Treppenlift Leasing

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Treppenlift-Leasing – eine Finanzierungsmöglichkeit für besondere Ansprüche

Leasing ist eine weitere Option, einen Treppenlift anzuschaffen, ohne den gesamten Kaufpreis schon bei Vertragsabschluss aufbringen bzw. finanzieren zu müssen. Auf den ersten Blick unterscheidet sich das Treppenlift-Leasing kaum von der Möglichkeit, einen Lift zu mieten, statt ihn zu kaufen. Doch es gibt einige Unterschiede, die das Leasing für manche Kunden zu einer attraktiven Alternative machen und mit der Sie den Lift unterm Strich günstiger bekommen als durch einen Mietvertrag. Allerdings ist Leasing nicht bei allen Anbietern bzw. Hersteller von Treppenliften möglich.

Leasing © Zerbor, stock.adobe.com
Leasing © Zerbor, stock.adobe.com

Die Unterschiede zwischen Leasing und Miete

Bei einem gemieteten Treppenlift erwerben Sie das Nutzungsrecht an dem Gerät für die Dauer der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit. Während dieser Zeit können Sie also den Treppenlift frei nach Ihren Wünschen und Ihrem Bedarf nutzen. Ist die Mietzeit abgelaufen, haben Sie als Mieter einen Anspruch auf die kostenfreie Rückgabe des Lifts. Die Gesamtkosten bei der Treppenlift-Miete umfassen die vom Hersteller geforderte Anzahlungssumme sowie die monatlichen Mietgebühren, mit denen in aller Regel auch die Wartungs- und Reparaturkosten abgegolten sind. Wenn die Mietzeit abgelaufen ist, geben Sie den Treppenlift zurück an den Verleiher. Es ist üblicherweise nicht vorgesehen, dass der Mieter das Gerät nach dem Ende der Mietzeit übernimmt.

Eine besondere oder kurvige Installation kann schnell teuer werden © andreaobzerova, stock.adobe.com
Eine besondere oder kurvige Installation kann schnell teuer werden © andreaobzerova, stock.adobe.com

Beim Leasing ist das ein wenig anders. Hierbei wird die Leasingdauer im Vertrag festgeschrieben, und wenn Sie den Leasingvertrag vorher kündigen wollen, ist das entweder gar nicht oder nur gegen Zahlung einer Extragebühr möglich. Nach Ablauf der Leasingzeit können Sie den Treppenlift dann wahlweise wie ein gemietetes Gerät zurückgeben, oder Sie erwerben ihn zum sogenannten Restwert. Eine dritte Möglichkeit ist, den geleasten Lift durch einen neuen zu ersetzen und für diesen einen neuen Leasingvertrag abzuschließen.

Beim Leasing tragen Sie als Leasingnehmer die Kosten für Wartungen und eventuelle Reparaturen selbst. Außerdem beinhalten Leasingverträge auch Zinsen auf den Kaufpreis. Daher ist es gut möglich, dass die Gesamtkosten über die Laufzeit deutlich höher sind als der reguläre Kaufpreis des Treppenliftes. Das gilt vor allem dann, wenn Sie nach Ablauf der Leasingzeit den Lift zum Restwert übernehmen möchten.

Sinnvoll ist das Treppenlift-Leasing vor allem für Unternehmen, die einen Treppenlift einbauen lassen möchten, um für ihre Mitarbeiter mit Behinderungen barrierefreie Arbeitsplätze bzw. Zugänge zu schaffen. In diesem Fall kann das Unternehmen die monatlichen Leasing-Gebühren als laufende Kosten verbuchen, während die steuerliche Absetzung von Mietgebühren für einen Treppenlift nicht immer oder nur mit erhöhtem Aufwand möglich ist.

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Was lohnt sich mehr: Miete oder Leasing?

Um herauszufinden, welche der beiden Optionen für Sie günstiger ist, beantworten Sie für sich die folgenden Fragen:

  • Brauche ich den geplanten Treppenlift nur vorübergehend, also für eine kurze bzw. klar begrenzte Zeit?
  • Soll im Vertrag geregelt sein, dass die Wartungs- und Reparaturkosten bereits in den monatlichen Gebühren enthalten sind?
  • Will ich auf Wunsch auch vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen können?
  • Soll der Vertrag möglichst einfach und klar verständlich sein?
  • Lege ich Wert darauf, dass die Gesamtkosten für den Treppenlift auch bei einem Ratenkaufnoch geringer sind als der reguläre Kaufpreis?

Beantworten Sie eine oder mehrere der aufgeführten Fragen mit „Ja“, dann ist es für Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit sinnvoller, den Treppenlift zu mieten und so von den Freiräumen und der Flexibilität des Mietgeschäfts zu profitieren. Legen Sie jedoch gesteigerten Wert auf die Option, in regelmäßigen Abständen das neueste Treppenliftmodell zu bekommen oder die Mobilitätshilfe in der Buchhaltung als Geschäftsausgabe zu verbuchen, dann stellt Leasing die bessere Alternative für Sie dar.

Beachten Sie beim Leasing die Kostentreiber

Wie bei Kauf oder Miete eines Treppenlifts sind die Gesamtkosten auch beim Leasing vom Liftmodell Ihrer Wahl sowie den individuellen baulichen Gegebenheiten abhängig. Ein Sitzlift über eine Etage für eine gerade verlaufende Treppe ist beim Leasing also ebenfalls die günstigste Variante. Dagegen steigen die Kosten bei komplizierten Treppenverläufen (z. B. Kurven oder Zwischenetagen), da hierbei die Führungsschiene maßgefertigt werden muss und Sie als Kunde die Kosten für die individuelle Anpassung tragen. Das gleiche gilt bei der technischen Ausstattung des Lifts, zum Beispiel, wenn Sie Sonderwünsche haben, die der Anbieter für Sie umsetzen soll.

Kosten im Blick behalten © eyetronic, stock.adobe.com
Kosten im Blick behalten © eyetronic, stock.adobe.com

Die Zinsen sind schließlich ein weiteres wichtiges Detail, über das Sie im Vorfeld nachdenken und das Sie bei allen Vergleichen berücksichtigen sollten. Einen guten Anhaltspunkt bekommen Sie, wenn Sie sich auch von Ihrer Hausbank ein Angebot zu deren Zinssatz unterbreiten lassen. Beim Leasing werden die Zinsen über die komplette Vertrags- bzw. Laufzeit fällig – und anders als bei einem Bankkredithaben Sie beim Leasing im Regelfall keine Möglichkeit, Ihre Zahlungsverpflichtung durch das Leisten von Sondertilgungen schon früher zu erfüllen.

Treppenlift können Sie Zuschüsse und Fördermittel beantragen und bekommen, zum Beispiel von der Pflegeversicherung. Zum Thema „Zuschüsse und Förderungen“ stellen wir Ihnen viele weiterführende Informationen und Details in einem separaten Artikel zur Verfügung.
Treppenlift mieten © Butch, stock.adobe.com
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