Treppenlift Fördermittel

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Diese Zuschüsse können Sie für Ihren Treppenlift bekommen

Die Kosten für einen Treppenlift können mehrere tausend Euro bis in den fünfstelligen Bereich betragen. Vor allem bei Sondermodellen oder einem komplizierten Treppenverlauf kann der Preis sogar die Grenze von 10.000 Euro übersteigen. Falls Sie diese Kosten nicht alleine aufbringen können, stehen Ihnen jedoch verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, Zuschüsse für den Treppenlift zu erhalten, sodass Sie auf die benötigte Mobilitätshilfe nicht verzichten müssen.

Fördermittel nutzen © Stockfotos-MG, stock.adobe.com
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Mehrere Träger gewähren Zuschüsse für Treppenlifte. Welcher für Sie in Frage kommt und wie hoch der Zuschuss ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Es gibt stets bestimmte Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um überhaupt eine Förderung zu erhalten. Unter Umständen sind Sie bei mehreren Trägern förderungsberechtigt und können von diesen finanzielle Unterstützung beantragen.

Diese Träger können Zuschüsse gewähren:

  • Berufsgenossenschaft
  • Pflegeversicherung
  • KfW
  • Agentur für Arbeit
  • Sozialamt
  • Integrationsamt
  • Deutsche Rentenversicherung sowie
  • regionale Fördermittel

Für Kriegsopfer und Unfallgeschädigte sowie nach Wehrdienstverletzungen bestehen weitere Möglichkeiten der Förderung. Außerdem können Sie die Kosten für Ihren Treppenlift in der Steuererklärung geltend machen und damit Ihre Steuerlast verringern.

Pflegekostenzuschuss nutzen © agenturfotografin, stock.adobe.com
Pflegekostenzuschuss nutzen © agenturfotografin, stock.adobe.com

Der Pflegekostenzuschuss der staatlichen Pflegeversicherung

Wenn Sie Ihre Wohnung bzw. das Treppenhaus barrierefrei umbauen, können Sie bei der Pflegeversicherung einen sogenannten Pflegekostenzuschuss beantragen. Um diese finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Sie allerdings zuerst Ihre Bedürftigkeit nachweisen. Das geschieht durch den Nachweis eines Pflegegrades, welchen Pflegegrad Sie haben, spielt jedoch keine Rolle. Als im Jahr 2015 das Pflegestärkungsgesetz eingeführt wurde, wurde die maximale Höhe des Pflegekostenzuschusses auf 4.000 Euro pro Person angehoben. Die Leistung ist jedoch nachrangig, das heißt, Sie bekommen den Zuschuss nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger Kosten für den Treppenlift übernimmt. Sie können jedoch bis zu 16.000 Euro erhalten, wenn vier Personen in Ihrem Haushalt leben und sie die Zuschüsse für alle vier zusammenlegen.

Beantragt wird der Pflegekostenzuschuss bei der Pflegeversicherung. Ein formloser Antrag genügt; Sie bekommen dann ein Formular zugesendet, das Sie ausfüllen und mit Unterschrift an die Pflegeversicherung zurückschicken müssen. Der Treppenlift-Berater kann Sie dabei unterstützen und hilft Ihnen gern beim Ausfüllen.

Die Berufsgenossenschaft hilft bei Berufskrankheiten und nach Arbeitsunfällen

Wenn Sie den Treppenlift wegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls brauchen (dazu zählen auch Unfälle auf dem Weg zur oder dem Rückweg von der Arbeitsstelle), springt Ihre zuständige Berufsgenossenschaft ein und übernimmt die kompletten die Kosten für den Treppenlift. Damit wollen die Berufsgenossenschaften den Betroffenen weiterhin die Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben ermöglichen.

Kostenkalkulation © detailblick-foto, stock.adobe.com
Kostenkalkulation © detailblick-foto, stock.adobe.com

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert altersgerechte Umbauten

Die staatliche Förderbank KfW vergibt unterschiedliche Investitionszuschüsse und Sonderkredite. So gibt es ein KfW-Programm namens „455-B – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (Stand 02/2024: aktuell stillgelegt), das sich mit 10 Prozent (bzw. maximal 5.000 Euro) pro Wohneinheit an förderfähigen Investitionskosten beteiligt. Förderfähig sind Umbauten bzw. Umbaumaßnahmen, deren Zweck es ist, Barrieren in Wohnräumen zu reduzieren, um für die Bewohner eine altersgerechte Wohnumgebung zu schaffen.

Den KfW-Zuschuss können sowohl private Hausbesitzer als auch Wohnungsgenossenschaften und Mieter erhalten. Den Antrag stellen Sie direkt bei der KfW, und zwar schon vor Beginn der Bau- bzw. Umbaumaßnahmen. Nur dann gelten Sie als förderberechtigt.

Eine weitere Möglichkeit bietet Ihnen das KfW-Programm „159 – Altersgerecht Umbauen“. Auch hierdurch können Kosten für Treppenlifte bezuschusst werden. Dieses Programm ist kein Investitionszuschuss, sondern ein staatliches Darlehen mit attraktiven Sonderkonditionen und Zinsvergünstigungen. Sie können damit ab einem niedrigen effektiven Zinssatz den Kauf Ihres Treppenliftes komplett finanzieren – bei geringen Ratendurch lange Laufzeiten. Die Rückzahlung lässt sich daher sehr komfortabel gestalten.

Den oben beschriebenen Investitionszuschuss der KfW können Sie zusätzlich in Anspruch nehmen und so die Gesamtkosten nochmals reduzieren. Antrags- bzw. förderberechtigt sind bei diesem Modell sowohl Haus- und Wohnungsbesitzer als auch Mieter, die eine barrierereduzierte oder barrierefreie Wohnung schaffen möchten.

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Unterstützung vor Ort durch regionale Förderprogramme

In manchen Bundesländern gibt es regionale Förderprogramme, bei denen Sie zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse beim Kauf eines Treppenlifts erhalten können. Die angebotenen Förderprodukte variieren in Konditionen und Förderhöhe, häufig lauen die Programme zu einem bestimmten Zeitpunkt aus oder werden abgespeckt. Einen Überblick über aktuelle Förderungen für barrierefreies Bauen oder umbauen sind durch eine Suche bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder beim Bundesverband Barrierefrei e. V. zu finden.

Um eine genaue Auskunft zu bekommen, können Sie sich zusätzlich an das Versorgungsamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist wenden und sich dort über die aktuellen Fördermöglichkeiten und deren Rahmenbedingungen, z. B. Fördergrenzen, informieren und beraten lassen.

Unterstützung von der Agentur für Arbeit

Wenn Ihre Pflegeversicherung keine Zahlungen für den Treppenlift leistet, können Sie die Kostenübernahme bei der Agentur für Arbeit beantragen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie gegenüber Ihrer Rentenversicherung keinerlei Ansprüche haben. Ein solcher Anspruch besteht grundsätzlich, wenn Sie 15 Jahre lang oder länger in die Rentenkasse einbezahlt haben.

Eingliederungszuschuss von der Agentur für Arbeit für Arbeitgeber

Mit dem Eingliederungszuschuss (EGZ) unterstützt die Agentur für Arbeit Unternehmen und Betriebe, die offene Stellen mit behinderten Mitarbeitern besetzen wollen. Der Zuschuss wird online beantragt, die Agentur für Arbeit bietet außerdem eine Beratung zu den möglichen Förderungen an.

Tipp:
Gesetzliche Grundlage ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG).

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie eine Behinderung haben und eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten, für die Sie einen Treppenlift brauchen, können Sie finanzielle Zuschüsse von der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Dasselbe gilt, wenn der Lift bzw. die Umbaumaßnahme erforderlich ist, damit Sie nach einer Verletzung oder Krankheit wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder eine andere Stelle antreten können. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Sie mindestens 15 Jahre lang Beitragszahlungen in die Rentenversicherung geleistet haben. Günstige Bedingungen für den Zuschuss liegen etwa dann vor, wenn ein Lift eingebaut werden muss, weil Ihr Arbeitsplatz nicht ins Erdgeschoss verlegt werden kann.

Senioren stellen Antrag bei der Rentenversicherung © Ingo Bartussek, stock.adobe.com
Senioren stellen Antrag bei der Rentenversicherung © Ingo Bartussek, stock.adobe.com

Das Sozialamt zahlt, wenn kein anderer Träger den Treppenlift bezuschusst

Oft ist das Sozialamt die letzte Chance, wenn kein anderer Förderträger sich an den Kosten für den Treppenlift beteiligt. In diesem Fall kann das Sozialamt zumindest einen Teil der Gesamtkosten übernehmen – allerdings nur dann, wenn Sie die Kosten nachweislich nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Um diesen Nachweis zu führen, müssen Sie dem Sozialamt genau Auskunft über Ihre finanzielle Situation geben. Das Amt wird Ihre Angaben nachprüfen und auf dieser Grundlage über die Kostenbeteiligung entscheiden.

Ihre Chancen auf einen positiven Bescheid sind generell höher, wenn Sie den Treppenlift langfristig bzw. auf Dauer nutzen werden. Und weil das Sozialamt generell keinen Luxus, sondern eine Grundversorgung bzw. die wirtschaftlichste Lösung fördert, müssen Sie sich in diesem Fall für den günstigsten geeigneten Treppenlift und den günstigsten Anbieter entscheiden.

Förderungen durch das Integrationsamt und den Arbeitgeber

Arbeitgeber, die einen Treppenlift für Mitarbeiter mit Behinderung einbauen lassen möchten, können dafür Zuschüsse vom Integrationsamt bekommen. Dieses Amt ist zuständig für die Verwaltung der Ausgleichsabgaben von Arbeitgebern, die nicht die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Anzahl von Schwerbehinderten beschäftigen.

Diese Ausgleichzahlungen kommen dann Arbeitgebern zu Gute, bei denen mehr Menschen mit schweren Behinderungen tätig sind. Die Fördersumme beträgt üblicherweise 80 Prozent der Kosten für den kompletten Treppenlift, also Lift und Umbaumaßnahmen. In zahlreichen Fällen werden die Kosten auch voll übernommen. Ob die volle Kostendeckung begründet ist, wird von Fall zu Fall geprüft und durch das Amt entschieden.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Integrationsamt Kosten für den Treppenlift übernimmt:

  • Kein vorrangiger Förderträger (z. B. die Unfallversicherung) ist zuständig.
  • Der Arbeitnehmer ist entweder schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt.
  • Es liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Ihr zuständiges Integrationsamt finden Sie unter: www.integrationsaemter.de/kontakt

TIPP

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Besondere Fälle öffnen weitere Fördermöglichkeiten

Wenn Sie wegen eines Unfalls, an dem Sie keine Schuld tragen, zeitweise oder auf Dauer schwerbehindert geworden sind, haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bzw. Unfallverursachers die Kosten für den Treppenlift übernimmt. Sie müssen dazu lediglich nachweisen, dass der Einbau des Treppenlifts zwingend notwendig ist, damit Sie auch in Zukunft Ihren Beruf ausüben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Wenn Sie infolge des Wehrdienstes schwerbehindert geworden oder als Kriegsopfer anerkannt sind, können Sie Unterstützungsleistungen und Förderungen vom Landeswohlfahrtverband, der Hauptfürsorgestelle oder dem Verband der Kriegsversehrten erhalten.

Den Treppenlift von der Steuer absetzen

Die gesamten Kosten für einen Treppenlift können unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuer abgesetzt werden. Nach einem Urteil des BFH aus dem Jahr 2014 reicht ein normales ärztliches Gutachten über die medizinische Notwendigkeit aus .

Achtung: Die Kosten können nur im Jahr der Anschaffung und in volle Summe berücksichtigt werden. Wird ein Treppenlift über mehrere Jahre finanziert, ist eine Anrechnung auf die Steuerlast nicht möglich (Aktenzeichen VI R 36/15).

Weitere außergewöhnliche Belastungen, die Sie steuerlich geltend machen können, sind Krankheitskosten, sofern sie – in Anhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen – das zumutbare Maß überschreiten. Die entsprechenden Steuervergünstigungen können Sie auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits Zuschüsse von einem oder mehreren Trägern (z. B. der Rentenversicherung) beantragt oder erhalten haben.

Der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag bietet Ihnen eine weitere Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu senken und sich so die Finanzierung des Treppenlifts zu erleichtern. Geltend machen können Sie den Behinderten-Pauschbetrag in Ihrer jährlichen Steuererklärung. Die Höhe des Pauschbetrags ist abhängig vom Grad der Behinderung, im § 33b Abs. 3 Einkommensteuergesetz hinterlegt und beträgt aktuell 7.400 Euro bei 100 % (Stand 02/2024).

Tipp: Um mehr Details zur Antragstellung oder zu Steuersparmöglichkeiten für Ihren individuellen Fall zu bekommen, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater oder an ein Lohnsteuerbüro in Ihrer Nähe und lassen sich von einem Experten beraten.

Kosten für einen Sitzlift genau prüfen und vergleichen © eyetronic, stock.adobe.com
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