Wann ist eine Immobilie barrierefrei?
Eine barrierefreie Immobilie, die von körperlich eingeschränkten Personen selbständig nutzbar ist, muss verschiedene Kennzeichen aufweisen wie sie auch in der DIN 18040 genannt sind. Dazu gehört ein barrierefreier Zugang zum Haus und zu allen Räumen sowohl innerhalb einer Ebene wie auch über die Geschosse hinweg. Ebenfalls müssen die Einrichtungen in Küche und Bad so gestaltet sein, dass sie bei körperlichen Beeinträchtigungen und auch vom Rollstuhl aus bedient und genutzt werden können.
Wichtige Grundvoraussetzung für die Barrierefreiheit sind ausreichend Bewegungsflächen zum Rangieren und Wenden in allen Räumen sowie Türen mit einer lichten Breite von mindestens 90 cm – Dies ist die Voraussetzung, dass sie auch mit dem Rollstuhl durchquert werden können. Armaturen, Fenstergriffe und andere Bedienelemente müssen gut erreichbar und mit wenig Kraftaufwand zu bedienen sein. Liegt eine Hör- oder Sehbehinderung vor, sind Orientierungshilfen erforderlich, die je nach Bedarf auditiv, taktil oder visuell beim Zurechtfinden im Haus oder der Wohnung unterstützen. Ein Ambient Assisted Living System (AALS) hilft Senioren und behinderten Menschen mit smarter Steuerung und Sensoren bei der Bewältigung des Alltags.
Der Staat unterstützt die barrierefreie Immobilie durch verschiedene Förderprodukte. Welche Elemente der Barrierefreiheit Sie fördern lassen können und welche Merkmale zwingend vorhanden sein müssen, sehen Sie auf unserem Poster zum Download auf einen Blick!