Barrierefreiheit im öffentlichen Leben

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Barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums: Grundlagen und Herausforderungen

Nur wer am öffentlichen Leben ohne fremde Hilfe teilnehmen kann, ist in der Lage, seinen Alltag selbstständig zu bewältigen. Um dies auch Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen zu ermöglichen, ist die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Räumen und Einrichtungen unverzichtbar. Denn, was nützt dem Betroffenen eine barrierefreie Wohnung, wenn er Behördengänge, Arztbesuche oder einen Spaziergang an der frischen Luft nicht ohne Unterstützung erledigen kann. Nicht nur das Innere öffentlicher Gebäude muss hierzu betrachtet werden, auch der Weg und der Zugang zu den Einrichtungen des öffentlichen Lebens sollten für Menschen mit Einschränkungen frei von Hindernissen sein.

Zugang für alle durch zusätzliche Rampe © Lidia, stock.adobe.com
Zugang für alle durch zusätzliche Rampe © Lidia, stock.adobe.com

Betrachtet werden müssen also der öffentliche Raum, bestehend aus Verkehrsflächen, Parkanlagen und Grünflächen sowie sämtliche Flächen von öffentlichen Einrichtungen, die dem öffentlichen Besucherverkehr dienen. Dabei ist die barrierefreie Gestaltung dieser Bauwerke und baulichen Anlagen für Städte und Gemeinden nicht etwa freiwillig, sondern genau wie für den Wohnungsbau in den jeweiligen Landesbauordnungen gesetzlich verankert.

Grundlagen der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums

Der öffentliche Raum beschreibt zum einen das Wege- und Straßennetz, das genutzt wird, um von einem Ort zum anderen zu gelangen, zum anderen aber auch Parkanlagen und Grünflächen, die der Freizeitgestaltung und Erholung dienen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Arten von Barrieren im öffentlichen Raum vielfältig sind, denn dieser muss aufgrund seiner vielschichtigen Nutzung strukturiert werden. Beispiele sind hohe Bordsteine, die den Straßenverkehr vom Fußgänger trennen, Treppenanlage, die Höhenunterschiede überwinden, und Poller, die den Autoverkehr aus Fußgängerzonen fernhalten.

Nachträglich installierte Rampe vor einem öffentlichen Gebäude © Aleksandr Volkov, stock.adobe.com
Nachträglich installierte Rampe vor einem öffentlichen Gebäude © Aleksandr Volkov, stock.adobe.com

Grundsätzlich haben diese baulichen Anlagen durchaus einen wichtigen Nutzen im Straßenraum und dienen vor allem der Sicherheit, stellen aber einen Rollstuhlfahrer oder eine Person mit Kinderwagen vor große Herausforderungen. Andererseits ist es keine Lösung, beispielsweise ganz auf Treppenanlagen zu verzichten und zugunsten einer umfassenden Barrierefreiheit überall nur Rampen vorzusehen. Eine Rampe macht einen höher gelegenen Eingang zwar barrierefrei erreichbar, verlängert aber auch gegenüber einer Treppe den Weg, der zur Überwindung des Höhenunterschiedes zurückgelegt werden muss. Nutzer, die den schnellen Weg über die Treppe bevorzugen, wären in diesem Fall benachteiligt. Der Idealfall wäre hier also, dass beide Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind. Zahlreiche ähnliche Interessenkonflikte existieren zwischen den einzelnen Nutzergruppen im öffentlichen Raum. Trotzdem gibt es bestimmte Anforderungen, die alle Menschen an die Gestaltung des öffentlichen Wegenetzes stellen:

Baurecht und Barrierefreiheit © Stockwerk-Fotodesign, stock.adobe.com
Barrierefreiheit und Baurecht

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