Förderprogramme der KfW-Bank zum altersgerechten Umbauen
Die Frage, wie man seine eigenen vier Wände gestalten möchte, muss in erster Linie jeder für sich beantworten. Allerdings ist es immer sinnvoll, zukünftige gesellschaftliche Entwicklungen und Veränderungen der eigenen Lebensumstände in die Überlegungen mit einzubeziehen, um den Wert, aber auch die Nutzbarkeit einer Immobilie langfristig zu erhalten. Durch die barrierefreie Bauweise, die sich durch eine flexible Nutzbarkeit und hohe Anpassungsfähigkeit auszeichnet, sorgen Bauherrn für die Zukunft vor.
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Auch der Staat hat ein Interesse daran, die Entstehung von zukunftsfähigen Immobilien zu unterstützen und fördert deshalb die Barrierefreiheit im Wohnungsbau. Konkret verfolgt der Bund auf diesem Weg das Ziel, die Folgen des demografischen Wandels, der einen hohen Anstieg des Anteils der älteren Menschen an der Bevölkerung prognostiziert, aufzufangen. Weiterhin ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ein wichtiges Anliegen.
In der Praxis soll durch die barrierefreie Bauweise erreicht werden, dass Menschen mit körperlichen Einschränkungen länger selbstständig in ihrem Zuhause wohnen bleiben können. Ein Umzug in ein Pflegeheim kann somit hinausgezögert oder gar vermieden werden. Dies wiederum senkt die Pflegekosten, die von der Allgemeinheit getragen werden, und entlastet somit das Gesundheitssystem. Die bekanntesten Förderprodukte, die Bauherrn bei der Schaffung eines barrierefreien Wohnumfeldes von staatlicher Seite unterstützen, werden von der KfW-Bank vergeben.
Wer ist die KfW-Bank?
Die KfW-Bank oder Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die größte Förderbank Deutschlands. Sie wurde kurz nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Ziel war es, den Wiederaufbau der Wirtschaft im Nachkriegsdeutschland zu finanzieren. Heute besteht die Aufgaben der KfW darin, Unternehmen und Privatpersonen mittels Förderkrediten und Förderprogrammen bei unterschiedlichsten Vorhaben der wirtschaftlichen Weiterentwicklung zu unterstützen.
Die KfW-Bank vergibt zinsgünstige Kredite an mittelständische Betriebe und Existenzgründer, bietet erschwingliche Studienkredite für die Aus- und Weiterbildung von Schülern, Studierenden und Fachkräften und unterstützt Kommunen finanziell bei der Errichtung ihrer Infrastruktur. Außerdem gewährt sie Unterstützung bei der Finanzierung von Vorhaben aus den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiesparen. Hierunter fallen auch die Förderprogramme zum altersgerechten Umbauen.
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Inhalt und Ziele der Förderprogramme zum altersgerechten Umbauen
Neben der wirtschaftlichen Weiterentwicklung richten sich die Finanzierungs- und Förderaktivitäten der KfW-Bank an zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen aus. Die Bewältigung des demografischen Wandels ist dabei eines der Ziele, zu dessen Umsetzung die Förderprogramme zum altersgerechten Umbau geschaffen wurden. Es existiert ein Investitionszuschussprogramm (Stand 02/2024: aktuell stillgelegt), das aus Mitteln des Bundes finanziert wird, sowie eine Kreditvariante, bei der Bauherren über ein Darlehen mit geringen Zinsen bei der Finanzierung ihres Vorhabens unterstützt werden. Da die Förderhöhen der Programme für den einzelnen Antragsteller begrenzt sind, werden bei größeren Baumaßnahmen in der Regel herkömmliche Baukredite mit zusätzlichen KfW-Mitteln kombiniert.
Die Förderprogramme richten sich nicht nur an Menschen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung auf ein barrierefrei gestaltetes Wohnumfeld angewiesen sind, sondern auch an Immobilienbesitzer und Immobiliensuchende, die hierdurch auf das Wohnen im Alter vorbereitet sein wollen. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen an Wohnhäusern, mit denen Barrieren reduziert werden und durch die sich der Wohnkomfort erhöht sowie der Einbruchschutz verbessert.
Gerade im Bestand ist es aufgrund der baulichen Struktur oft nicht möglich, ein Gebäude komplett barrierefrei umzugestalten. Das Förderprogramm ist daher in zahlreiche Einzelmaßnahmen eingeteilt, die frei miteinander kombiniert werden können. Weiterhin ist es möglich, sich beim Kauf von barrierefrei saniertem Wohnraum die Umbaukosten fördern zu lassen, wenn der Umbau bereits erfolgt ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten für die barrierefreien Maßnahmen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind. Als Alternative zur Förderung von Einzelmaßnahmen ist es auch möglich, sich den Standard »Altersgerechtes Haus« als Gesamtmaßnahme anerkennen und fördern zu lassen. Folgende Förderbereiche, eingeteilt in Einzelmaßnahmen, sind Bestandteil der Förderprogramme »455 altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss« (Stand 02/2024: aktuell stillgelegt) und »159 altersgerecht Umbauen – Kredit«:
Förderbereich Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
- Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
- Einbau von Nachrüstsystemen zum Einbruchschutz an Wohnungseingangstüren oder/ und an Fenstern (z. B. Türzusatzschlösser, Pilzkopfverriegelungen an Fenstern)
- Einbau einbruchhemmender Fenster– und Türelemente wie Gitter und Rollläden
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Video-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder und zusätzliche Beleuchtung)
Förderbereich Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren:
- Maßnahmen im direkten Wohnumfeld (z. B. barrierefreie Wegeführung auf dem Grundstück, Einrichtung von barrierefreien Kfz-Stellplätzen, Überdachung)
- Eingangsbereich und Wohnungszugang (z. B. Abbau von Barrieren und Schaffung von mehr Bewegungsfreiheit am Hauseingang)
- Überwindung von Treppen und Stufen (z. B. Einbau von Treppenliften und Aufzugsanlagen, Schaffung von Rampen zur Schwellenüberwindung)
- Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau (z. B. Änderung des Raumzuschnitts zugunsten der barrierefreien Nutzung, Verbreiterung von Türdurchgängen)
- Badumbau (z. B. Änderung der Raumaufteilung, Einbau einer bodengleichen Dusche mit Duschklappsitz)
- Sicherheit, Orientierung, Kommunikation (Einbau von Stütz- und Haltegriffen, Modernisierung von Bedienelementen)
- Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
Welche exakten Maßvorgaben und Anforderungen an die Ausführung bei den einzelnen Maßnahmen einzuhalten sind, ist in den technischen Merkblättern der KfW-Bank zum jeweiligen Förderprogramm festgelegt.
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Die Fördervarianten im Einzelnen
Die beiden Förderprogramme »455-B altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss« und (Stand 2024: aktuell keine Beantragung möglich) »159 altersgerecht Umbauen – Kredit« haben zwar die gleiche Zielstellung und fördern dieselben Einzelmaßnahmen, unterscheiden sich allerdings im Detail. Verschieden ist nicht nur die Art der finanziellen Unterstützung als Zuschuss oder Kredit, sondern auch der Beantragungsweg. Die konkreten Richtlinien zur Förderung veröffentlicht die KfW-Bank direkt auf ihrer Website. Folgende Zusammenfassung der Bedingungen geben einen ersten grundsätzlichen Überblick:
Die Förderprogramme, -konditionen und -höhen werden immer wieder geändert. Die jeweils aktuellen Möglichkeiten zur Förderung barrierefreier Baumaßnahmen sind auf der Webseite der KfW zu finden.
1. Förderung über Kredit:
Antragsberechtigte:
Anträge können alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen stellen. Als Träger gelten beispielsweise Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Bauträger und private Personen. Für Mieter wird eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter empfohlen.
Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln:
Das Programm ist grundsätzlich mit anderen Förderprodukten der KfW-Bank sowie weiteren öffentlichen Fördermitteln kombinierbar. Nicht möglich ist die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Programms »455-B altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss« (Stand 2024: aktuell stillgelegt). Um zeitgleich den Komfort zu erhöhen und den Energieverbrauch zu senken, ist beispielsweise eine Verknüpfung mit den Programmen zur energetischen Sanierung der KfW-Bank sinnvoll.
Kreditkonditionen:
Pro Wohneinheit beträgt der maximale Kreditbetrag 50.000 Euro (Programm 159), wobei hiermit die Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung gemeint ist. Auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen können Teil der Förderung sein. Die KfW-Bank bietet für den Kredit verschiedene Laufzeitvarianten, sowie unterschiedlich vereinbare Zinsbindungsfristen. Eine Übersicht über die Kondition bietet die KfW auf ihrer Website.
Beantragung des Kredits:
Die Förderkredite werden nicht direkt bei der KfW-Bank beantragt, sondern ausschließlich von Finanzierungsinstituten wie Banken und Versicherungen gewährt. Wie bei jedem Kredit verlangt der Finanzierungspartner bankübliche Sicherheiten, die zwischen Antragsteller und Kreditinstitut vereinbart werden. Der Antrag muss bei dem gewählten Kreditinstitut vor Beginn der Baumaßnahme, also den ersten Bauarbeiten vor Ort, erfolgen. Besondere Bedingungen betreffen die Förderung des Erwerbs einer bereits vorher barrierefrei umgestalteten Immobilie.
Nachweis über die Mittelverwendung:
Die Verwendung der Mittel muss gegenüber dem Finanzierungspartner, also dem Kreditgeber, nachgewiesen werden. Dies kann beispielsweise durch eine Fachunternehmererklärung des Handwerkers für die jeweilige Einzelmaßnahme erfolgen. Zahlungsbelege über die beglichenen Rechnungen der ausführenden Unternehmen müssen vom Kreditnehmer als Nachweis über den korrekten Einsatz der Mittel aufbewahrt werden.
2. Förderung über Zuschuss:
Antragsberechtigte:
Zur Antragstellung sind natürliche Personen als Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten berechtigt. Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen und unter bestimmten Bedingungen auch Wohnungseigentümergemeinschaften können ebenfalls einen Antrag stellen. Mieter können auch einen Investitionszuschuss beantragen, sollten allerdings eine Modernisierungsvereinbarung mit ihrem Vermieter abschließen.
Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln:
Die Kombination des Investitionszuschusses der KfW-Bank mit anderen öffentlichen Förderungen, z. B. Förderprogrammen von Städten und Kommunen, ist grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen ist allerdings die gleichzeitige Beantragung des Investitionszuschusses mit dem KfW-Förderdarlehen »159 altersgerecht Umbauen – Kredit«. Ebenfalls nicht möglich ist die parallele Inanspruchnahme der Eigenheimrente, auch Wohnriester genannt, für das gleiche Vorhaben.
Beantragung des Investitionszuschusses:
Der Antrag auf Investitionszuschuss ist direkt bei der KfW-Bank erhältlich und kann auf der Website der Förderbank heruntergeladen werden. Einzureichen ist der Antrag in der Originalausfertigung auf dem Postweg bei der KfW. Wie bei der Kreditvariante des Förderprogramms für altersgerechte Umbaumaßnahmen muss die Beantragung noch vor Beginn der Bauarbeiten erfolgen.
Nachweise über die Mittelverwendung:
Zum Nachweis, dass die Zuschusssumme wie beantragt genutzt wurde, müssen Verwendungsnachweise geführt und eingereicht werden. Diese sind als Vordrucke online auf der Website der KfW-Bank erhältlich. Das ausführende Fachunternehmen bestätigt mit diesem Dokument die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der KfW zu den jeweiligen Einzelmaßnahmen. Zu beachten ist, dass für die Nachweiseinreichung Fristen gelten. Kopien der gezahlten Handwerkerrechnungen sind ebenfalls im Regelfall einzureichen.
Der Bund stellt für die Zuschussvariante des KfW-Förderprogramms zum altersgerechten Umbau jährlich nur begrenzte Haushaltsmittel bereit. Ist dieser Etat aufgebraucht, kann es vorkommen, dass eine Förderung dieser Art bis zur Aufstockung der Mittel nicht mehr möglich ist.
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