Neue DIN 18040 – wichtige Änderungen

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Die neue DIN 18040 – wichtigsten Änderungen

Die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ ist die maßgebliche Norm, wenn es um barrierefreies Bauen und Wohnen geht. Für Teil 1 (öffentlich zugängliche Gebäude) und Teil 2 (Wohnungen) der dreiteiligen Norm wurde im Februar 2023 ein neuer Entwurf veröffentlicht, der Entwurf für den 3. Teil (öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) wurde bereits im Januar vorgestellt. Hintergrund des Entwurfs ist die Zusammenführung mit der DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt – funktionale Anforderungen“.

Die deutsche DIN 18040 bleibt erhalten und gilt in der Zukunft als Norm, um die Vorgaben aus der internationalen Norm zu konkretisieren.

Türschwellen als Barriere für körperlich eingeschränkte Menschen sind das Hauptthema im neuen DIN-Entwurf © KariDesign, stock.adobe.com
Türschwellen als Barriere für körperlich eingeschränkte Menschen sind das Hauptthema im neuen DIN-Entwurf © KariDesign, stock.adobe.com
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Änderungen im neuen Entwurf: Fenster und Türen

Struktur wie auch Inhalt sind in weiten Teilen erhalten geblieben, dennoch gibt es einige Änderungen und Ergänzungen, die insbesondere Details für barrierefreie Fenster und Türen betreffen. Dabei geht es nicht um die Bauelemente selbst, sondern um die Planung, die sich noch mehr auf die Bedürfnisse körperlich eingeschränkter Menschen ausrichtet.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Der Begriff schwellenlos wurde im Abschnitt 3.12 umbenannt und genauer definiert. Die DIN spricht jetzt von einem niveaugleichen Übergang mit einem Höhenversatz von maximal 4 mm. Übergangsschienen und -profile sind dabei erlaubt.
  • In der bisherigen Fassung der DIN 18040 waren in Ausnahmen Schwellen an unteren Türanschlägen bis zu einer Höhe von 2 cm zulässig. Dieser Wert wurde auf 1 cm reduziert.
  • Zur Ausbildung der Schwelle bei Fenstertüren, zum Beispiel Balkon- oder Terrassentüren gelten ebenfalls die generelle Schwellenlosigkeit, bzw. Niveaugleichheit sowie die Ausnahmeregel für eine Schwelle von 1 cm, wenn sich diese technisch nicht vermeiden lässt.
Hinweis:
In der ift-Fachinformation BA-02/1 erhalten Fachplaner wichtige „Empfehlungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau mit Fenstern und Türen“ mit praktischen Lösungsansätzen.
Barrierefreie Türen nach DIN 18040-2
Barrierefreie Türen nach DIN 18040-2

Überrollbarkeit für Türanschläge und Schwellen

Neu in der DIN 18040 ist der Begriff der Überrollbarkeit: Türanschläge und erhabene Schwellen müssen so ausgeführt werden, dass sie leicht überrollbar sind und die Stolpergefahr vermieden wird. Abschrägungen und Abrundungen im Schwellenbereich schaffen den Spagat zwischen einer technisch unverzichtbaren Höhendifferenz und der Möglichkeit, die Schwelle mit dem Rollstuhl zu überwinden sowie die Stolpergefahr zu minimieren.

Problemfall: Schwelle

Im Innenbereich ist die Vermeidung von Türschwellen, bzw. die Einhaltung der 1 cm Schwellenhöhe noch vergleichsweise leicht zu erreichen. Schwieriger wird die Schwellenlosigkeit bei Außentüren und insbesondere Fenstertüren, bei denen Anschlagdichtsysteme für die Dichtheit im Schwellenbereich eingesetzt werden.

Türdrücker in der neuen DIN 18040

Die DIN 18040 schreibt bisher für die Höhe von Türdrückern ein Maß von 85 cm vor. Dies sichert ab, dass der Türgriff auch vom Rollstuhl aus gut erreicht werden kann. Im neuen Entwurf ist diese Grundsatzregelung aufgehoben, als vertretbar gelten Maße zwischen 85 cm und 105 cm.

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Was steht eigentlich in der EN 17210

Die EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung – Funktionale Anforderungen“ ist eine internationale, europäische Norm, die Mindestanforderungen und Empfehlungen zum barrierefreien Bauen und eine barrierefreie nutzbare Umwelt vorgeben. Im Unterschied zur DIN 18040 geht es in diesem Werk vorwiegend um Schutzziele und Anforderungen, weniger um die praktische Ausführung. Insofern kommt die internationale DIN nicht ohne das nationale Regelwerk aus. Veröffentlicht wurde die Norm im August 2021.

Türgriffe müssen so angeordnet sein, dass sie auch vom Rollstuhl aus gut zu erreichen sind © AGDER, stock.adobe.com
Türgriffe müssen so angeordnet sein, dass sie auch vom Rollstuhl aus gut zu erreichen sind © AGDER, stock.adobe.com

Was ändert sich für Planer und Bauherr?

Als Bauherr eines barrierefreien Neubaus oder Umbaus ändert sich erst einmal recht wenig. Die Hauptaufgabe liebt beim Architekten, bzw. Planer, der die Änderungen in der DIN-Norm in seine Planung sowie in die Ausschreibung und Vergabe miteinarbeiten muss. Aktuell (Stand 02/ 2024) gelten ohnehin noch die bisherigen Vorgaben, mit einer Veröffentlichung der neuen Fassung ist jedoch im 1. Quartal 2024 zu rechnen.

DIN-Normen als Leitfaden für die Planung © blende11.photo, stock.adobe.com
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