Barrierefreie Erschließung mit Treppenliften
Nicht nur für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen stellen Stufen und Treppenanlagen ein Hindernis dar. Auch für Personen mit Gepäck oder Kinderwägen sind Schwellen und Treppenstufen in der gebauten Umwelt eine Herausforderung. Höhenunterschiede schwellenlos überwindbar zu machen, ist daher eine der wichtigsten Anforderungen aus der Norm zum barrierefreien Bauen.
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Der Idealfall einer barrierefreien Erschließung im Wohnungsbau ist – neben der schwellenlosen Ausführung aller Durchgänge – die Errichtung einer barrierefreien Rampe im Außenraum sowie die Ergänzung eines barrierefrei gestalteten Treppenhauses durch einen barrierefreien Personenaufzug. Oft stehen allerdings die hohen Kosten der Schaffung einer umfassenden barrierefreien Zugänglichkeit der Wohnungen im Weg. Zudem spielen die bestehende Gebäudestruktur und das vorhandene Platzangebot eine wesentliche Rolle für die Planung und Durchführbarkeit einer solchen Maßnahme.
Gerade bei kleinem Budget oder engen Raumabmessungen vor Ort schaffen einzelne Liftsysteme, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Bewegungseinschränkungen zugeschnitten sind, Abhilfe. Verbreitet sind vor allem Treppenschrägaufzüge, auch als Treppenlifte bezeichnet, die dem Lauf der Treppe in Schrägrichtung folgen.
Grundsätzliches zu Treppenschrägaufzügen
Treppenschrägaufzüge sind eine Mobilitätshilfe für Personen, die Treppen nicht mehr aus eigener Kraft überwinden können. Da hiervon vor allem Menschen im hohen Lebensalter betroffen sind, findet der Treppenlift häufig im Zusammenhang mit dem seniorengerechten Bauen Erwähnung. Die Liftsysteme kommen sowohl an Eingangstreppen im Außenbereich als auch in Treppenhäusern im Geschosswohnungsbau und bei internen Treppen innerhalb einer Wohneinheit zum Einsatz.
Ein guter Treppenlift zeichnet sich immer durch ein hohes Maß an Sicherheit im Gebrauch sowie seine Bedienfreundlichkeit und den Komfort bei der Nutzung aus. Zu beachten ist insbesondere, dass automatisierte Beförderungssysteme immer ein gewisses Gefahrenpotenzial für Verletzungen und Unfälle in sich tragen, wenn sie nicht fachgerecht montiert sind und einwandfrei funktionieren. Treppenlifte, ob Sitzlift oder Plattformlift, unterliegen daher genau wie Personenaufzüge gesetzlichen Regelungen und eine regelmäßige Wartung ist Pflicht.
Beim Einbau eines Treppenschrägaufzugs in das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses sollte vor der Maßnahme die Bauaufsichtsbehörde konsultiert werden. Es gelten je nach Gebäudeklasse und Nutzung bestimmte Anforderungen hinsichtlich der nutzbaren Treppenlaufbreite, die in diesem Fall nicht von dem Liftbauwerk eingeschränkt werden darf.
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Bauformen von Treppenschrägaufzügen
Haupteinsatzgebiet des nachträglich eingebauten Treppenlifts sind Treppen innerhalb von mehrgeschossigen Wohnungen bzw. Einfamilienhäusern. Hier hilft er durch die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller Geschosse, dass die Wohneinheit für einen körperlich eingeschränkten Bewohner als Ganzes nutzbar bleibt.
Ein Treppenschrägaufzug besteht aus einer schienengeführten Lastaufnahmeeinrichtung, die eine Person im Stehen, im Sitzen oder samt eines Rollstuhls mittels eines Antriebs die Treppe hinauf oder hinunterbefördert.
Sowohl gerade als auch gekurvte Treppenläufe sind mit einem Treppenlift überwindbar. Damit der Treppenlift genau den Bedingungen am Einsatzort entspricht, muss er vor allem bei gekurvten oder gewendelten Treppen meist maßgefertigt oder angepasst werden.
Je nach Lastaufnahmeeinrichtung werden Treppenschrägaufzüge unterschieden:
- Sitzlifte und Stehlifte
- Plattformlifte
- Rollstuhl-Hängelifte
1. Sitz- und Stehlifte für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit
Sitz- und Stehlifte unterscheiden sie sich zwar in ihrem Design und ihrer Leistungsfähigkeit, gleichen sich aber in ihrem Funktionsprinzip. Sie bestehen aus einem Sitz oder einer Stehfläche, einem Antrieb, der sich meist unter dem Sitz bzw. der Stehfläche befindet, und einer Führungsschiene, die an der Wand oder direkt auf der Treppe befestigt ist. Um den Treppenraum nicht unnötig einzuschränken, sind bei vielen Systemen die Sitz- bzw. Stehflächen hochklappbar. Zur Ausstattung bei einem Sitzlift gehören oft ein Sicherheitsgurt sowie Rückenlehen und Armlehnen. Die Fahrt des Treppenlifts wird meist durch einen Knopf auf der Armlehne oder eine Fernbedienung gestartet. Ein Notstromaggregat oder der Betrieb des Lifts durch einen Akku sichert die Nutzbarkeit bei einem Stromausfall.
2. Plattformlifte für Rollstuhlfahrer
Bei Menschen mit abnehmender Mobilität sind Sitzlifte nur eine vorübergehende Lösung. Sind die Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt auf den Rollstuhl angewiesen, ist ein Plattformlift notwendig. Häufig findet man Plattformlift an Eingangsbereichen, die barrierefrei nachgerüstet wurden. Aber auch für den Einsatz im Gebäudeinneren sind sie geeignet. Zur Beförderung fährt der Rollstuhlfahrer auf die ebene Plattform des Liftsystems. Verschiedene Sicherheitseinrichtungen wie Klappschranken und Abrollklappen halten den Nutzer während der Fahrt in einer sicheren Position.
In Ruhelage kann die Plattform des Lifts bei vielen Modellen hochgeklappt werden, sodass er die nutzbare Treppenbreite nur geringfügig einschränkt. Auf dem Markt sind ebenfalls Lifte erhältlich, die mit einem zusätzlichen Klappsitz ausgestattet sind.
3. Deckengeführte Rollstuhl-Hängelifte
Im Unterschied zu Plattformliften und Sitz- bzw. Stehliften werden Rollstuhl-Hängelifte deckengeführt. Sie bestehen aus einer Laufschiene, die an der Decke angebracht ist. Der Rollstuhl wird über eine Aufhängung an einer Apparatur befestigt, in der ein Antrieb die Beförderung übernimmt. Dieses Liftsystem bietet besonders in Hinsicht auf den Platzbedarf Vorteile. Treppen und Durchgänge bleiben bei dieser Variante in ganzer Breite frei. Hierdurch ist er auch in Treppenhäusern im Geschosswohnungsbau eine empfehlenswerte Liftvariante, da die nutzbare Laufbreite der Treppe nicht eingeschränkt wird. Besonders sinnvoll sind Rollstuhl-Hängelifte auch für enge, kurvige Treppen. Auch bei Wendeltreppen sind sie je nach baulicher Situation eine gute Lösung, da die Führungsschiene an der Decke auch gebogen ausgeführt werden kann. Sitzlifte sind ebenfalls als an der Decke geführtes Beförderungssystem erhältlich.
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Auswahlkriterien für Treppenschrägaufzüge
Treppenschrägaufzüge werden von unterschiedlichsten Herstellern angeboten, die sich auf diese Produkte spezialisiert haben. Zielgruppe sind vor allem Senioren mit Mobilitätseinschränkungen, die durch den Einbau eines Treppenschrägaufzugs in den eigenen vier Wänden einen Umzug vermeiden wollen. Da man sich mit der Entscheidung auf ein System von einem Hersteller festlegt und auch die Kosten nicht unerheblich sind, ist es ratsam, sich vor dem Kauf Gedanken zu machen, welche individuellen Kriterien der Lift erfüllen soll.
Folgende Aspekte spielen für die Auswahl eine entscheidende Rolle:
1. Individuelle Bedürfnisse des Nutzers:
In erster Linie ist der Gesundheitszustand des Betroffenen ausschlaggebend für die Entscheidung zwischen Sitzlift, Stehlift oder Plattformlift. Ist eine Verschlechterung der körperlichen Verfassung des Nutzers zu erwarten, ist ein Plattformlift im Hinblick auf den späteren Gebrauch mit dem Rollstuhl die richtige Wahl. Mit welcher Bauform des Treppenlifts man persönlich am besten zurechtkommt, kann auch ausprobiert werden. Einige Hersteller bieten es an, verschiedene Modelle bei anderen Kunden in Absprache mit den Besitzern zu testen.
2. Einbausituation vor Ort:
Welches Treppenliftmodell sich für den jeweiligen Einbauort eignet, ist abhängig von der Treppenform, dem vorhandenen Platzangebot und der Konstruktionsweise des Gebäudes. Während bei seitlich geführten Liftsystemen die Tragfähigkeit der Wand oder der Treppe entscheidend ist, zählt bei Hängeliften die statische Belastbarkeit der Decke als Kriterium. Für sehr enge, schmale Treppen aber auch Wendeltreppen sind Rollstuhl-Hängelifteoder deckengeführte Sitz- bzw. Stehlifte besonders geeignet. Die bauliche Situation ohne Erfahrung und Fachwissen zu beurteilen, ist schwierig. Hier empfiehlt sich eine Begutachtung vor Ort durch einen Fachmann für Treppenlifte, bei der im Zweifelsfall ein Statiker mit anwesend ist. Zu bevorzugen ist immer eine platzsparende Lösung, die die anderen Treppennutzer möglichst wenig einschränkt.
3. Service des Herstellers:
Treppenlifte müssen im Betrieb gewartet und instand gehalten werden. Bei der Vielzahl an unterschiedlichen Modellen ist es von Vorteil, wenn Planung, Konstruktion, Montage und Wartung in den Händen einer Firma liegt. Im Fall einer Störung steht so immer ein Ansprechpartner bereit, der sich mit dem Produkt auskennt. Hersteller, die solche Komplettlösungen bieten, sind unter diesem Gesichtspunkt eine gute Wahl.
4. Kosten und Finanzierung:
Da Treppenschrägaufzüge individuelle Lösungen sind, die auf die bauliche Situation vor Ort zugeschnitten werden und bei denen die Ausstattungsmöglichkeiten vielfältig sind, können die Preise sehr unterschiedlich sein. Wer ein kostengünstiges Angebot finden will, sollte sich auf jeden Fall die Mühe machen, mehrere Hersteller zu vergleichen. Daneben gibt es die Möglichkeit, Treppenschrägaufzüge gebraucht zu kaufen oder anzumieten. Anpassungsarbeiten vor Ort sind dabei meist erforderlich und verursachen zusätzliche Kosten.
Auch, ob der Betroffene eine finanzielle Unterstützung erhält, hängt vom Einzelfall ab. Liegt eine Pflegestufe vor, ist die Pflegeversicherung der richtige Ansprechpartner. Ist der Einbau nach einem Unfall im beruflichen Umfeld notwendig, kann es je nach der individuellen Situation Zuschüsse durch den zuständigen Rehabilitationsträger geben.
Ohne das erforderliche Know-how ist es nicht einfach, die Qualität eines Treppenlifts zu erkennen. Auf der Website des Bundesverbands für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz – Info Gesundheit e.V. (BGV) sind wichtige Qualitätskriterien zur Auswahl des richten Treppenschrägaufzugs zu finden.
10 Tipps für die Treppenliftauswahl
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