Barrierefreie Orientierungshilfen

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Nicht nur bauliche Hindernisse wie Treppen, Bordsteinkanten oder enge Durchgänge schränken Menschen mit Behinderungen in ihrer Mobilität ein, Seh- und Hörbehinderte sind auf ein spezielles Orientierungssystem angewiesen, um sich frei und gefahrlos bewegen zu können. Die Grundregel lautet:

In einer barrierefrei gestalteten Umwelt müssen Informationen so übertragen werden, dass sie von allen Nutzern unabhängig von körperlicher und geistiger Verfassung verstanden werden können.

Grundsätzlich erfolgt die Übertragung von Informationen, die den Nutzer warnen, leiten oder ihm eine Orientierung geben, über drei Wege:

  • visuell – über das Sehen und Erkennen
  • auditiv – über das Hören und Verstehen
  • taktil – über das Ertasten und Erspüren

Barrierefreiheit nach dem Zwei-Sinne-Prinzip

Die DIN 18040 zur Gestaltung einer barrierefreien Umwelt bezieht sich nicht nur auf Menschen, die motorisch eingeschränkt und beispielsweise auf den Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind, sie schließt auch Menschen mit Sinnesbehinderungen ein. Eine Grundanforderung für die Gestaltung von öffentlich zugänglichen Gebäuden lautet, dass die Vermittlung von Informationen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen sollte. Gemeint ist damit, dass bei Ausfall einer der drei Sinne (Sehen, Hören, Tasten) die Informationsaufnahme durch die zwei anderen möglich sein muss.

Drückerfeld mit Brailleschrift © Kiryl Lis
Drückerfeld mit Brailleschrift © Kiryl Lis

Beispiel: Ein blinder Mensch kann einen Aufzug uneingeschränkt nutzen, wenn die Aufzugstasten zusätzlich in erhabener Brailleschrift, der offiziellen Blindenschrift, beschriftet sind und das erreichte Geschoss jeweils akustisch gemeldet wird. Der fehlende Sehsinn wird in diesem Fall also durch den Tast- und Hörsinn kompensiert.

Wichtig: Nur das Zwei-Sinne-Prinzip gewährleistet, dass ein sinnesbehinderter Mensch alle Informationen unabhängig von seiner Art der Sinnesbehinderung wahrnehmen kann.
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Formen von Orientierungshilfen

Orientierungshilfen dienen sowohl Menschen mit als auch ohne Behinderung dazu, innerhalb eines Gebäudes den richtigen Weg zu finden. Die Informationsübertragung sollte dabei sowohl visuell als auch taktil und akustisch erfolgen. Grundvoraussetzung für das mühelose Zurechtfinden innerhalb eines Gebäudes sind eindeutige Grundrisse, bei denen Aufzüge und Treppen für jeden gut und schnell auffindbar sind. Zusätzliche Erleichterungen bieten eine klare Geometrie der Räume und des Wegenetzes im Gebäudeinneren und eine eindeutige und auf das Wesentliche reduzierte Möblierung. Sollen Orientierungshilfen für alle Nutzer, das heißt auch für Menschen mit Behinderungen, wahrnehmbar sein, gelten bestimmte Anforderungen:

Schilder und Braille kombiniert mit einer akustischen Klingel an Eingangstür © malazoniia, stock.adobe.com
Schilder und Braille kombiniert mit einer akustischen Klingel an Eingangstür © malazoniia, stock.adobe.com

Visuelle Orientierungshilfen

Vor allem Schilder und Beschriftungen sind es, die an einem unbekannten Ort zur Orientierung genutzt werden. Unterschiedliche Faktoren beeinflussen, ob eine Beschilderung auch von einem Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen erkannt und verstanden werden kann. Unverzichtbar ist die Auswahl einer klaren, schnörkellosen Schrift und unmissverständlicher Piktogramme, die durch einen guten Hell-Dunkel-Kontrast zwischen Untergrund und Schrift klar lesbar und erkennbar sind. Die Schrift muss ausreichend groß sein, auch in Abhängigkeit vom Abstand des Betrachters. Schriftzeichen und Symbole sollten zusätzlich in Blindenschrift, der sogenannten Brailleschrift ausgeführt sein. Richtungsänderungen und Weghinweise können innerhalb von Gebäuden auch im Bodenbelag durch Symbole in einer Kontrastfarbe zum Fußbodenbelag angelegt werden.

Bodenleitsysteme für Sehbehinderte dient zur Orientierung © zlikovec, stock.adobe.com
Bodenleitsysteme für Sehbehinderte dient zur Orientierung © zlikovec, stock.adobe.com

Taktile Orientierungshilfen

Informationen können auch durch Tasten und Bewegungen wahrgenommen werden. Unterstützung bei der taktilen Raumerkennung bieten unterschiedlich beschaffene Oberflächen und Materialien, die z. B. im Bodenbelag auf Gefahrenquellen, Richtungsänderungen oder Eingänge hinweisen. Gerade für Menschen, die auf den Blindenstock angewiesen sind, ist ein Leitsystem am Boden nützlich. Handläufe, die Menschen an der Wand entlang durch ein Gebäude führen und gleichzeitig ertastbare Informationen bieten, sind ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme, von der sowohl Sehbehinderte als auch Menschen im hohen Lebensalter profitieren.

Die Aktustik (Lautsprecher) über dem Lichtzeichen der Ampel signalisiert sehbehinderten Menschen die Ampelschaltung © madrolly, stock.adobe.com
Die Aktustik (Lautsprecher) über dem Lichtzeichen der Ampel signalisiert sehbehinderten Menschen die Ampelschaltung © madrolly, stock.adobe.com

Akustische Orientierungshilfen

Akustische Durchsagen, die Informationen hörbar machen, sind insbesondere für Sehbehinderte wichtig. Hierzu gehören die Ansage des jeweils erreichten Stockwerks im Aufzug und gut hörbare Durchsagen in Nahverkehrsmitteln, aber auch der akustische Aufruf von Wartenummern in einer Behörde. Die Wahrnehmbarkeit von akustischen Informationen wird dabei wesentlich von der Raumgeometrie und den eingesetzten Ausbaumaterialien für Wände und Böden beeinflusst. Lochdecken, schallschluckende Wandbekleidungen und Möbel können die Akustik im Raum verbessern, sodass wichtige akustische Hinweise besser wahrgenommen werden.

Smarthome: Intelligente Steuerung für leichte Handhabung auch bei körperlichen Beeinträchtigungen © Kitreel, stock.adobe.com
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