Barrieren überwinden – 9 Tipps zur barrierefreien Immobilie
Barrierefrei ist ein Gebäude dann, wenn es außer- und innerhalb des Gebäudes keine Hürden gibt, die einer bestimmten Nutzergruppe – wie körperlich eingeschränkten Menschen – das Betreten oder die Nutzung unmöglich machen. Unabhängig davon, ob ein barrierefreier Neubau errichtet oder ein bestehendes Gebäude umgebaut werden soll: Dieser Aspekt muss von den ersten Planungsschritten an berücksichtigt werden.

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1. Barrierefreie Erschließung
Die barrierefreie Erschließung besteht im Wohnungsbau aus verschiedenen Elementen: Einer barrierefreien Wegeführung von der Grundstückgrenze, einem barrierefrei erreichbaren Pkw-Stellplatz bis zum Hauseingang, einem schwellenlos und barrierefrei gestalteten Hauseingangsbereich, barrierearm gestalteten Treppenhäusern und Hausfluren sowie einer barrierefreien Erschließung von Wohneinheiten in höher gelegenen Geschossen durch entsprechende Beförderungssysteme.
Grundsätzlich gibt es zwei bauliche Maßnahmen, um eine Erschließung mit Höhenunterschieden so zu gestalten, dass sie selbst von Rollstuhlfahrern uneingeschränkt nutzbar ist: Rampen und Aufzüge. Welche Variante sinnvoll ist, entscheidet immer der Einzelfall. Daneben ist es notwendig, vorhandene Treppen barrierearm zu gestalten, damit sie an die Bedürfnisse von eingeschränkt bewegungsfähigen Menschen und Sehbehinderten angepasst sind.

2. Innere Erschließung – horizontal und vertikal
Die barrierefreie horizontale Erschließung, das heißt die Erschließung auf einer Geschossebene, setzt voraus, dass sich körperlich beeinträchtigte Personen und Rollstuhlfahrer auf der gesamten Ebene frei bewegen können. Dies setzt ausreichend Bewegungsflächen und Türbreiten so wie strategisch sinnvoll angeordnete Wendebereiche voraus.
Die vertikale Erschließung durch die Geschosse wird durch Aufzüge barrierefrei. Durch verschiedene Varianten vom Treppenschräglift bis zum Personenaufzug ist die Barrierefreiheit für jede bauliche Situation umsetzbar und für jedes Geschoss erreichbar. Kleinere Höhenunterschiede können durch mobile oder stationäre Rampen überwunden werden.

3. Bewegungsflächen
Nicht nur im Bereich der Erschließung, auch in den Räumen ist ausreichend Bewegungsfläche erforderlich, damit sich körperlich eingeschränkte Personen frei und sicher bewegen können. Wie viel Platz jeweils bereitgestellt werden muss, gibt die DIN 18040 an: Menschen mit Gehhilfen wie einem Rollator benötigen eine Fläche von 1,20 x 1,20 m, um sich ungehindert bewegen und drehen zu können. Für Rollstuhlfahrer beträgt die erforderliche Fläche 1,50 x 1,50 m. Diese ohnehin knapp bemessenen Flächen dürfen nicht eingeschränkt werden, zum Beispiel durch Mauervorsprünge, Möblierung oder Handläufe.
Erforderlich sind Bewegungsflächen in den Erschließungsbereichen wie auch in den Räumen. Dazu müssen die Grundflächen der einzelnen Zimmer groß genug sein, außerdem muss die Möblierung so gewählt und angeordnet werden, dass diese Fläche dort zur Verfügung steht, wo sie gebraucht wird, zum Beispiel vor dem Bett, dem Schreibtisch oder in Küche und Bad.
4. Durchgängig schwellenlos
Schwellen im Hauseingangs und Wohnbereich sind zum einen Stolperfallen und gerade für Rollstuhlfahrer echte und je nach Höhe unüberwindbare Barrieren. In der barrierefreien Immobilie ist es deshalb wichtig und sinnvoll, soweit wie möglich auf (Tür-) Schwellen zu verzichten. Während das im Innenbereich einfach umzusetzen ist, ist für Außentüren wie Hauseingangstüren, Balkon- und Terrassentüren eine funktionierende und sichere Abdichtung wichtig. Damit Türen mit „Nullschwellen“ sicher abgedichtet sind, sind gerade bei Umbauten und Sanierungen häufig Sonderlösungen erforderlich. Welche Ausführung umgesetzt wird, hängt von der Wanddämmung, der Art der Tür, bzw. der Fenstertür sowie dem Untergrund ab.
Die Hersteller bieten hier unterschiedliche Technologien an wie Flüssigabdichtungen, Magnet-Doppeldichtungen oder konstruktive Abdichtungen. Im Bereich von Dachterrassen sorgen spezielle schwellenlose Rinnensysteme für eine zuverlässige Entwässerung.

5. Fenster und Türen
Fenster und Türen müssen leicht und mit geringem Kraftaufwand zu bedienen sein. Bei Fenstern ist es zusätzlich wichtig, dass auch im Sitzen der Blick nach draußen möglich ist. Dies wird durch eine herabgesetzte Brüstung, gegebenenfalls mit Festverglasung, erreicht. Das ift-Rosenheim hat in seiner Fachinformation BA-02/1 unter anderem folgende Anforderungen an barrierefreie Fenster und Türen formuliert:
- Lichte Maße
- Bedienkräfte
- Dückerhöhe und -form
- Abstände zu benachbarten Bauteilen
- Maximale Leibungstiefen
- Bewegungsflächen vor und hinter Türen
- Schwellen und Abdichtungen
Insbesondere beim barrierefreien Umbau müssen zum Teil Kompromisse geschlossen werden, um den Spagat zwischen Barrierefreiheit und Wirtschaftlichkeit zu meistern.

6. Barrierefreiheit in Küche und Bad
In Küche und Bad kommt es über Bewegungsflächen, Türbreiten und Fensterhöhen hinaus auch auf die Einrichtung an. Damit die Küchen- und Sanitärmöbel auch vom Rollstuhl aus gut erreichbar sind, ist eine Unterfahrbarkeit der Möbel erforderlich, Griffe von Schränken und Schubladen sowie Armaturen müssen so angeordnet und ausgeführt sein, dass die Erreichbarkeit gewährleistet ist. Vorgaben zur barrierefreien Einrichtung von Küche und Bad sowie Empfehlungen zu Anordnungen und zusätzlichen Hilfen liefert die DIN 18040.

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7. Orientierung leicht gemacht
Körperliche Einschränkungen beziehen sich nicht nur auf Beweglichkeit und Kraft. Für hör- und sehbehinderte Menschen sind besondere zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um eine komplette Barrierefreiheit zu erreichen. Dazu gehören Orientierungshilfen in Form von Kontrasten und Beleuchtung oder akustische Signale zum Erreichen der Barrierefreiheit für Hörgeschädigte. Gerade für Hörbehinderte ist ein guter Schallschutz sowie eine harmonische Raumakustik wichtig, Alarmanlagen und Einrichtungen müssen mit optischen Signalen wie Blinkzeichen oder Blitzlicht-Alarm ausgestattet sein.

8. Barrierefreiheit durch Smart Home Technologie
Smart Home Technologie hilft körperlich behinderten Menschen wesentlich dabei, den Alltag selbständig zu bewältigen. Dies beginnt bei der Heizungssteuerung und umfasst außerdem die Beleuchtung, die Bedienung der Eingangsanlage oder die Steuerung von Fenstern und Rollläden. Ambient Assisted Living Systeme (AAL) oder auch altersgerechte Assistenzsysteme erweitern das Smart Home um Versorgung und Haushalt oder auch die Sicherheit. So kann ein Alarm ausgelöst werden, wenn beim Verlassen der Wohnung Herd oder Kaffeemaschine noch aktiv oder Fenster unverschlossen sind.

9. Förderung Barrierefreiheit
Barrierefreiheit wird gefördert. Durch Förderprodukte der KfW als Gesamt- oder Einzelmaßnahmen lassen sich Umbauten zur Barrierefreiheit bei reduzierten Kosten realisieren. Die Fördermittel können auch dann beantragt werden, wenn noch kein Bedarf vorhanden ist. So können bereits junge Familien die Barrierefreiheit für mehr Wohnkomfort nutzen und später im Alter davon durch mehr Selbständigkeit profitieren. Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel Wege und Stellplätze, der Eingangsbereich, Überwindung von Treppen und Stufen, Anpassung der Raumaufteilung oder der Badumbau.


Welche barrierefreie Wohnform?
Welche barrierefreie Wohnform ist die richtige für mich? Das barrierefreie Bauen ist auf dem Vormarsch. Sowohl für den Einzelnen als… weiterlesen