unteren Rahmen das Wasser in die Entwässerungsrinne ableiten. Weiterhin verbessert ein Gefälle im Bodenbelag von der Tür weg die schnelle Ableitung von anfallendem Wasser. Eine Überdachung bietet zusätzlichen Schutz.

Terrasse ist ebenerdig mit dem Innenraum © Olesia Bilkei, stock.adobe.com
Terrasse ist ebenerdig mit dem Innenraum © Olesia Bilkei, stock.adobe.com
Hinweis:
Eine barrierefreie Balkontürschwelle ist ein komplexer Detailpunkt, der nur funktioniert, wenn die Türanlage, die Abdichtungen, das Entwässerungssystem und der Bodenaufbau der Terrasse oder des Balkons aufeinander abgestimmt sind. Die Planung sollte daher von einem erfahrenen Handwerker oder Architekten erfolgen.
Im Wohnbereich muss genügen Fläche zum Umsetzen vorhanden sein © michaeljung, stock.adobe.com
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