Barrierefreies Bauen: Gesetze

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Gesetze zum barrierefreien Bauen im Überblick

Der gesellschaftliche Trend zum barrierefreien Bauen hält an. Dies wird nicht zuletzt an den zahlreichen Gesetzen und Verordnungen deutlich, die in den letzten Jahrzehnten erlassen wurden und die Barrierefreiheit betreffen. Zurückzuführen ist dieser Umstand zum einen auf den demografischen Wandel und den damit einhergehenden Anstieg des Anteils der älteren Menschen an der Bevölkerung, zum anderen auf die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Normen und Gesetze © Zerbor, fotolia.com
Normen und Gesetze © Zerbor, fotolia.com

Im Verlauf dieses Prozesses hat die Barrierefreiheit sowohl durch die Erarbeitung von bautechnischen Normen als auch durch die Aufnahme konkreter Anforderungen an eine barrierefrei gestaltete Umwelt in die Landesbauordnungen Einzug in das Baurecht erhalten. Von den Anfängen durch die ersten Forderungen nach einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft bis zur Aufstellung detaillierter baulicher Anforderungen war es ein langer Weg.

Entwicklungen in der Gesetzgebung zum barrierefreien Bauen

Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat. Dementsprechend muss der Staat unter anderem dafür sorgen, dass es keine soziale Diskriminierung gibt. Der Ausschluss von Menschen mit Behinderungen von der uneingeschränkten Teilhabe am Leben durch eine nicht barrierefrei gestaltete Umwelt stellt eine solche Benachteiligung dar. Trotzdem war Barrierefreiheit als Merkmale der Gestaltung lange freiwillig und fand unter öffentlichen und privaten Bauherrn kaum Beachtung. Dies änderte sich erst im Jahr 1994 mit der Aufnahme des Artikels 3 Absatz 3 in das Grundgesetz (GG), der die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Behinderung verbietet. Darauf folgte die Umsetzung dieses Rechtsauftrags in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Mai 2002. Dieses Gesetz enthält zum ersten Mal eine Definition des Begriffes Barrierefreiheit, hat aber keinen rechtswirksamen Bezug auf das Bauordnungsrecht.

Gleichberechtigung als wichtiger Leitgedanke © blende11-photo, fotolia.com
Gleichberechtigung als wichtiger Leitgedanke © blende11-photo, fotolia.com

Ein weiterer Fortschritt für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen war die Einführung der Landesgleichstellungsgesetze in den einzelnen Bundesländern, in denen sich die Länder auch zur Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr verpflichten. Konkretisiert wurden diese Anforderungen mit der Aufnahme einzelner Abschnitte zum barrierefreien Bauen in die Landesbauordnungen der Länder.

Parallel zu diesem Prozess entwickelten sich auch die wichtigsten DIN-Normen zum barrierefreien Bauen: Die DIN 18024 – Teil 1 + 2 und die DIN 18025 Teil 1 + 2. Sie regelten das barrierefreie Bauen im öffentlichen Raum, in öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Arbeitsstätten und in Wohnungen. Da es das Ziel der Aufstellung von Normen ist, den aktuellen Stand der Technik und neuste Erkenntnisse widerzuspiegeln, wurden diese Normen seit ihrer Einführung mehrmals überarbeitet und schließlich ab Oktober 2010 schrittweise durch die dreiteilige DIN 18040 zum barrierefreien Bauen ersetzt.

Wichtigste Änderung zwischen dem alten und dem neuen Regelwerk zum barrierefreien Bauen ist die Aufnahme von sensorischen Anforderungen, also solchen, die besonders Menschen mit Sinnesbehinderungen zugutekommen. Praxistauglich zeigt sich auch die Definition aller Anforderungen als sogenannte Schutzziele, die durch ihre allgemeine Formulierung bei der Umsetzung der Planungsvorgaben einen gewissen Spielraum ermöglichen. Während die Landesbauordnungen nur Festlegungen darüber treffen, welche Gebäude und Verkehrsanlagen in welchem Umfang und für wen barrierefrei nutzbar sein müssen, regelt die DIN 18040, wie diese Anforderungen umgesetzt werden können oder sollen.

Hinweis: Herausgeber der DIN 18040 und anderer bautechnischer Normen ist in Deutschland der Beuth-Verlag, bei dem diese auch jederzeit bezogen werden können.

Zukünftige Gesetzeslage zum barrierefreien Bauen

Die Änderung der gesellschaftlichen Umstände erfordert es immer wieder, dass Gesetze ergänzt, geändert, gekürzt, gestrichen oder neu erlassen werden. Neben dem Klimaschutz ist es vor allem der demografische Wandel, der Deutschland in Zukunft vor große Herausforderungen stellen wird. Abzusehen ist, dass der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum mit dem prognostizierten Anstieg des Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung steigen wird.

Um hierauf vorbereitet zu sein, haben viele Bundesländer zusätzlich zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden bereits rechtswirksame Artikel zur barrierefreien Gestaltung im Wohnungsbau in ihre Landesbauordnungen aufgenommen. Sollte der Mangel an barrierefreiem Wohnraum hierdurch nicht beseitigt werden, ist davon auszugehen, dass sich in vielen Bundesländer die Vorgaben zum barrierefreien Bauen im Wohnungsbau noch weiter verschärfen werden. Die aktuellen Landesbauordnungen sind über die Online -Angebote und offiziellen Webportale der einzelnen Bundesländer erhältlich.

DIN-Normen ´© blende11-photo, fotolia.com
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