Barrierefreiheit im Eigenheim: Vorteile und wichtige Überlegungen
Der Bau eines Eigenheims ist eine der größten Investitionen im Leben. Umso wichtiger ist es, zukunftsorientiert zu planen und zu bauen. Das betrifft neben Aspekten der Energieeffizienz auch die Barrierefreiheit. Eine frühzeitige Vorbereitung darauf, dass Barrieren im Haus einmal zum Problem werden könnten, erspart sich später aufwendige und teure Umbauten oder sogar den Umzug ins betreute Wohnen, bzw. eine altersgerechte, barrierefreie Wohnung.
Und auch für junge Familien macht Barrierefreiheit von Anfang an Sinn: barrierefreie und schwellenlose Eingangsbereiche erleichtern das Hantieren mit dem Kinderwagen oder dem Großeinkauf, tritt unerwartet ein Pflegefall ein oder erleidet ein Bewohner eine temporäre Verletzung, ist trotzdem die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit innerhalb des Wohnbereichs gewährleistet.
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Barrierefrei von Anfang an
Barrierefreiheit macht ein selbstbestimmtes Leben dauerhaft möglich. Das gilt für Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen. Eine vorausschauende Neubauplanung mit flexiblen Grundrissen, Schwellenlosigkeit und ausreichend eingeplanten Bewegungsflächen ermöglicht im Fall der Fälle eine schnelle bedarfsorientierte Anpassung des Lebensraums und bietet generell hohen Wohnkomfort.
Im Vergleich zu einem späteren aufwendigen Umbau oder dem Umzug halten sich die Mehrkosten in Grenzen. Wer sein Haus von Anfang an inklusiv plant, kann auch im Alter und mit körperlichen Einschränkungen in den eigenen vier Wänden leben. In Zeiten, in denen etwa 25 % der Menschen früher oder später auf ein barrierefreies Umfeld angewiesen sind, schaffen Sie sich dadurch einen deutlichen Vorteil und steigern gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie bei einem eventuellen Verkauf des Hauses.
Der barrierefreie Neubau: Vorüberlegungen
Wer einen Neubau plant und Barrierefreiheit von Anfang an mit berücksichtigen möchte, muss einige wichtige Vorüberlegungen treffen. Dabei geht es nicht nur darum, das Gebäude Rollstuhl- und Rollatorgerecht zu konzipieren, sondern auch einen hohen Wohnkomfort einzuplanen und das für alle Bewohner in ihren verschiedenen Lebensphasen. Dazu gehören unter anderem folgende Punkte:
- Das Eigenheim ist so gestaltet, dass alle Bewohner sich wohlfühlen und alle Bereiche und Einrichtungen von jedem uneingeschränkt genutzt werden kann (Universelles Design).
- Alle Zugänge zum und Durchgänge im Gebäude sind schwellenlos gestaltet. Das gilt für Eingangs- und Zimmertüren ebenso wie für Balkon- und Terrassentüren.
- Die vertikale Erschließung im Haus, also die Treppen, sind so gestaltet, dass im Bedarfsfall ein Aufzug oder ein Treppenlift nachgerüstet werden kann. Alternativ wird das Gebäude eingeschossig als Bungalow geplant.
- Für jeden bestehen einfache Orientierungsmöglichkeiten im Innen- und Außenbereich. Lichtschalter sind auch vom Rollstuhl aus gut erreichbar, die Beleuchtung ist blendfrei und erweiterbar, Bewegungsmelder sorgen dafür, dass es keine dunklen Bereiche und damit Stolperfallen und Unfallrisiken gibt.
- Eine Hausautomation sichert Wohnkomfort und Energieeffizienz durch die automatische Steuerung von Beleuchtung, Belüftung, Heizung, Rollläden oder Eingangstür. Das Smart Home kann später durch ein Ambient Assisted Living System (altersgerechtes Assistenzsystem) ergänzt werden.
Ist bereits bei der Planung klar, dass ein körperlich beeinträchtigter Mensch mit im neuen Eigenheim lebt, sollte dieser von Anfang an in die Planung mit einbezogen werden, denn: Er kennt seine persönlichen Barrieren am besten und weiß, was er für seine Selbstbestimmtheit braucht. Diese Vorgehensweise verhindert, dass an konkreten Bedürfnissen vorbeigeplant wird.
Der Eingangsbereich: Barrierefreie Zugänge – ebenerdig und Alternativen
Der Eingangsbereich stellt entscheidende Weichen über die Nutzbarkeit eines Hauses durch körperlich eingeschränkte Menschen. Deshalb sollte bereits dieser ebenerdig und schwellenlos ausgeführt werden. Ist dies aus bauseitigen Gründen nicht möglich, zum Beispiel durch die Baugrundtopografie oder Vorgaben aus dem Bebauungsplan, können barrierefreie Seiteneingangstüren eine mögliche Alternative darstellen. Eine eventuell erforderliche Treppe wird so geplant, dass im Bedarfsfall eine Rampe oder ein Hublift installiert werden kann, der die Höhendifferenz überwindet.
Automatische Türöffnungssysteme
Von Anfang an sinnvoll sind automatische Türöffnungssysteme, bzw. digitale Schließsysteme. Der verlorene Haustürschlüssel ist dann Vergangenheit, die Tür lässt sich über einen Code oder per Fingerprint einfach öffnen, eine App-Steuerung ermöglicht das Öffnen der Tür auch aus der Ferne.
Die Bewohner, ob mit oder ohne körperliche Einschränkungen, gelangen so unkompliziert und barrierefrei ins Haus, ein weiterer Vorteil der digitalen Haustür ist ein verbesserter Einbruchschutz sowie ein höheres Maß an Kontrolle.
Türbreiten und Schwellenfreiheit
Ein Rollstuhlfahrer kann sich innerhalb eines Gebäudes nur dann ungehindert bewegen, bzw. es sogar betreten, wenn die Türen breit genug für seinen Rollstuhl sind. Die DIN 18040 als Norm für barrierefreies Bauen nennt eine lichte Türbreite von 90 cm. Dies gilt für die Hauseingangstür, die dieses Maß in der Regel ohnehin erreicht sowie für die Innentüren. Insbesondere Bad- und Küchentüren werden aus Sparsamkeitsgründen häufig schmaler geplant – für eine Umsetzung der Barrierefreiheit sollte darauf verzichtet werden.
Ebenfalls wichtig ist die schwellenlose Ausführung der Türschwellen. Davon profitieren nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern jeder Bewohner. Schwellen sind Stolperfallen für jeden und erschweren die Bodenreinigung. Im Bereich der Innentüren sind schwellenlose Türen einfach umzusetzen. Führt die Tür nach außen, zum Beispiel die Haustür, aber auch Balkon- und Terrassentüren, müssen bei einer schwellenlosen Ausführung die Anforderungen an die Dichtheit und den Wärmschutz erfüllt werden. Das ist anspruchsvoll, allerdings gibt es mittlerweile bewährte Systeme für Neubauschwellen, die Dichtheit und Schwellenfreiheit miteinander verbinden.
Raumhöhen und Bewegungsflächen
Die klassische Raumhöhe für Aufenthaltsräume eines Wohnhauses nach den Vorgaben der Landesbauordnungen, die sogenannte Deckenhöhe, liegt zwischen 2,30 und 2,50 m und erfüllt damit auch die Vorgaben der Norm fürs barrierefreie Bauen, die für Bewegungsflächen eine Raumhöhe von mindestens 2,20 m fordert. Niedrigere Höhen, zum Beispiel unter Treppen oder im Dachgeschoss müssen mit einem Schutz gegen Unterlaufen gesichert sein, um Unfälle zu vermeiden.
Vorschriften gibt es ebenfalls hinsichtlich von Bewegungsflächen. Für gehbehinderte Menschen müssen diese mindestens 1,20 x 1,20 m, für Rollstuhlfahrer 1,50 x 1,50 m groß sein, wobei sich Bewegungsflächen, zum Beispiel im Badezimmer, auch überlagern dürfen. Berücksichtigt werden können diese Anforderungen beim Neubau unter anderem im Bereich der Flure, die eine ausreichende Breite aufweisen sollen sowie für die allgemeine Raumgeometrie, insbesondere in Küche und Bad und die Lage von Fenstern und Türen.
Sanitäre Einrichtungen nach DIN 18040-2
Damit das Badezimmer und insbesondere die enthaltenen sanitären Anlagen barrierefrei genutzt werden können, liefert die DIN 18040-2 als Norm zum barrierefreien Bauen Angaben zu Einbauhöhen und Abständen sowie Beispielgrundrisse für barrierefreie Bäder und WCs. Bei der Planung des Bades und der Anordnung der Sanitärmöbel können diese Anforderungen bereits ohne Abstriche und Mehrkosten berücksichtigt werden. So ist das Badezimmer sofort auch für körperlich eingeschränkte Menschen nutzbar. Praktisch ist dies zum Beispiel bereits dann, wenn eine behinderte Person zu Besuch kommt.
Was mittlerweile ohnehin Trend ist, ist gleichzeitig auch barrierefrei: Die bodengleiche Dusche. Im Neubau lässt sich diese einfach einplanen und ausführen, soll eine bodengleiche Dusche später installiert werden, ist dies oft baulich und technisch aufwendig und entsprechend kostenintensiv. Für die später eventuell erforderliche Montage von Halte- und Stützelementen sollte die Statik der betroffenen Wände bereits bei der Planung auf die zusätzlichen Lasten abgestimmt werden.
Bodenbeläge und rutschhemmende Materialien
Rutschige Bodenbeläge stellen nicht nur im Sinne der Barrierefreiheit ein hohes Unfallrisiko dar. Bei der Wahl des Bodenbelags sollte deshalb auf folgende Aspekte geachtet werden. Dies gilt insbesondere im Eingangsbereich sowie im Badezimmer und in anderen Feuchträumen:
- rutschhemmend nach DGUV Regel 108-003 (mindestens R9)
- rollstuhlgeeignet und fest verlegt
- nicht elektrostatisch aufladbar
Im Außenbereich müssen die Beläge leicht begeh- und befahrbar sein. Davon profitiert auch die Familie mit Kleinkind, die Kinderwagen, Buggy oder das Dreirad schieben muss. Die Oberfläche sollte eben, fest, ohne größere Höhenunterschiede und fugenarm gestaltet sein.
Mehrkosten für die Barrierefreiheit
In der Regel sind Neubauten mit Krediten finanziert, das heißt gleichzeitig, dass möglichst kostensparsam gebaut werden soll. Abstriche bei der Barrierefreiheit sind allerdings nicht nötig. Nach einer Studie aus dem Jahr 2020 vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Terragon AG hat sich herausgestellt, dass Barrierefreiheit im Neubau bei vorausschauender Planung kaum mit Mehrkosten (https://www.barrierefreie-immobilie.de/kosten-und-foerderung/mehrkosten/) verbunden sind. Im Durchschnitt lagen diese zwischen 0,35 und 0,83 % der Gesamtinvestitionskosten, andere Quellen nennen Mehrkosten bis zu 5 %.
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Förderprogramme und Zuschüsse für barrierefreie Neubauten
Anders als beim altersgerechten Umbau gibt es für den barrierefreien Neubau kein staatliches Förderprogramm. Gefördert wird trotzdem: Auf staatlicher Ebene können Sie bei der KfW eine Förderung über das Wohneigentumsprogramm beantragen oder die Bundesförderung für effiziente Wohngebäude nutzen. Interessant sind auch die Wohnungsbauförderungen der Bundesländer, die individuell einkommensabhängige Darlehen oder Zuschüsse anbieten. Auf kommunaler Ebene lohnt es sich immer, bei den Städten und Gemeinden nach konkreten Förderprogrammen zum barrierefreien Bauen und Wohnen zu fragen.
Nicht möglich ist eine steuerliche Berücksichtigung, zumindest dann, wenn der barrierefreie Neubau selbst genutzt werden soll. Steuerliche Vorteile bietet lediglich ein nachträglicher Umbau einer Wohnung oder eines Hauses zum Abbau von Barrieren.
Vorausschauend planen
Barrierefreiheit: Vorausschauend planen und bauen Egal, ob beim Kauf oder beim Bau der eigenen vier Wände, die Entscheidungen, die man… weiterlesen