Treppenlift: Service, Garantie und Wartung
Ein Treppenlift ist eine technische Installation und muss als solche regelmäßig gewartet werden, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Bei der Wartung können kleinere Funktionsstörungen oder Defekte entdeckt und rasch beseitigt werden. Durchgeführt werden die Wartungsarbeiten von einem Servicetechniker, der bei Ihnen vorbeikommt, um Ihren Treppenlift gründlich zu prüfen. Der Techniker kontrolliert alle Teile auf einwandfreie Funktion, reinigt die Führungsschiene und das Gerät und tauscht die Verschleißteile aus.
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Die Wartung findet üblicherweise einmal pro Jahr statt und kann über einen entsprechenden Wartungsvertrag schon beim Kauf des Lifts vereinbart werden. Die jährlichen Wartungskosten betragen in der Regel zwischen 100 und 200 Euro, und meist sind Fremdfirmen dabei günstiger als der Service durch den Hersteller. Bei neuen Treppenliften ist die erste Wartung in aller Regel kostenlos, da sie noch in der Gewährleistungszeit stattfindet.
Damit Ihr Lift immer einwandfrei funktioniert und Sie damit stets sicher fahren, sollten Sie beim Abschließen des Servicevertrags darauf achten, dass die folgenden Leistungen im Vertrag aufgeführt sind:
- technische Überprüfung/Kontrolle der Elektronik (dazu gehören Antrieb, Steuerung, Fernsteuerungen, Sicherungen und Akku),
- technische Überprüfung/Kontrolle und gegebenenfalls Austausch aller Verschleißteile,
- Überprüfung und Reinigung der Bedienelemente sowie
- Überprüfung und Reinigung von Sitz, Fußstütze und Lehnen.
Nachdem die Wartungsarbeiten abgeschlossen sind, bekommen Sie vom Servicetechniker ein schriftliches Protokoll. Dieses sollten Sie bei den anderen Unterlagen für Ihren Treppenlift ablegen, denn so können Sie jederzeit nachweisen, dass die Wartungen ordnungsgemäß und in den vorgeschriebenen Abständen durchgeführt wurden. Das ist etwa dann wichtig, wenn Sie Gewährleistungen oder die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen oder Ihren Treppenlift später weiterverkaufen möchten.
Gewährleistung ist Verbraucherrecht
Wenn Sie einen neuen Treppenlift kaufen, haben Sie laut Gesetzgeber 24 Monate Anspruch auf Gewährleistung des Lieferanten. Das bedeutet: Treten innerhalb dieser zwei Jahre Mängel auf, müssen diese kostenlos nachgebessert werden. Dabei gibt es jedoch eine Einschränkung: Wird der Mangel erst nach sechs Monaten oder später entdeckt, müssen Sie als Kunde nachweisen, dass er schon bei der Lieferung vorlag. Dieser Umstand wird auch als Beweislast bezeichnet.
Anders ist das bei Fehlern und Funktionsstörungen, die schon in den ersten Wochen bzw. Monaten nach der Installation auftreten: Hier haben Sie einen uneingeschränkten Anspruch auf die kostenlose Nachbesserung.
Nicht nur bei neuen Treppenliften, sondern auch bei gebrauchten Geräten haben Sie einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch, sofern Sie den Lift bei einem autorisierten Händler erworben haben. Allerdings ist die Gewährleistungsdauer bei gebrauchten Treppenliften auf 12 Monate beschränkt.
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Die Garantie ist ein Versprechen des Herstellers
Für die Gewährleistung steht der Lieferant ein, während die Garantie ein freiwilliges Versprechen des Herstellers darstellt. In aller Regel geben die Hersteller eine Garantie auf ihre Produkte, um zu signalisieren, dass sie von deren Qualität überzeugt sind und dieses Vertrauen auch an die Kunden weitergeben möchten. Geregelt wird die Garantie durch den Kaufvertrag: Darin steht, auf welche Teile und Funktionen der Hersteller wie lange Garantie gibt. Vielfach wird auch die regelmäßige und ordnungsgemäße Wartung durch einen Fachbetrieb als Voraussetzung für eventuelle Garantieleistungen angegeben. Die Garantie können Sie beispielsweise dann in Anspruch nehmen, wenn bei der normalen Nutzung des Treppenliftes ein Verschleißteil ausfällt. Der Hersteller übernimmt in diesem Fall die Kosten für das Ersatzteil und dessen Austausch.
Wartung und Service bei einem gemieteten Treppenlift
Wenn Sie den Treppenlift nicht kaufen, sondern mieten, achten Sie genau auf die vertraglichen Bedingungen für Serviceleistungen. Sie können auch Ihren Berater bitten, diese mit Ihnen gemeinsam zu prüfen und Ihnen gegebenenfalls die Vertragsklauseln zu erklären. Denn hier gibt es Unterschiede: So bieten manche Anbieter einen sogenannten Full Service für ihre Kunden, der für die gesamte Mietdauer die Übernahme von Reparatur- und Wartungskosten umfasst. Andere bieten den Service nur für einen begrenzten Zeitraum, etwa für ein Jahr oder 24 Monate. Der Full-Service-Vertrag ist also umso vorteilhafter, je länger Sie den Treppenlift mieten wollen. Sprechen Sie Ihren Treppenlift-Berater darauf an und fragen Sie gezielt nach dem Full Service, wenn eine lange Mietdauer geplant ist.
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