Worauf muss ich bei der Wohnungsbesichtigung achten?

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Bei vielen Menschen stehen bei der Wohnungssuche die Lage und die Kosten für die Miete oder den Erwerb im Vordergrund. Diese Art der Immobiliensuche lässt allerdings außer Acht, dass sich die Lebensumstände ändern können. Eine günstige Wohnung in bester Lage bringt einem Bewohner nichts, wenn er sie aufgrund einer körperlichen Einschränkung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nutzen kann.

Barrierenreduziertes Eigenheim © Angela Stolle, fotolia.com
Kennzeichen Barrierenreduziertes Haus © Angela Stolle, fotolia.com

Auf eine barrierefreie Gestaltung und Ausstattung der Wohnung zu achten, macht in jeder Lebensphase Sinn. Für Menschen ohne Behinderungen bringt dies viel Komfort. Personen, die in ihrer Beweglichkeit und Mobilität eingeschränkt sind, kommen in einer Wohnung ohne Barrieren besser und vor allem selbstständig zurecht.

Vor dem Kauf der Wohnung oder der Unterschrift auf dem Mietvertrag steht die Besichtigung. Dass das Wohnumfeld und die Erschließung barrierefrei im Sinne der Norm zum barrierefreien Bauen sind, ist dabei genauso wichtig wie die Barrierefreiheit der Wohnräume. Die Wohnungsbesichtigung besteht daher aus mehreren Bausteinen, die anhand der folgenden Checkpoints abgearbeitet werden können:

Checkpoint 1: barrierefreies Wohnumfeld

Zwar ist bei der Suche nach einer barrierefreien Immobilie die Barrierefreiheit der Wohnräume das entscheidendste Kriterium, das Wohnumfeld sollte allerdings auch unter die Lupe genommen werden. Hierdurch klärt sich, ob der Bewohner bei einer eintretenden körperlichen Beeinträchtigung weiterhin in der Lage ist, auch außerhalb der Wohnung selbstständig unterwegs zu sein. Im Idealfall ist es ihm möglich, tägliche Erledigungen, Arztbesuche aber auch Spaziergänge und die soziale Kontaktpflege ohne fremde Hilfe zu erledigen. Sinnvoll ist es daher, sich schon vor Besichtigung der Wohnung die Einrichtungen, Läden und Grünanlagen in der Umgebung mit einem Augenmerk auf deren Barrierefreiheit anzusehen. Das umgebende Wegenetz, die öffentlichen Verkehrsmittel in unmittelbarer Nähe zur Wohnung sowie deren Haltestellen sollten hierfür ebenfalls barrierefrei ausgeführt sein.

Öffentliche Verkehrsmittel nutzen © Monkey Business, fotolia.com
Öffentliche Verkehrsmittel in der Nähe? © Monkey Business, fotolia.com

Checkpoint 2: Außenraum der Wohnung bzw. des Hauses

Die Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der Außenalge eines Geschosswohnungsbaus oder eines einzelnen Wohnhauses ist die Barrierefreiheit der Wegeführung. Der Weg vom Zugang zum Grundstück bis zum Hauseingang darf keine Schwellen oder Stufen aufweisen und muss ausreichend breit sein, um das aneinander Vorbeigelangen von einem Rollstuhlfahrer und einer entgegenkommenden Person zu gewährleisten. Oft sind es Rampenanlagen, die die barrierefreie Nutzbarkeit des Wegesystems sicherstellen. Hier gilt es, auf Details zu achten. Ist einer Rampe beispielsweise sehr steil, ist es für einen Menschen mit wenig Muskelkraft schwer möglich, diese zu nutzen. Wer körperlich eingeschränkt, aber in der Lage ist, durch ein eigenes Auto mobil zu bleiben, benötigt zudem einen behindertengerechter Pkw-Stellplatz, von dem aus der Hauseingang barrierefrei erreichbar ist. Auch Einzelheiten wie der Müllsammelplatz sollten auf ihre Barrierefreiheit hin geprüft werden.

Checkpoint 3: Barrierefreiheit des Hauseinganges

Schon eine Schwelle oder Stufe am Hauseingang kann die Nutzung eines Gebäudes mit körperlichen Einschränkungen erschweren oder unmöglich machen. Höhenunterschiede, die zwischen dem Gelände des Grundstücks und dem Fußbodenniveau im Gebäudeinneren existieren, müssen daher mittels einer Rampe oder eines Hublifts bzw. Treppenschräglifts am Hauseingang überwunden werden können. Ein barrierefreier Hauseingang zeichnet sich aber noch durch zahlreiche andere Ausstattungsmerkmale aus:

Barrierefreier Zugang zu öffentlichen Gebäuden © Riopatuca images, fotolia.com
Barrierefreier Zugang © Riopatuca images, fotolia.com
  • Bewegungsflächen am Hauseingang in der Abmessung von 150 cm x 150 cm vor und hinter der Tür
  • eine Haustür mit einer lichten Durchgangsbreite von 90 cm
  • ein Öffnungsmechanismus an der Haustür, der die Tür leichtgängig macht oder die Bedienung der Tür mittels eines elektrischen Antriebs ermöglicht
  • ein Türknauf, der griffsicher und aus dem Rollstuhl heraus erreichbar ist
  • Briefkasten- und Klingelanlage, die auf einer Höhe von ca. 85 cm montiert sind und aus dem Rollstuhl heraus erreichbar sind

Checkpoint 4: barrierefreie Erschließung der Wohnung

Mit der Erschließung der Wohnung ist im Geschosswohnungsbau der Weg zwischen der Haustür und der eigenen Wohnungseingangstür gemeint. Geprüft werden sollte, ob ein barrierefreier Aufzug vorhanden ist oder ein Liftsystem nachrüstbar ist. Die Treppe ist von Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit nutzbar, wenn sie über bestimmte Sicherheitsmerkmale verfügt. Hierzu gehören beidseitige Handläufe und gerade Treppenläufe mit Podesten, auf denen im Idealfall eine Sitzgelegenheit zum Ausruhen angeordnet ist. In den Hausfluren muss jeweils eine Bewegungsfläche vorhanden sein.

Rollstuhlfahrer im Aufzug © Agence DER, fotolia.com
Aufzug © Agence DER, fotolia.com

Checkpoint 5: barrierefreie Wohnung

Bei einer einzigen Wohnungsbesichtigung festzustellen, ob eine Wohnung komplett barrierefrei ist, scheint kaum möglich. Ratsam ist es immer, einen Fachmann zu dem Termin mitzunehmen. Weiterhin sollte man vom Verkäufer oder Vermieter detaillierte Grundrisse der Wohnung verlangen, die man vor oder nach dem Termin auf die Barrierefreiheit der Wohnung hin prüfen kann. In diesem Zuge sollte, insbesondere beim Kauf einer Wohnung, darauf geachtet werden, ob Details zur barrierefreien Ausstattung im Vertrag stehen.

Wichtige barrierefreie Merkmale, die bei der Wohnungsbesichtigung leicht festgestellt werden können:

  • Badausstattung mit einer bodengleichen Dusche, einem unterfahrbaren Waschtisch und einem Umsetzplatz für Rollstuhlfahrer neben dem WC
  • lichte Türbreiten von mindestens 90 cm in der gesamten Wohnung
  • keine Schwellen und Stufen in der gesamten Wohnung
  • ausreichend Platz in jedem Raum, um mit dem Rollstuhl zu wenden
  • Türgriffe, Schalter und wichtige Bedienelemente liegen auf einer Höhe von ca. 85 cm
Tipp: Eine Fotokamera sollte zu jeder Wohnungsbesichtigung mitgenommen werden. An wichtige Details und Punkte mit Klärungsbedarf erinnert man sich anhand von Fotos besser. Relevante Maße wie Türdurchgangsbreiten und die Montagehöhen von Bedienelementen können mit einem Zollstock oder mit einem einfachen Lasermessgerät aus dem Baumarkt selbst überprüft werden.

Checkpoint 6: barrierefreier Freisitz

Die wichtigste Anforderung an einen barrierefreien Freisitz lautet, dass er schwellenlos erreichbar ist. Dies kann nur durch eine spezielle Konstruktion der Terrassentür erreicht werden. Schwellenkeile oder kleine Rampen sind hier nur eine Notlösung. Ohne Schwellen sind im Bereich der Tür allerdings spezielle Maßnahmen zur Entwässerung notwendig. Anhaltspunkte für den Laien, dass dieser Detailpunkt richtig ausgeführt ist, ist eine Entwässerungsrinne vor der Tür sowie ein vorhandenes Gefälle von der Tür weg. Auf ausreichend Platz auf dem Freisitz, um mit einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe die Richtung wechseln zu können, sollte ebenfalls geachtet werden. Ob Rollstuhlfahrer oder Mensch mit wenig Muskelkraft, ein barrierefreier Balkon muss darauf ausgelegt sein, dass er vornehmlich im Sitzen genutzt wird. Neben genügend Platz für Sitzmöbel sollte man bei der Besichtigung darauf achten, dass auch aus der Sitzposition ein Ausblick möglich ist.

Ohne Schwelle mit dem Rollator © ALUMAT-Frey GmbH
Ohne Schwelle mit dem Rollator © ALUMAT-Frey GmbH
Immobilien Anzeige © Eisenhans, fotolia.com
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