Normen für Planung, Einbau und Sicherheit von Treppenliften
Treppenlifte sind technische Einrichtungen, die bestimmte gesetzliche Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Das sind in Deutschland vor allem die Vorgaben des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und die Maschinenverordnung. Diese sollen sicherstellen, dass nur solche Treppenlifte vertrieben und installiert werden, die den strengen deutschen und europäischen Sicherheitsvorgaben entsprechen.
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Erkennbar ist das auch für Laien am CE-Kennzeichen, wobei dieses keine weiteren Rückschlüsse auf die Qualität oder zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht. Wenn jedoch zusätzlich zum CE- auch ein GS-Zeichen oder TÜV-Prüfsiegel vorliegt, hat der Hersteller zusätzlich das Modell freiwillig unabhängig prüfen lassen.
Als Kunde können Sie sich bei einem in Deutschland ansässigen Treppenlift-Anbieter generell darauf verlassen, dass die geltenden Normen und Vorschriften eingehalten werden. Doch da ein Treppenlift eine kostenintensive und technisch anspruchsvolle Anschaffung darstellt, sollten Sie sich zumindest ein wenig mit der Materie beschäftigen, um sich auf ein Gespräch mit einem Anbieter optimal vorzubereiten oder die Angaben in einem Angebot nachvollziehen zu können.
DIN 18065 – Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln, Hauptmaße
In dieser grundlegenden Baunorm werden Begriffe, Messregeln, Maße und Toleranzen für Treppen festgelegt. So finden sich darin etwa Mindestbreiten für Laufwege, Lauflinien und brandschutzrechtliche Vorgaben, die sowohl beim Neu- als auch beim Umbau (etwa für einen Treppenlift) zu beachten sind.
Die Norm legt Mindestbreiten für Laufwege, etwa im Treppenhaus, fest. Sie unterscheidet dabei zwischen kleineren Wohngebäuden mit zwei oder weniger Wohnungen und Gebäuden im Allgemeinen, für die strengere Anforderungen gelten. Einbauten innerhalb einer geschlossenen Wohnung, etwa bei Maisonette-Wohnungen, werden wie Wohngebäude mit zwei oder weniger Wohnungen betrachtet.
Wohngebäude mit zwei oder weniger Wohnungen/innerhalb von Wohnungen (DIN 18065 : 2020 – 08)
Art der Treppe | Nutzbare Mindestlaufbreite |
---|---|
baurechtlich notwendige Treppe | 80 cm |
nicht notwendige, zusätzliche Treppe | 50 cm |
Gebäude im Allgemeinen
Art der Treppe | Nutzbare Mindestlaufbreite |
---|---|
baurechtlich notwendige Treppe | 100 cm |
nicht notwendige, zusätzliche Treppe | 50 cm |
Eine notwendige Treppe ist für jedes nicht ebenerdig gelegene Geschoss im Baurecht vorgeschrieben. Über sie wird standardmäßig der Zugang zu den auf der Etage befindlichen Wohnungen ermöglicht, und im Falle eines Notfalls (etwa bei einem Brand) dient sie als erster Rettungs- und Fluchtweg. Aus diesen Gründen schreibt das Baurecht bei notwendigen Treppen eine größere Mindestbreite vor, als sie bei zusätzlichen Treppen erforderlich ist.
Die nutzbare Mindestlaufbreite darf auch durch den nachträglichen Einbau eines Treppenliftes nicht (dauerhaft) unterschritten werden. Um dennoch auch in schmal geschnittenen Treppenhäusern einen solchen Treppenlift installieren und betreiben zu können, bieten viele Hersteller Modelle mit Klappmechanismus an, bei denen die Plattform nach Benutzung platzsparend hochgeklappt werden kann, um die Laufwege nicht zu verstellen.
Die Mindestlaufbreite ist nicht zu verwechseln mit der Treppenlaufbreite: Diese umfasst die gesamte Breite der Treppenfläche, also auch das Geländer, während die Mindestlaufbreite die tatsächlich für die Bewohner nutzbare Treppenfläche beschreibt.
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DIN 18040 – Barrierefreies Bauen
Eine weitere – und die wichtigste – Norm ist die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“, die in drei Teile aufgeteilt ist. DIN 18040 Teil 1 stellt Regeln für barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden auf, Teil 2 der DIN-Norm macht Vorgaben für private Wohngebäude. So wird etwa in DIN 18040-2 (Flächen, Platzbedarf) festgelegt, dass Verkehrs- und Bewegungsflächen jeweils an den Personen bemessen werden müssen, die den größten Flächenbedarf aufweisen. Das sind Rollstuhlfahrer sowie Menschen, die auf Gehhilfen wie Rollatoren oder Armstützen angewiesen sind. Für diese gelten folgende Mindestbreiten und -längen bei Verkehrsflächen:
Verkehrsflächen | Mindestbreite | Mindestlänge |
---|---|---|
Rollstuhlfahrer | 150 cm | 150 cm |
Nutzer von Armstützen (Krücken) | 90 cm | 70 cm |
Nutzer von Rollatoren | 80 cm | 100 cm |
Diese Zahlen und Vorgaben sind etwa dann von Bedeutung, wenn geprüft werden muss, ob ein Treppenabsatz genügend Platz bietet, um ihn mit einem Treppenlift anzufahren.
Bei Bewegungsflächen ohne Richtungsänderung werden hingegen mindestens 120 cm Breite und 120 cm Länge als Mindestvorgabe definiert. Das ist für die Größe der Transportplattform von Relevanz.
Weitere relevante Normen für Treppenlifte
Zusätzlich zu den genannten Baunormen gibt es eine Reihe weiterer Normen, die bei der Planung und Installation von Treppenliften berücksichtigt werden müssen. Das ist zum einen die DIN EN 81-40 – Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Spezielle Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 40: Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn für Personen mit Behinderungen.
In dieser Norm werden Sicherheitsanforderungen für:
- Bau,
- Herstellung,
- Einbau,
- Wartung und
- Demontage
von elektrisch angetriebenen Treppenschrägaufzügen definiert, die in einem Gebäudeteil wie dem Treppenhaus montiert werden, sich auf einer schrägen Ebene bewegen und die zur Nutzung durch Menschen mit Behinderungen vorgesehen sind.
Die DIN EN 81-70 – Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen – ist grundsätzlich verbindlich, wenn die Aufzuganlage entsprechend der Landesbauordnung als „barrierefrei“ und/oder „rollstuhlgerecht“ ausgeführt werden soll. Für einen Treppenlift in einer Privatwohnung ist diese Norm daher nicht maßgeblich. Sie ist jedoch zu beachten, wenn etwa ein Treppenlift in einem gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus eingebaut werden soll.
Bei ISO 9386-2 – Kraftbetriebene Hebebühnen für Personen mit eingeschränkter Mobilität – Regeln für Sicherheit, Maße und Betrieb ist Teil 2 von Bedeutung, in dem Vorgaben für „kraftbetriebene Treppenlifte, die sich in einer geneigten Ebene bewegen, für Sitzende, Stehende und Rollstuhlbenutzer“ definiert werden. Teil 1 beschäftigt sich mit Hebebühnen mit senkrechtem Hub und gilt daher nur für Hub- und Plattformlifte.
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Wie kann ich sicher sein, dass ein Treppenlift den Normen entspricht?
Alle in Deutschland vertriebenen Treppenlifte müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen und dürfen nur gemäß den Bauvorschriften montiert werden. Dennoch sollten Sie, sofern Sie in einem Mehrfamilienhaus einen Treppenlift für sich installieren lassen wollen, sich von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Schriftform bestätigen lassen, dass der Einbau rechtmäßig ist.
An jedem Treppenlift muss vom Hersteller ein standardisiertes Typenschild angebracht werden, auf dem unter anderem Sicherheitsmerkmale und Zulassungen für den deutschen Markt dokumentiert werden (zu erkennen am CE-Zeichen). Neben diesem finden Sie das Baujahr, die Seriennummer des Liftes, Angaben zur maximal zulässigen Zuladung und der Gesamttragfähigkeit des Treppenliftes sowie die Kontaktdaten des Herstellers.
Kurz gesagt: Bei einem in Deutschland vertriebenen Treppenlift können Sie sicher sein, dass dieser allen Vorschriften entspricht. Dazu können Anbieter von Treppenliften ihre Modelle im offiziellen Hilfsmittelkatalog nach EN ISO 9999 (Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen – Klassifikation und Terminologie) aufnehmen lassen, was ein zusätzliches Qualitätskriterium darstellt.
Sie können online in der Datenbank Rehadat, die vom Institut für deutsche Wirtschaft gepflegt wird, überprüfen, welche Modelle gelistet sind: Treppenlifte mit Sitz finden Sie im Bereich 18 30 10 und Treppenplattformlifte im Bereich 18 30 11.
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