Barrierefreies Wohnen im Einfamilienhaus

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Barrierefreies Wohnen im Einfamilienhaus: Bauformen und Ausstattungen

Bei der Planung oder beim Kauf des eigenen Hauses konsequent auf eine barrierefreie Gestaltung zu setzen, davon profitieren Eigenheimbesitzer meist ein Leben lang. Jungen Familien bieten solche Immobilien aufgrund der Schwellenlosigkeit und dem großzügigen Platzangebot im Alltag viel Komfort. Später im hohen Lebensalter sorgt die Barrierefreiheit dafür, dass man aufgrund einer angepassten Ausstattung auch bei körperlichen Einschränkungen noch lange selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen kann.

Grundriss bestimmt Wohnkomfort © Torsakarin, fotolia.com
Grundriss bestimmt Wohnkomfort © Torsakarin, fotolia.com

Die Anforderungen an barrierefreie Wohnräume sind in der aktuellen Norm zum barrierefreien Bauen klar definiert, beziehen sich aber tendenziell eher auf den Geschosswohnungsbau. Wer ein komplettes Einfamilienhaus barrierefrei errichten oder umbauen will, sollten zusätzliche folgende Tipps hinsichtlich der Bauform, der Grundrissaufteilung, Bauweise und Ausstattung beachten.

1. Bauformen für barrierefreie Einfamilienhäuser

Welche Bauform für ein Haus gewählt wird, entscheiden die Bauvorschriften und Bauauflagen vor Ort im Zusammenhang mit dem Grundstück, das vorhandene Baubudget und die individuellen Anforderungen und Vorstellungen des Bauherrn. Bei einem barrierefreien Eigenheim steht die unbegrenzte Nutzbarkeit im Falle einer eintretenden körperlichen Einschränkung im Vordergrund. In Teilbereichen ist es sinnvoll, das Haus von Beginn an barrierefrei zu gestalten, andere Räume sollten zumindest mit wenig Aufwand barrierefrei umbaubar sein.

Ohne Schwelle mit dem Rollator © ALUMAT-Frey GmbH
Ohne Schwelle mit dem Rollator © ALUMAT-Frey GmbH

Im besten Fall existieren in dem Haus keine Treppen, Schwellen und Stufen, da diese für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit oder für Personen, die im Rollstuhl sitzen, ein Hindernis darstellen. Aber auch andere Baukörperformen, die die zukünftigen Bedürfnisse der Bewohner berücksichtigen, sind möglich. Folgende drei Bauformen erfüllen diese Bedingungen:

  • ein eingeschossiger Bungalow mit barrierefreien Wohnräumen, dessen Erschließung von der Grundstücksgrenze an barrierefrei, d. h. vor allem schwellenlos ausgeführt ist
  • mehrgeschossige Einfamilienhäuser, bei denen die Bewohner im Falle einer eintretenden körperlichen Beeinträchtigung ihren gesamten Wohnbereich ins barrierefreie Erdgeschoss verlegen können. Das Obergeschoss lässt sich im besten Fall separieren und vermieten bzw. für die Unterbringung von Pflegepersonal nutzen
  • mehrgeschossige Häuser, bei denen die Bewohner beim Eintritt von körperlichen Beeinträchtigungen mit einem schnell nachrüstbaren Aufzug oder Treppenlift in die Obergeschosse gelangen können
Grundriss Barrierefrei © Evelyn Wellmann, fotolia.com
Eingeschossiger Bungalow © Evelyn Wellmann, fotolia.com
Tipp: Auch Fertighausanbieter haben heute barrierefreie Einfamilienhäuser in ihrem Programm, die sich auch zum komfortablen Wohnen für junge Familien eigenen.
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2. Grundrisstypologien und Bauweise für barrierefreie Einfamilienhäuser

Ob kleine Wohnung oder großzügige Villa, die Raumgrößen und Einteilung einer barrierefreien Wohneinheit basieren auf dem Wendekreis eines Rollstuhls von 150 cm, der in jedem Raum mindesten einmal vorhanden sein muss. Offene Zonen, die mehrere Funktionen in einem Raum kombinieren, sind hier im Vorteil, da sich die erforderlichen Bewegungsflächen überlagern können.

Vorteile bieten flexible Grundrisslösungen, die den sich veränderten Anforderungen im Laufe des Lebens angepasst werden können. Diese Anpassbarkeit lässt sich insbesondere durch die flexible Trockenbauweise erreichen.

3. Spezielle Ausstattungs- und Gestaltungsmerkmale im Einfamilienhaus

Für die Gestaltung eines barrierefreien Einfamilienhauses kann man sich grundsätzlich an der aktuellen Norm zum barrierefreien Bauen orientieren. Hier sind exakte Mindestmaße sowie die erforderlichen Ausstattungsdetails festgehalten. Spezielle Einzelheiten wie die Unterbringung der Technik und die Gartengestaltung erfordern ebenfalls gesonderte Lösungen.

Stauraum und Technik im barrierefreien Einfamilienhaus

Einfamilienhausbesitzer benötigen neben den klassischen Wohnräumen auch Nebenräume für die Technik, Lagerflächen und Platz für hauswirtschaftliche Geräte. Diese Räumlichkeiten liegen im konventionellen Wohnhaus meist im Keller. Beim barrierefreien Einfamilienhaus ist es allerdings grundsätzlich ratsam, auf eine Unterkellerung zu verzichten, da dessen Erreichbarkeit je nach körperlicher Verfassung der Bewohner über ein Liftsystem sichergestellte werden muss.
Dieses zu installieren und zu betrieben ist ein hoher Kostenfaktor.

Stattdessen sollte es im Erdgeschoss einen zusätzlichen Raum geben, der Platz für die Technik, zusätzlichen Stauraum und gegebenenfalls Stellflächen für den Trockner und die Waschmaschine bietet.

Garten und Außenanlagen beim barrierefreien Einfamilienhaus

Ein großer Garten ist für viele Eigenheimbesitzer ein Hauptargument bei der Entscheidung für ein eigenes Haus. Bis ins hohe Alter kann Gartenarbeit einen Menschen gesund und fit halten. Werden die körperlichen Einschränkungen im Alter allerdings gravierend, ist ein pflegeintensiver, großer Garten eine Belastung. Schon bei der Planung der Außenanlagen sollte man darauf achten, dass auch Menschen mit Alterseinschränkungen die Pflege bewältigen können.

Splittbelag ist nicht barrierefrei © ChiccoDodiFC, fotolia.com
Splittbelag ist nicht barrierefrei © ChiccoDodiFC, fotolia.com

Sicher befestigte Wege, die zu den einzelnen Gartenzonen wie dem Geräteschuppen, den Pflanzbeeten und dem Kompost führen sind hierfür sinnvoll. Weiterhin müssen Stufen und Schwellen konsequent vermieden werden und Höhenunterschiede über Rampen überwunden werden. Menschen, die im Rollstuhl sitzen, benötigen Hochbeete, um sich selbstständig um ihre Gartenpflanzen kümmern zu können. Insgesamt sollte der Garten übersichtlich gestaltet sein.

Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück

Die Maße für barrierefreie Parkflächen basiert auf dem Umstand, dass Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, mehr Platz zum Ein- und Aussteigen benötigen. Ob in der Garage oder als einfacher Außenstellplatz, die Norm zum barrierefreien Bauen sieht daher eine Breite von 3,50 m statt 2,50 m vor. Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung ist es ebenfalls, dass der Weg zwischen Hauseingang und Parkplatz komplett barrierefrei ist. Garagen sollten zudem mit Bewegungsmeldern und einem elektrischen Torantrieb ausgestattet sein.

barrierefreier Pkw-Stellplatz © jpldesigns, fotolia.com
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