Rampen

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Barrierefreie Rampenanlagen

Die gängigen Bauwerke, um Höhenunterschiede innerhalb und außerhalb von Gebäuden zu überwinden, sind Treppenanlagen. Je länger, steiler und höher eine Treppe allerdings ist, desto beschwerlicher ist ihr Gebrauch. Je nach körperlicher Verfassung können schon wenige Stufen für den Nutzer eine Herausforderung darstellen. Barrierefreie Rampenanlagen sind hierzu eine Alternative, die allen Menschen die uneingeschränkte Erschließung ermöglicht.

Barrierefreier Hauszugang © BildPix.de, fotolia.com
Barrierefreier Hauszugang © BildPix.de, fotolia.com

Meist werden sie am Hauseingang von Häusern geschaffen, um Gebäude auch für Rollstuhlfahrer zugänglich zu machen. Nicht nur körperlich eingeschränkten Nutzern, sondern auch Menschen, die mit Gepäck, Kinderwägen oder dem Rad unterwegs sind, kommen Rampenanlagen, wenn sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen, zugute. Die Grundlage für die Planung bilden die Anforderungen an barrierefreie Rampenanlagen aus der Norm zum barrierefreien Bauen.

Erfordernisse und Planungsgrundlagen für Rampenanlagen

Auch wenn Rampen die Überwindung von Höhenunterschieden im Vergleich zu einer Treppenanlage erleichtern, gilt für sie der gleiche Grundsatz: Je länger und steiler sie ist, desto beschwerlicher ist ihre Nutzung. Insbesondere Rollstuhlfahrer und Menschen mit verminderter Körperkraft sowie anderen Erkrankungen, die bei körperlicher Belastung Beschwerden hervorrufen, können Rampen nur unter bestimmten Umständen uneingeschränkt bewältigen. Die Sicherheit beim Gebrauch muss bei der Planung von Rampen ebenfalls mit einbezogen werden. Sind Rampen zu den Seiten offen, sehr schmal, unebene oder mit einem Belag ausgeführt, der bei Nässe rutschig wird, kann dies zu Unfällen führen.

Barrierefreier Hauszugang © Robert Kneschke, fotolia.com
Barrierefreier Hauszugang © Robert Kneschke, fotolia.com

Das Schutzziel aus der Norm zum barrierefreien Bauen lautet entsprechend: Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein. Zusätzlich zu dieser Zielstellung stellt die Norm konkrete Anforderungen, wie barrierefreie Rampen ausgebildet sein müssen. Dies betrifft die Geometrie des Rampenbauwerks aber auch die Ausstattung mit Bauelementen, die die Sicherheit erhöhen, etwa Handläufe und Radabweiser zu beiden Seiten.

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Ausbildung des Rampenlaufes

Ein Rampenbauwerk besteht aus ansteigenden Rampenläufen und ebenen Podesten. Bewegungsflächen am Anfang und am Ende der Rampe gehören ebenfalls zu einer barrierefreien Rampenanlage. Diese dienen Rollstuhlfahrern, aber auch Personen mit Kinderwägen oder Fahrrädern zum Wenden und Rangieren, wenn sie beispielsweise seitlich auf die Rampe zufahren und sich zum Befahren der Rampe noch entsprechend ausrichten müssen. Zur Nutzung mit dem Rollstuhl müssen diese Flächen eine Abmessung von 150 cm x 150 cm aufweisen.

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Rampenverlauf mit Wendepodest © sutichak, fotolia.com

An die Rampenläufe wiederum werden Anforderungen hinsichtlich ihrer Steigung, Maximallänge und Mindestbreite gestellt. Durch ein maximales Gefälle von 6% soll sichergestellt werden, dass die Rampe auch für Rollstuhlfahrer und Menschen mit wenig Körperkraft geeignet ist. Eine lichte Breite von 120 cm, die nicht von Handläufen oder sonstigen Bauteilen eingeschränkt wird, ermöglicht auch Rollstuhlfahrern mit breiten Rollstuhlmodellen eine bequeme Nutzung der Rampe. Auf ein Quergefälle der Läufe sollte verzichtet werden, da dies im schlimmsten Fall zu stürzen führt. Zur Berechnung der Rampenlänge in Abhängigkeit von der Steigung bietet die Website Nullbarriere.de einen Online-Rechner an.

Um zu große Anstrengungen beim Gebrauch der Rampe zu vermeiden, ist die Länge der einzelnen ansteigenden Rampenläufe zudem auf eine maximale Länge von 6 m beschränkt. Nach diesem Streckenmaß müssen jeweils Podeste ohne Längsgefälle in Breite der Rampen und mit einer Tiefe von 150 cm folgen. Sie dienen für eine kurze Erholungsphase zwischen den Läufen.

Die konkreten Anforderungen an eine barrierefreie Rampenanlage aus der Norm zum barrierefreien Bauen lauten in Stichpunkten:

  • Anordnung von Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm am Anfang und Ende der Rampe
  • die maximale Steigung beträgt bei barrierefreien Rampen 6 %
  • die nutzbare Breite der Rampe muss mindestens 120 cm betragen
  • Zwischenpodeste müssen spätesten nach 6 m Rampenlauflänge angeordnet werden
  • die Zwischenpodeste müsse mindestens eine Länge von 150 cm und einer Breite von 120 haben
  • ansteigende Rampenläufe dürfen kein Gefälle quer zum Lauf haben, die Podeste nur ein geringes Quergefälle zur Entwässerung
Hinweis: Bei der Planung von barrierefreien Rampen ist darauf zu achten, dass ein Sicherheitsabstand zu benachbarten Treppenanlagen eingehalten wird. Das heißt, es darf in der Verlängerung einer Rampe keine abwärts führende Treppe vorhanden sein, für den Fall, dass der Rollstuhlfahrer aufgrund des Schwungs durch die Rampe nicht schnell genug bremsen kann. Eine Maßvorgabe existiert in der Norm nicht. Ein Abstand von ca. 10 m ist in jedem Fall empfehlenswert.

Ausstattungsmerkmale von Handläufen und Radabweisern

Für den sicheren und komfortablen Gebrauch einer Rampe sind Geländer mit Handläufen zu beiden Seiten des Laufes und Radabweiser an den Rampenkanten unverzichtbar. Die Handläufe dienen in erster Linie dazu, Personen, die zwar gehfähig, aber in ihrer Bewegung trotzdem unsicher und eingeschränkt sind, einen sicheren Halt zu geben. Radabweiser hingegen haben die Aufgaben das Abkippen eines Rollstuhls an den Rampenkanten zu verhindern.

Barrierefreie Rollstuhlrampe © Svt, fotolia.com
Barrierefreie Rollstuhlrampe mit Handlauf © Svt, fotolia.com

1. Handläufe an barrierefreien Rampenanlagen

Für die beidseitigen Handläufe der Rampe gelten speziellen Bedingungen, damit sie von jeder Person uneingeschränkt genutzt werden können. Entsprechend verweist die Norm zum barrierefreien Bauen in ihrem Abschnitt zur Gestaltung von barrierefreien Rampen auch auf die Details zur Handlaufgestaltung aus der Passage über Handläufe an barrierefreien Treppen. Demnach liegt der ideale Handlauf auf einer lotrecht gemessenen Höhe von 85 cm bis 90 cm über der Oberkante des Rampenbelags.

Weiterhin sollte der Handlauf griffsicher und gut umgreifbar sein. Hierfür eignen sich runde oder ovale Profile mit einem Durchmesser zwischen 3 cm und 4,5 cm. Der lichte Abstand zwischen den Elementen muss zur vollständigen Nutzbarkeit der Rampenbreite 120 cm betragen. Gefordert wird zudem die durchgängige Führung des Handlaufes ohne Unterbrechung entlang des gesamten Rampenverlaufs und der Zwischenpodeste. In die Bewegungsflächen am Anfang und Ende der Rampe sollten die Holme allerdings nicht hineinragen, da sie hier den Platz zum Wenden und Rangieren einschränken würden.

2. Radabweiser an den Rampenkanten

Im besten Fall befinden sich die Radabweiser an den Rampenkanten möglichst lotrecht unter den Handläufen. Auch für sie gilt ein lichter Mindestabstand von 120 cm zueinander. Um sowohl große als auch kleine Räder abzuweisen, muss die Aufkantung mindestens 10 cm hoch geführt werden. Als geeignete Radabweiser eignen sich beispielsweise massive Aufkantungen an der Rampenkante oder im Fußbereich des Geländers angebrachte Holme. Wird die Rampe seitlich durch eine vollflächige Wand begrenzt, kann an dieser Seite auf einen Radabweiser verzichtet werden.

Errichtung von Rampen in der Praxis

Barrierefreie Rampen können sowohl aus massiven Baustoffen als auch aus Stahl- oder Aluminiumbauteilen bestehen. Massive Rampen werden verbreitet aus Betonfertigteilen als Seitenelemente errichtet, die den Unterbau und Pflasterbelags des Laufes einfassen. Ragen die Seitenwände mindestens 10 cm über den Rampenbelag, bilden sie gleichzeitig die geforderten Radabweiser. Als Belag eignen sich Betonsteinpflaster mit geringer Fugenbreite, die eine hohe Rutschhemmung bei Nässe aufweisen und durch eine ebene Oberfläche erschütterungsarm befahrbar sind.

Alurampe mit Riffelblech © Auremar, fotolia.com
Alurampe mit Riffelblech © Auremar, fotolia.com

Besonders wichtig bei der Planung von Rampen mit gepflasterter Deckschicht ist die Freihaltung der Rampenfläche von Wasser. Eine Überdachung des Rampenlaufs ist hier eine Möglichkeit, die sich aber in den Kosten niederschlägt und die Rampe optisch in den Vordergrund rückt. Viel Wasser sammelt sich aufgrund der Neigung auch am unteren Ende des Rampenlaufs. Die Abführung des Wassers kann an dieser Stelle beispielsweise durch eine Entwässerungsrinne mit bündig eingebautem Rost erfolgen. Dieser muss so ausgebildet sein, dass die Räder von Rollstühlen, Kinderwägen und Fahrrädern nicht stecken bleiben, aber auch die Überquerung des Gitters für Menschen mit Gehhilfen wie einer Krücke unproblematisch ist.

Eine Alternative zu massiven Rampen sind Rampensysteme aus Stahl bzw. Aluminium. Sie werden vorgefertigt angeboten, sodass sie vor Ort nur noch zusammengebaut werden müssen. Neben der Einhaltung der Anforderungen aus der Norm hinsichtlich der Abmessung und Steigung spielt hier die Ausbildung der befahrbaren Rampenfläche eine wichtige Rolle. Gitterroste stellen zwar aufgrund des kleinteiligen Rasters für Rollstuhlfahrer kein Problem dar, können aber Menschen mit Gehhilfen an der Nutzung der Rampe hindern. Stattdessen eignen sich geschlossene Ausführungen, bei denen spezielle Stanzungen auf der Oberfläche sowohl die Entwässerung als auch die Rutschsicherheit der Rampe sicherstellen. Riffelbleche aus Aluminium weisen diese Eigenschaften auf.

Barrierefreier Hauseingang © Matthias Bühner, fotolia.com
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